Stimmzettel aus einer Wahlurne

Alle Informationen zu den Kommunalwahlen 2025 in NRW

Stand:

Wann genau finden die Kommunalwahlen in NRW statt? Und wer stellt sich überhaupt zur Wahl? Hier gibt's alle Informationen.

Die Kommunalwahlen 2025 in Nordrhein-Westfalen stehen vor der Tür. Ob Wahltermin, Briefwahl, Kandidaten oder Wahlrecht - wir beantworten hier die wichtigsten Fragen rund um die Kommunalwahl in den Kreisen, Städten und Gemeinden NRWs.

🗓 Wahltermin & Ablauf

Die nächsten Kommunalwahlen finden am 14. September 2025 in NRW statt. Sollten in einzelnen Gemeinden oder Städten Stichwahlen erforderlich werden, finden diese 14 Tage später statt, am 28. September 2025.

Drei Monate vor der Wahl: Wo Kommunen gerade stehen

18 Millionen. Der Podcast für Politik in NRW 19.06.2025 25:20 Min. Verfügbar bis 19.06.2030 WDR Online

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Kommunalwahlen in NRW finden alle fünf Jahre statt. Die letzten waren 2020, nach 2025 wird dann also planmäßig wieder im Jahr 2030 gewählt.

Je nach Wohnort stimmen die Wählerinnen und Wähler über unterschiedliche Ämter und Gremien ab:

Wer in einer Stadt oder Gemeinde (innerhalb eines Kreises) lebt, wählt bei den Kommunalwahlen den Stadtrat bzw. Gemeinderat sowie in einer Bürgermeisterwahl auch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister. Es gibt 396 kreisangehörige Kommunen in NRW.

Zusätzlich wird hier auch über die Vertretung im Kreistag (Kreistag) abgestimmt sowie die Landrätin oder der Landrat als Verwaltungsoberhaupt des Kreises direkt gewählt. In NRW gibt es 31 Kreise.

Wer in einer kreisfreien Stadt (wie Köln, Düsseldorf oder Essen) wohnt, wählt die Stadträte, Bezirksvertretungen und die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister. In NRW gibt es 22 kreisfreie Städte.

Im Gebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR) findet zudem zeitgleich die Wahl zur Verbandsversammlung statt, dem sogenannten Ruhrparlament.

Am Tag der Kommunalwahl werden in vielen Städten und Gemeinden auch Integrationsräte gewählt. Der Integrationsrat ist die kommunale Vertretung aller Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Er hat den Status und das politische Gewicht einer Interessenvertretung und eines Ratsausschusses. In dem Gremium werden zusammen mit entsandten Ratsmitgliedern integrationspolitische Themen in der Kommune beraten.

Derzeit gibt es 104 Integrationsräte und 7 Integrationsausschüsse in den Städten und Gemeinden NRWs.

🧾 Wahlberechtigung & Registrierung

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen zusätzlich mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (also der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. 

Wer die Bezirksvertretung in einer kreisfreien Stadt wählen will, muss für den Rat in dem betreffenden Stadtbezirk wahlberechtigt sein.

Für die Wahl des Ruhrparlaments, also der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR), ist wahlberechtigt, wer in einer der Mitgliedskörperschaften des Regionalverbands wahlberechtigt ist.

Ja. Wahlberechtigt sind alle EU-Bürgerinnen und -Bürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 

Wer wahlberechtigt ist, bekommt automatisch eine Wahlbenachrichtigung per Post an die Meldeadresse zugeschickt. Im Zweifel kann beim Einwohnermeldeamt nachgefragt werden, ob man im Wählerverzeichnis steht.

Spätestens 16 Tage vor der Wahl muss man seinen Hauptwohnsitz angemeldet haben, um in der Gemeinde oder Stadt wählen zu können.

📩 Briefwahl & Wahlunterlagen

Der Antrag auf Briefwahl kann oft online, aber auch schriftlich oder persönlich bei der Stadt oder Gemeinde gestellt werden. Am einfachsten geht das nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung. Darauf ist erklärt, wie die Briefwahlunterlagen beantragt werden können.

