So sind Geflüchtete in NRW auf die Kommunen verteilt
Stand:
Rückläufige Flüchtlingszahlen entlasten die Kommunen, aber (noch) nicht die Justiz. Wie Geflüchtete auf die NRW-Kommunen verteilt sind.
Von
Rainer Striewski
Eure Themen, eure Wahl: In der Woche vor den Kommunalwahlen beschäftigen wir uns in Online-Analysen und den WDR aktuell-Radionachrichten mit den Themen, die von den Menschen in NRW bei diesen Wahlen laut NRW-Trend als wichtigste Probleme vor Ort wahrgenommen werden.
Das Erste, was viele Flüchtlinge sehen, die nach NRW kommen, ist Bochum. Genauer: Den Gersteinring 50 in Bochum-Mitte. Denn hier befindet sich die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) des Landes NRW. Sie ist zentrale Anlaufstelle für alle Personen, die erstmals oder erneut einen Asylantrag stellen und verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen.
Die meisten Menschen, die sich in Bochum vorstellen, sind derzeit Syrer, gefolgt von Menschen aus Afghanistan, der Türkei oder dem Irak. Das zeigt die aktuelle Top-10-Liste der Herkunftsländer für die Landeseinrichtungen von Ende Juli:
Schutzsuchende aus der Ukraine fehlen in dieser Top-10-Liste der Landeseinrichtungen. Denn sie unterliegen keiner Wohnsitzverpflichtung und können sich auch direkt bei Kommunen melden.
Eure Themen, eure Wahl: Das sagt ihr zum Thema Migration und Integration
Wir wollen eure Meinung zu den Themen wissen, die die Menschen in NRW vor der Kommunalwahl als drängendste Probleme empfinden. Das sagt ihr zum Thema Integration und Migration.
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56 Landesunterkünfte in NRW
Das Land NRW verfügt aktuell über 56 Landesunterkünfte:
- fünf Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE),
- 30 Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE) und
- 21 Notunterkünfte (NU).
Insgesamt stehen in den Landeseinrichtungen derzeit 34.960 Plätze zur Verfügung: 7.320 in den Erstaufnahmeeinrichtungen und 27.640 in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen und Notunterkünften.
Damit hat sich die Zahl der Unterkünfte im Vergleich zu Anfang des Jahres (36.971 Plätze) etwas verringert. Und auch die Auslastung der Landeseinrichtungen ist in den vergangenen Monaten deutlich gesunken:
Grund ist der Rückgang der Flüchtlingszahlen in Deutschland und NRW, unter anderem durch Abkommen mit Staaten in Nordafrika sowie stabilere Lagen in Ländern wie Syrien oder Libyen. Bis Mitte August verzeichnete NRW 14.440 neue Flüchtlinge. Im gesamten vergangenen Jahr waren es noch 42.109 Flüchtlinge, 2023 sogar noch 64.711.
Kommunen werden (teilweise) entlastet
"Die zurückgehenden Zahlen der Asylanträge bringen eine Entlastung, allerdings ausschließlich mit Blick auf Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten, die neu in den Kommunen ankommen", erklärte Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW.
Trotz der momentanen Entspannung hätten die Städte und Gemeinden in NRW aber ihre Belastungsgrenze insgesamt schon längst erreicht, so Sommer weiter. "Denn die Menschen, die schon in den vergangenen Jahren zu uns gekommen sind, müssen weiter angemessen untergebracht, versorgt und integriert werden."
"Erfüllungsquote" der Kommunen unterschiedlich
Für die Verteilung der geflüchteten Menschen auf die Kommunen in NRW ist zentral die Bezirksregierung Arnsberg zuständig. Sie berechnet wöchentlich erneut unter anderem auch aufgrund der Bestandsmeldungen der Kommunen, wie viele Geflüchtete eine Kommune laut Verteilschlüssel aufnehmen müsste. Heraus kommt eine sogenannte "Erfüllungsquote".
Einige Kommunen haben zum Stichtag keine Meldungen zum Ist-Bestand abgegeben. Deshalb kann hier keine korrekte Erfüllgungsquote angegeben werden.
Die Zuweisung ausländischer Flüchtlinge erfolgt nach Angaben der Bezirksregierung nur in aufnahmepflichtige Städte und Gemeinden. Eine Erfüllung oder Übererfüllung der Aufnahmeverpflichtung habe zur Folge, dass für diese Städte und Gemeinden keine weiteren Zuweisungen vorgenommen werden. Ausnahmen könnten allerdings bei der Zusammenführung von Eheleuten oder Eltern und ihren minderjährigen Kindern oder aus sonstigen humanitären Gründen gemacht werden.
So funktioniert die Verteilung von Geflüchteten in NRW
Die Zuweisung der Flüchtlinge erfolgt in NRW durch die Bezirksregierung Arnsberg. Sie richtet sich nach einem Verteilschlüssel, der alle Städte und Gemeinden gleichsam berücksichtigt. Einberechnet wird hierbei etwa der Einwohneranteil der Gemeinden an der Gesamtbevölkerung (Einwohnerschlüssel) und der Flächenanteil der Gemeinde an der Gesamtfläche (Flächenschlüssel).
Die Städte und Gemeinden melden zudem der Bezirksregierung Arnsberg monatlich die von ihnen in der Vergangenheit aufgenommenen Flüchtlinge. Aus den Meldungen und dem Verteilschlüssel wird dann für jede Stadt und Gemeinde berechnet, wie viele Flüchtlinge sie aktuell aufnehmen muss. Gibt es in einer Stadt oder Gemeinde eine Unterbringungseinrichtung des Landes, werden die dort vorgehaltenen Unterbringungsplätze zum Teil von der berechneten Aufnahmeverpflichtung abgezogen.
Anstieg von Asylklagen
Die rückläufige Zahl der Asylanträge in Deutschland hat zwar die Kommunen, aber noch nicht die Jutiz erreicht. So verzeichnen die Verwaltungsgerichte bundesweit einen Anstieg von Asylklagen. Insgesamt gingen in diesem Jahr bis zum 30. Juni 76.646 neue Hauptsacheverfahren bei den Verwaltungsgerichten ein. Das sind mehr Fälle als im Gesamtjahr 2023 (71.885). Allein in NRW meldeten die Gerichte im ersten Halbjahr 13.304 Klagen.
Über das Thema berichten wir am Donnerstag (11.09.) in der Aktuellen Stunde um 18.45 Uhr.
Unsere Quellen:
- Bezirksregierung Arnsberg
- Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration