Grafik mit Personen, die Zettel in eine Wahlurne werfen

Alle Stichworte zur Kommunalwahl von A bis Z

Kommunalwahlen kompakt: Wir klären die wichtigsten Stichworte rund um die Kommunalwahlen in NRW. Von "absolute Mehrheit" bis "Zweitsimme".

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A

Die absolute Mehrheit ist bei der Wahl der Bürgermeister und Landräte von Bedeutung. Denn nur die Kandidatin bzw. der Kandidat, die bzw. der im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte aller Stimmen bekommt - also die absolute Mehrheit -, ist auch gewählt. Erreicht niemand die absolute Mehrheit, ist eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidatinnen bzw. Kandidaten nötig, die die meisten und die zweitmeisten Stimmen bekommen haben.

siehe unten: Wahlrecht

B

Bezirksvertretungen gibt es nur in den 22 kreisfreien Städten in NRW. Das sind meist Großstädte, die auch einen Oberbürgermeister haben, wie Bielefeld, Essen, Dortmund, Köln oder Wuppertal. Hier ist das Stadtgebiet in mehrere Bezirke eingeteilt, die mit der Bezirksvertretung ihr eigenes Parlament haben. Das Gremium wählt seine Leitung, er wird Bezirksvorsteher oder Bezirksbürgermeister genannt. Die Bezirksvertretung ist für die Belange des Stadtbezirks zuständig und wird, wie der Stadtrat, für fünf Jahre gewählt.

Nicht zu verwechseln sind die lokalen Bezirksvertretungen mit den Bezirksregierungen der fünf großen Regierungsbezirken in NRW (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster).

Um seine Stimme abzugeben, ist es nicht zwingend erforderlich, am Wahltag ins Wahlbüro zu gehen. Auch über die Briefwahl ist eine Teilnahme möglich. Und so funktioniert sie: Zunächst muss ein Antrag gestellt werden, um die Wahlunterlagen zu bekommen. Das kann entweder schriftlich oder direkt vor Ort in der Wahlbehörde passieren. Letzteres hat den Vorteil, dass dann auch schon direkt gewählt werden kann.

Ansonsten werden die Briefwahlunterlagen per Post zugeschickt. Die Kreuze können dann ganz in Ruhe zuhause gemacht werden. Aber nicht zu lange warten! Denn die Papiere müssen rechtzeitig abgeschickt oder abgegeben werden, damit sie am Wahltag bis 16 Uhr vorliegen und mitgezählt werden können. Ansonsten wird die Stimme nicht berücksichtigt. Der Wahlbrief sollte spätestens drei Werktage vor der Wahl abgeschickt werden.

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist das Oberhaupt einer Stadt und wird für fünf Jahre gewählt. In großen Städten (wie Köln, Bonn, Aachen, Gelsenkirchen und weiteren) gibt es einen Oberbürgermeister. Hinzu kommen dort noch Bürgermeister einzelner Stadtbezirke, die aber nicht direkt gewählt, sondern vom Rat bestimmt werden.

Bürgermeister haben zwei große Aufgaben: die Leitung der Verwaltung und der Vorsitz des Stadt- oder Gemeinderates. Das Amt wird deshalb nicht ehrenamtlich geführt, sondern als Festanstellung mit einem Gehalt.

Als Bürgermeister kann man zwar Ideen entwickeln und Vorschläge machen, was in der Stadt passieren soll. Entschieden wird darüber allerdings im Rat. Und dort braucht der Bürgermeister eine Mehrheit für seine Vorhaben. Wird ein Beschluss getroffen, setzen der Bürgermeister und die Verwaltung im Rathaus die Ratsbeschlüsse um.

Zu den Aufgaben gehört auch das Repräsentieren: Empfänge geben, Städtepartnerschaften einfädeln oder verdiente Bürger ehren. Ein Bürgermeister kann einer Partei angehören, muss es aber nicht. Im ganzen Land arbeiten auch parteilose Bürgermeister.