Der Wahlbrief sollte spätestens drei Werktage vor der Wahl abgeschickt werden. Denn die Unterlagen müssen am Wahlsonntag bis 16 Uhr bei der auf den Unterlagen vorgegebenen Adresse der Stadt oder Gemeinde angekommen sein.

🏛 Parteien, Kandidaten & Themen

Anders als bei Landtags- oder Bundestagswahlen gibt es bei den Kommunalwahlen keine Übersicht aller in NRW teilnehmenden Parteien oder Wählergruppen. Welche Partei, welche Wählergruppe oder welche Bewerberinnen oder Bewerber zugelassen wurden, ist regional unterschiedlich.

Ja, zur Kommunalwahl am 14. September 2025 wird der WDR wieder einen Kandidat:innencheck anbieten. In unserem digitalen Format stellen sich Kandidatinnen und Kandidaten für kommunale Spitzenämter in kurzen Videostatements vor. Teilnehmen können alle, die sich um ein Amt als Oberbürgermeister:in, Bürgermeister:in oder Landrat, bzw. Landrätin bewerben.

Alle Teilnehmenden beantworten dabei die gleichen drei Fragen in jeweils maximal 60 Sekunden. Die Videos werden vor der Wahl auf unserer Kandidat:innencheck-Plattform im Netz veröffentlicht und sollen den Wählerinnen und Wählern eine Orientierung bei ihrer Wahlentscheidung ermöglichen. Der WDR Kandidat:innencheck wird voraussichtlich Mitte August für die Wählerinnen und Wähler zugänglich sein.

Kandidierende, die bislang noch nicht vom WDR kontaktiert wurden und gern teilnehmen möchten, können sich unter kandidatencheck@wdr.de mit Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Parteizugehörigkeit und die Kommune bzw. den Kreis, für den sie antreten, melden.

⚖️ Rechtliches & Besonderheiten

Im Gegensatz zu Europa-, Bundestags- oder Landtagswahlen gibt es bei den Kommunalwahlen für die die Stadt-, Gemeinde- und Kreisräte keine Sperrklausel.

Lediglich für die Wahlen zur Regionalversammlung Ruhr (Ruhrparlament) und zu den Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten gilt eine Hürde von 2,5 Prozent. Das bedeutet: Parteien und Wählergruppen, die weniger als 2,5 Prozent der Gesamtstimmenzahl erhalten haben, bleiben bei der Sitzverteilung unberücksichtigt.

Urteil zum Kommunalwahlgesetz | WDR aktuell

02:24 Min. Verfügbar bis 20.05.2027

Wenn bei einer Wahl zur (Ober-)Bürgermeisterin oder -Bürgermeister bzw. Landrätin oder Landrat keine Kandidatin oder kein Kandidat über 50 Prozent der Stimmen erhält, kommt es zu einer Stichwahl. Diese findet 14 Tage später am 28. September 2025 statt. Hier treten die beiden Kandidatinnen bzw. Kandidaten mit den meisten Stimmen noch einmal gegeneinander an.

📊 Ergebnisse & Prognosen

Die Wahlergebnisse werden am Wahlsonntag nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr und Auszählung der Stimmen bekanntgegeben. Viele Ergebnisse werden am Wahlabend bis 22 Uhr feststehen. Die Auszählung der Stichwahl wird schneller beendet sein.

Beim WDR gibt es am Wahlabend die Wahlergebnisse aller (Ober-)Bürgermeisterinnen und -Bürgermeister-Wahlen in Städten und Gemeinden und der Landratswahlen. Man kann einfach nach der eigenen Postleitzahl suchen und bekommt alle Ergebnisse.

Auch viele Städte, Gemeinden und Kreise veröffentlichen die Ergebnisse auf ihren Internet-Seiten.

‍Bei den letzten Kommunalwahlen 2020 lag die Wahlbeteiligung landesweit bei 51,9 Prozent.

Unsere Quellen:

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