Ein weißer Wahlzettel wird in die Wahlurne geworfen

Wahl der Integrationsräte: Wer wählt da wen genau?

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Wenn am 14. September die Kommunalwahlen in NRW anstehen, werden nicht nur über Landräte, Bürgermeister und Stadträte entschieden. Auch die Integrationsräte in den Kommunen werden für die kommenden fünf Jahre neu gewählt. Was genau macht ein Integrationsrat? Wie kommen Fragen und Antworten.

Was sind Integrationsräte?

Die Integrationsräte sind eine gewählte Vertretung für Menschen in den jeweiligen Kommunen, die wegen ihrer Staatsangehörigkeit nicht an den Wahlen des Stadtrates oder des Bürgermeisters teilnehmen dürfen. Einwohnern mit internationaler Familiengeschichte soll so ermöglicht werden, dass sie sich in die Lokalpolitik einbringen.

Außerdem sollen die Räte Fachgremien für alle Themen rund um Integration sein. Dabei geht es um Bildung, Arbeit und Ausbildung sowie Schutz vor Diskriminierung und Rassismus. Konkret haben sich Integrationsräte in der Vergangenheit zum Beispiel dafür eingesetzt, dass es häufiger mehrsprachige Kitas in kommunaler Trägerschaft gibt - oder dass in der Verwaltung die interkulturelle Kompetenz gestärkt wird.

Eigenständige Entscheidungen werden von den Integrationsräten aber nicht getroffen. Sie haben beratende Funktion. So können sie zum Beispiel Stellungnahmen abgeben.

Welche Neuerungen gibt es?

Durch die Reform der Gemeindeordnung, die die schwarz-grüne Landesregierung im Juli beschlossen hat, gibt es nach den Wahlen am 14. September einige Veränderungen: So werden die neu gewählten Integrationsräte ab 01. November ihre Arbeit unter der neuen Bezeichnung "Ausschuss für Chancengleichheit und Integration" aufnehmen. Offiziell ist die alte Bezeichnung "Integrationsrat" in den Kommunen ab diesem Zeitpunkt Geschichte.

Ebenfalls neu: Diese "Ausschüsse für Chancengleichheit und Integration" müssen verpflichtend in die Beratungsfolge der Räte aufgenommen werden. Sie werden damit fest in den Sitzungsrhythmus des Rates und der übrigen Ausschüsse eingebunden.

Wie setzen sich die Integrationsräte zusammen?

Ein Teil der Mitglieder wird von Migranten direkt in die Integrationsräte gewählt. Das passiert am 14. September 2025. Ein anderer Teil setzt sich zusammen aus Mitgliedern der jeweiligen Stadt- oder Gemeinderäte, die entsandt werden. Dadurch sollen Integrations- und Kommunalpolitik eng verzahnt werden.

Seit der Reform der Gemeindeordnung ist der Anteil der Mitglieder, die die von Menschen mit Migrationsgeschichte gewählt werden, vorgeschrieben. Sie muss neuerdings zwei Drittel betragen. Die übrigen Sitze werden durch Ratsmitglieder besetzt. Bislang waren diese Anteile nicht fest vorgeschrieben, sie wurden vor Ort entschieden. Die Idee hinter der neuen, festen Quote: Dadurch sollen die Interessen der Zugewanderten besser vertreten werden können.

Gibt es überall Integrationsräte?

Nein. Ein Integrationsrat muss erst dann gebildet werden, wenn in einer Gemeinde mindestens 5.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben. Bei den vergangenen Kommunalwahlen 2020 wurden insgesamt 114 solcher Gremien gewählt.

Sind Integrationsräte noch zeitgemäß?

Yunus Ulusoy vom Zentrum für Türkeistudien in Essen

Ulusoy: "Kein Ersatz für die kommunalen Parlamente"

"Ich halte sie für erforderlich", sagt Yunus Ulusoy von der Stiftung Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung in Essen. Die Integrationsräte seien zwar weiterhin noch zu unbekannt und könnten auch "kein Ersatz für die kommunalen Parlamente" sein, sagt Ulusay. Aber sie seien "ein Forum, um die Interessen von Menschen, die zum Beispiel nicht wahlberechtigt" sind, zu vertreten.

Es gebe in NRW ja auch Seniorenbeiräte, um ihre Interessen zu vertreten, so der Politologe. Die Integrationsräte seien zudem wichtig, da es in den letzten Jahren viele zusätzliche Einwanderer gegeben habe. In NRW hat knapp jeder dritte Einwohner eine Migrationsgeschichte.

Wer kann gewählt werden?

Sowohl Nicht-Deutsche als auch Deutsche dürfen für den Integrationsrat kandidieren. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit mindestens drei Monaten in der jeweiligen Kommune ihren ersten Wohnsitz haben. Der Landesintegrationsrat geht von rund 4.000 Kandidierenden aus, die auf mehr als 400 Listen antreten. Sie sind zu rund 40 Prozent weiblich, was im Vergleich zu den Kommunalwahlen überdurchschnittlich ist.

Abdulkader und Nesreen wollen in den Integrationsrat

WDR 5 Westblick - aktuell 03.09.2025 04:06 Min. Verfügbar bis 03.09.2026 WDR 5

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Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind nicht nur Ausländer, sondern auch eingebürgerte Migranten, Deutsche mit doppelter Staatsangehörigkeit und Spätaussiedler. Auch Kinder ausländischer Eltern, die die deutsche Staatsbürgerschaft durch ihre Geburt in Deutschland erhalten haben, dürfen wählen. Darüber hinaus muss die Person am Wahltag 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhalten und spätestens seit Ende August in der Gemeinde ihren Hauptwohnung haben.

Der Landesintegrationsrat geht von rund 3,3 Millionen Wahlberechtigten aus. Zum Vergleich: NRW hat 18 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner.

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