E

siehe unten: Wahlberechtigte

Bei den Kommunalwahlen gibt es pro Stimmzettel nur eine Stimme. Folglich gibt es nur Erststimmen und keine Zweitstimmen.

F

siehe unten: Sperrklausel

04. - 25.08.2025: Die Wahlbenachrichtigungen werden versandt. Für Umgezogene gilt eine Verlängerung der Frist von 5 Tagen.

25. bis 29.08.2025: Die Wählerverzeichnisse können öffentlich eingesehen werden. Einsprüche sind bis zum 29.08.2025 möglich.

29.08.2025: Ab jetzt muss jemand seinen Hauptwohnsitz in einer Gemeinde haben, um dort wählen zu können.

12.09.2025: Bis zu diesem Tag (15 Uhr) können Briefwahlunterlagen beantragt werden. Allerdings ist eine Zustellung am nächsten Tag nicht sichergestellt.

14.09.2025: Wahltag, die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

27.09.2025: Stichwahl, die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

G

Der Gemeinde- bzw. Stadtrat ist die kommunale Parlamentsvertretung der Bürger. Der Rat wird für fünf Jahre gewählt. Die Größe richtet sich nach der Einwohnerzahl. Sie beträgt zwischen 20 und 90 Abgeordneten, die sich Gemeinde- oder Stadträte nennen. Ebenfalls stimmberechtigt ist der Bürgermeister oder Oberbürgermeister, der direkt vom Volk gewählt wird.

Im Gegensatz zum hauptamtlichen Bürgermeister sind die Stadträte ehrenamtlich tätig. Sie erhalten aber eine Aufwandsentschädigung. Deren Höhe hängt von der Einwohnerzahl der Kommune ab. Fraktionsvorsitzende erhalten eine erhöhte Aufwandsentschädigung. Wenn die Räte für ihre Arbeit von ihrem Arbeitgeber freigestellt werden müssen, haben sie Anspruch auf einen Verdienstausfall.

Die Kommunalwahlen in NRW sind durch mehrere Gesetze, Verordnungen und Erlasse geregelt. Das sind im Einzelnen:

I

In vielen Kommunen in NRW werden am 14.09.2025 auch die Integrationsräte bzw. Integrationsausschüsse gewählt. Derzeit gibt es 104 Integrationsräte und 7 Integrationsausschüsse in den Städten und Gemeinden NRWs Sie sind eine Vertretung für Menschen, die wegen ihrer Staatsangehörigkeit nicht an den Wahlen des Stadtrates oder des Bürgermeisters teilnehmen dürfen.

Das für fünf Jahre gewählte Gremium soll Einwohnern mit internationaler Familiengeschichte die Teilhabe an der Lokalpolitik ermöglichen. Eigenständige Entscheidungen werden von den Integrationsräten aber nicht getroffen. Sie haben beratende Funktion.

K

Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage, Bürgermeister und Landräte - bei den Kommunalwahlen stellen sich viele Kandidaten zur Wahl. Um einen besseren Überblick und eine Entscheidungshilfe zu bekommen, gibt es wieder den WDR-Kandidat:innencheck.

Dabei stellen sich Kandidatinnen und Kandidaten für kommunale Spitzenämter in kurzen Videostatements vor. Teilnehmen können alle, die sich um ein Amt als Oberbürgermeister:in, Bürgermeister:in oder Landrat, bzw. Landrätin bewerben. Der WDR Kandidat:innencheck wird voraussichtlich Mitte August für die Wählerinnen und Wähler zugänglich sein.

Der Kreistag ist quasi das Parlament eines jeden Kreises in NRW. Dort wird von den gewählten Mitgliedern stellvertretend für die Bürger entschieden, was im Kreis gemacht wird. Wie viele Sitze es in einem Kreistag gibt, hängt von der Einwohnerzahl des jeweiligen Kreises ab: bis 200.000 Einwohner sind es 48, bei über 500.000 Einwohner 72 Sitze. Außerdem ist der Landrat oder die Landrätin automatisch Mitglied des Kreistages und leitet als Vorsitz die Sitzungen.

