Kampf gegen Schrottimmobilien: Auch Enteignung möglich
Aktuelle Stunde . 17.03.2026. 28:56 Min.. UT. Verfügbar bis 17.03.2028. WDR. Von Martina Koch.
Die Landesregierung will per Gesetz gegen Zweckentfremdung von Wohnraum, ausbeuterische Unterbringung von Beschäftigten und Schrottimmobilien einschreiten. Mit einem "Faires-Wohnen-Gesetz" werde man "schwarzen Schafen" am Wohnungsmarkt Grenzen setzen, wie NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Dienstag in Düsseldorf mitteilte.
"Wer Menschen in verwahrlosten Wohnungen oder überteuerten Unterkünften unterbringt, wird es in Nordrhein-Westfalen in der Zukunft noch ungemütlicher haben: Schluss mit kriminellen Geschäftsmodellen auf dem Rücken von sozial Schwächeren", sagte die Ministerin.
"Gegen menschenunwürdige Unterbringung"
Das Land hatte in den vergangenen Monaten gemeinsam mit Kommunen, Zoll und Polizei verstärkt problematische Behausungen kontrolliert und regelmäßig Missstände festgestellt. Deshalb will Scharrenbach verstärkt "gegen menschenunwürdige Unterbringung" wie fehlende Heizungen vorgehen.
Eine der geplante Maßnahmen: Eine Treuhandverwaltung soll bei untätigen Eigentümern, deren Immobilien verwahrlosen, die Verwaltung des Gebäudes übernehmen können. Als letztes Mittel ist auch eine Enteignung möglich. Ein eigener Enteignungstatbestand sei notwendig, da die bisherigen rechtlichen Möglichkeiten zur Enteignung von den Kommunen noch zu zurückhaltend genutzt würden, sagte die Ministerin.
NRW-Behörden sollen Daten mit anderen Behörden im Inland und auch mit offiziellen Stellen in anderen EU-Mitgliedstaaten austauschen dürfen. Ähnliches hatte bereits Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) angekündigt. Um betrügerischen Strukturen auf die Schliche zu kommen, sollen Ordnungsamt, Polizei, Feuerwehr und Jobcenter bundesweit besser miteinander kommunizieren.
Änderungen auch für Airbnb
NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU)
Für Kurzzeitvermietungen und Angebote wie Airbnb soll es ebenfalls Einschränkungen geben. Die Maximaldauer für Vermietungen an Touristen soll in NRW von 90 Tagen auf 56 Nächte pro Jahr sinken. Damit passe Nordrhein-Westfalen seine Regelung an andere Länder an, sagte Scharrenbach.
Amtliches Siegel an einer Problemimmobilie
Landesweit soll ein "Verbot der ausbeuterischen Überlassung" gelten. Nach Angaben der Ministerin sollen damit Mindeststandards bei Unterkünften für Beschäftigte gelten. Scharrenbach nimmt damit "Geschäftsmodelle" ins Visier, bei denen Arbeitgeber direkt oder indirekt auch die Unterkünfte von Beschäftigen kontrollieren. Oftmals wurde im Zusammenhang solcher Fälle der Verdacht auf Schwarzarbeit und Wuchermieten erhoben.
Kommunen können beim Land beantragen, dass bei ihnen auf Dauer von fünf Jahren eine Registrierungspflicht für solche problematischen Beschäftigten-Unterkünfte greifen soll. Die Wohnungsaufsicht prüft dann die Qualität. Ein Gütesiegel "Faire Unterkunft", das gut sichtbar im Hauseingang anzubringen ist, soll dabei helfen.
Scharrenbach geht von 20 bis 25 Kommunen aus, die wirksamere Instrumente für diese Problematik benötigten - darunter Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Herne, Velbert und Krefeld. Als Beispiel nannte sie das Europahaus in Oberhausen, das jüngst mit kaputten Heizungen und Aufzügen überregional für Schlagzeilen gesorgt hatte.
Landtagsberatung ab Juni
Bis Mitte April können Verbände und Organisationen Stellung zum Gesetzentwurf nehmen, bevor er im Juni dem Landtag zur Beratung zugeleitet wird. Das "Faires-Wohnen-Gesetz" könnte dann im Herbst das aus dem Jahr 2021 stammende Wohnraumstärkungsgesetz ablösen.
Bau- und Kommunalministerin Scharrenbach betonte, dass die Landesregierung mit dem Gesetz nicht die Mehrheit der "redlichen" Vermieter ins Visier nehmen wolle - gleiches gelte für Mieter. Die Wohnungsaufsicht soll aber Fehlverhalten von Vermietern und Bewohnern im Blick behalten. Der Bußgeldrahmen soll für Eigentümer laut Scharrenbach bei bis zu 500.000 Euro liegen.
Für die SPD im Landtag kommt Scharrenbachs Gesetz "deutlich zu spät". Außerdem blockiere die Union im Bund die notwendige Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte, etwa bei Zwangsversteigerungen. Man werde den Gesetzentwurf "im Sinne der betroffenen Menschen, die derzeit noch in Schrottimmobilien leben müssen" sorgfältig prüfen, sagte der SPD-Wohnungsbauexperte Sebastian Watermeier.
Unsere Quellen:
- Scharrenbach bei Pressegespräch
- Pressemitteilung des Bau- und Kommunalministeriums
- Nachrichtenagentur dpa
- Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion
Sendung: WDR.de, Neues Gesetz: NRW-Plan gegen Schrottimmobilien, 17.03.2026, 12:30 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Aktuelle Stunde, 17.03.2026, 18.45 Uhr