Die Mitglieder des Kreistages machen ihre Arbeit ehrenamtlich neben dem eigentlichen Job. Sie bekommen deshalb auch kein Gehalt, sondern nur eine Entschädigung für einen möglichen Verdienstausfall sowie eine Aufwandsentschädigung.

In den Sitzungen wird darüber entschieden, wie die Aufgaben des Kreises umgesetzt werden. So wird zum Beispiel der jährliche Haushalt des Kreises verabschiedet oder über die Personalausstattung der Kreisverwaltung entschieden. Zudem werden Satzungen und Rechtsverordnungen erlassen - zum Beispiel, wie hoch die Gebühren sind. Anders als der Bundes- oder der Landtag kann der Kreistag aber keine Gesetze verabschieden.

L

Neben den großen Städten gibt es in NRW noch 31 Kreise, die sich aus mehreren kleinen Städten und Gemeinden zusammensetzen. Für jeden Kreis wird ein Landrat oder eine Landrätin gewählt. Sie sind die Chefs der jeweiligen Kreisverwaltung. Dort wird sich unter anderem um die Kfz-Zulassung gekümmert. Auch für die Bereiche Soziales, Umwelt, Gesundheit, Kultur und Sicherheit gibt es Aufgaben. Landräte sind deshalb auch die Chefs ihrer Polizei im Kreis. Zudem vertreten sie ihren Kreis nach außen hin.

O

siehe oben: Bürgermeisterin / Bürgermeister

P

siehe unten: Wahlrecht

R

Beim Ruhrparlament handelt es sich um ein besonderes Konstrukt. Zwar gibt es die "Verbandsversammlung" schon seit 100 Jahren, doch vielen ist die Interessenvertretung des Ruhrgebietes noch unbekannt.

Das Parlament wacht über die Arbeit des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Der kümmert sich im Auftrag der Städte, Gemeinden und Kreise des Reviers um zentrale Aufgaben wie den Tourismus, die Industriekultur oder die Wirtschaftsförderung.

Bis 2020 hatten die Stadträte und Kreistage des Reviers die Vertreterinnen und Vertreter für die Versammlung einfach bestimmt. Bei der vergangenen Wahl 2020 konnten erstmals die Bürgerinnen und Bürger über die Zusammensetzung der Verbandsversammlung mit ihren 91 Sitzen entscheiden.

S

Für die Stadt-, Gemeinde- und Kreisräte gilt bei den Kommunalwahlen keine Sperrklausel. Lediglich für die Wahlen zur Regionalversammlung Ruhr und zu den Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten gilt eine Hürde von 2,5 Prozent. Das heißt: nur die Parteien oder Wählervereinigungen, die mehr als 2,5 Prozent der Stimmen erhalten haben, dürfen in diese entsprechende Gremium einziehen.

Hintergrund: Wiederholt hat sich der Verfassungsgerichtshof NRW in Münster mit Sperrklauseln bei den Kommunalwahlen befasst: 1999 kippte er die Fünf-Prozent-Hürde. Auch die 2016 von SPD und Grünen eingeführte 2,5 Prozent-Hürde wurde 2017 weitestgehend für verfassungswidrig erklärt.

Befürworter einer Sperrklausel wollen einer "Zersplitterung der Räte" entgegenwirken. Wenn zu viele Parteien im Rat vertreten seien, werde es schwer, politische Mehrheiten zu organisieren. Gegner einer Sperrklausel sagen hingegen, dass sie politische Gruppen von der Teilhabe ausschließe.

T

siehe oben: Fristen

W

Die Wahlbenachrichtigung erhalten die Wahlberechtigten per Post zugeschickt. Sie enthält die wichtigsten Informationen zu den Kommunalwahlen. Dazu gehören unter anderem der Wahltag (14. September 2025), der Stimmbezirk, die Adresse des Wahllokals und seine Öffnungszeiten sowie Angaben zur Beantragung von Briefwahlunterlagen. Eine vollständige Liste der Informationen findet sich in der Kommunalwahlverordnung NRW.

Verschickt werden die Wahlbenachrichtigungen zwischen dem 04. und 25. August 2025. Für Menschen, die gerade umgezogen sind, verlängert sich die Frist um fünf Tage. Wahlberechtigte, die keine Benachrichtigung innerhalb dieser Fristen erhalten haben, sollten bei ihrer Gemeinde nachfragen, ob sie im Wählerverzeichnis stehen.

Wahlberechtigt sind alle, die am Wahltag die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedslandes besitzen und mindestens 16 Jahre alt sind. Die Wahlberechtigten müssen zudem ihre Hauptwohnung mindestens gut zwei Wochen im Wahlgebiet haben (konkret seit dem 16. Tag vor der Wahl).

Für jede Wahl gibt es einen separaten Stimmzettel. Deshalb ist die Anzahl abhängig davon, wo man wohnt:

  • In kreisfreien Städten wie Bochum oder Düsseldorf gibt es drei Wahlzettel für Stadträte, Bezirksvertretungen und Oberbürgermeister.
  • In kreisangehörigen Städten wie Arnsberg, Marl oder Troisdorf gibt es Wahlzettel für Kreistage, Stadträte, Landräte und Bürgermeister.
  • In Gemeinden wie Engelskirchen, Kirchlengern oder Weeze gibt es Wahlzettel für Kreistage, Gemeinderäte, Landräte, Bürgermeister.

Hinzu kommt noch ein Stimmzettel für all diejenigen, die im Einzugsgbebiet des Ruhrparlamentes wohnen. Und wer für die Wahl der Integrationsräte berechtigt ist, erhält noch einen zusätzlichen Stimmzettel.

Bei der Wahl zum Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag hat jede/r nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist. Bei der Wahl der Bezirksvertretung in einer kreisfreien Stadt handelt es sich dagegen um eine reine Listenwahl.

Wichtig ist: Auf den Stimmzetteln der Kommunalwahl darf nur ein Kreuz gemacht werden.

Im Wählerverzeichnis sind alle Wahlberechtigten aufgelistet. Es wird von der Stadt oder Gemeinde auf Grundlage der Meldedaten erstellt, niemand muss sich dort aktiv registrieren lassen. Das Wählerverzeichnis verhindert auch, dass jemand doppelt wählt, also vorab per Briefwahl und dann am Wahltag selbst nochmals an der Urne im Wahllokal. Denn im Wählerverzeichnis ist festgehalten, wer bereits Unterlagen zur Briefwahl erhalten hat.

Öffentlich einsehen kann man das Wählerverzeichnis vom 26. bis 29. August 2025, wenn man die Angaben zur eigenen Person überprüfen möchte.

Bei den Kommunalwahlen 2025 werden Bürgermeister und Landräte sowie die Räte der Städte, Gemeinden und Kreise für fünf Jahre gewählt. Dass all das gemeinsam gewählt wird, geht auf ein Gesetz der rot-grünen Landesregierung von 2013 zurück. Dafür mussten zwischenzeitlich die Amtszeiten verlängert oder verkürzt werden. Nun gilt aber: alle fünf Jahre Kommunalwahlen.

Das aktive Wahlrecht ist das Recht, an einer Wahl teilnehmen zu dürfen. Alle Personen mit aktivem Wahlrecht bilden den Kreis der Wahlberechtigten. Bei den Kommunalwahlen in NRW gehörten dazu alle Menschen über 16 Jahren, die Deutsche oder EU-Bürger sind und ihren Hauptwohnsitz in NRW haben.

Das passive Wahlrecht ist dagegen das Recht, gewählt werden zu können. Wählbar bei den Kommunalwahlen sind alle wahlberechtigten Personen über 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in dem Wahlgebiet ihre Hauptwohnung haben.

Z

Bei den Kommunalwahlen gibt es pro Stimmzettel nur eine Stimme. Folglich gibt es nur Erststimmen und keine Zweitstimmen.

Mehr zu den Kommualwahlen:

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