Auf dem Foto ist ein Krankenwagen der Feuerwehr mit Blaulicht, der über eine Straße fährt.

Rettungsdienst Land will Rechnungen für Patienten nach 112-Notruf verhindern

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NRW will Gebühren für Rettungseinsätze ohne Klinikfahrt verhindern. Die SPD sieht aber weiter Kostenrisiken für Kommunen und Patienten.

Wer in NRW wegen eines Notfalls die 112 ruft, soll keine Angst vor einer Rechnung haben müssen. Das hat die Landesregierung am Donnerstag zugesichert. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärte in einer "Aktuellen Stunde" im Landtag, das entscheidende Ergebnis der Gespräche zwischen Krankenkassen, Kommunen und Landesregierung sei erreicht: In NRW solle es keine Gebührenbescheide für Patientinnen und Patienten im Rettungsdienst geben.

Die SPD sieht den Streit damit nicht beendet. Sie hatte die Landtagsdebatte beantragt, weil sie weiter rechtliche und finanzielle Risiken sieht - vor allem für die Kommunen. Die Opposition wirft der Landesregierung vor, sich mit einem Minimalkompromiss zufriedenzugeben. Die Krankenkassen bekämen im Kern, was sie wollten.

Hintergrund des Streits

Die gesetzlichen Krankenkassen wollen die Kosten von Fehl- oder Leerfahrten der Rettungsdienste nicht mehr wie bisher übernehmen. Gemeint sind Rettungseinsätze, bei denen am Ende niemand ins Krankenhaus transportiert wird, etwa weil Rettungskräfte vor Ort helfen können oder weil eine Person bereits gestorben ist.

Die Kassen argumentieren mit Blick auf Bundesgesetzgebung, dass sie für solche Fehlfahrten gar nicht bezahlen dürften - und setzen so die kommunalen Haushalte unter Druck, die dann auf den Kosten sitzen bleiben. Deshalb verhandelten zuletzt die kommunalen Spitzenverbände mit den Krankenkassen unter Beteiligung des NRW-Gesundheitsministeriums.

Was der Kompromiss vorsieht

Der nun gefundene Kompromiss sieht vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen 2026 noch die Hälfte der Kosten übernehmen. Allerdings nur bis zu einem Anteil von 15 Prozent an allen Einsätzen. Eine rückwirkende Lösung für 2025 gibt es nicht. Die Kommunen können den Kompromiss annehmen oder auch eigene Lösungen mit den Krankenkassen verhandeln.

Rechtliche Probleme für Kommunen?

Der Städte- und Gemeindebund warnte bereits, der Kompromissvorschlag bedeute ein "riesiges Finanzierungsloch bei den Städten und Gemeinden". Die Kommunen dürften diesen Fehlbetrag aber schon rein rechtlich nicht einfach aus Steuermitteln ausgleichen - sondern müssten über die Erhebung von Gebühren nachdenken.

In der Landtagsdebatte machte Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) den Kommunen nun die Zusage: Wenn Kommunen mögliche Unterdeckungen im Jahr 2026 in ihre Haushalte aufnehmen, werde das Land sein kommunalaufsichtliches Ermessen nicht ausüben. Damit will das Land verhindern, dass Kommunen wegen solcher Unterdeckungen kommunalaufsichtlich unter Druck geraten. Ob damit alle gebührenrechtlichen Fragen geklärt sind, bleibt politisch umstritten.

Übergangsphase bis zum Bundesgesetz

Der aktuell gefundene Kompromiss gilt nur für eine Übergangszeit. Denn die Bundesregierung arbeitet gerade an einer Reform der Notfallversorgung. Das heutige Bundesrecht behandle den Rettungsdienst im Kern noch als Transportleistung, erklärte Laumann im Landtag. Künftig müsse auch die medizinische Versorgung vor Ort besser abgebildet werden. Dafür müssten Bundesrecht und NRW-Rettungsgesetz später zusammengeführt werden.

Große Kostenunterschiede in den Kommunen

Der NRW-Städtetag hatte die Kosten sogenannter Fehlfahrten zuletzt auf rund 250 Millionen Euro im Jahr beziffert. Kommunalministerin Scharrenbach verwies in der Debatte auch auf die großen Kostenunterschiede in NRW: Ein Rettungswageneinsatz koste je nach Kommune zwischen 700 und 2.000 Euro. Deshalb müsse der Rettungsdienst insgesamt überprüft und stärker standardisiert werden.

Finanzierung von Rettungsfahrten

WDR Studios NRW 18.06.2026 00:46 Min. Verfügbar bis 17.06.2028 WDR Online

Unsere Quellen:

  • "Aktuelle Stunde" im Landtag

Sendung: WDR.de, Finanzierung von Rettungsfahrten, 18.06.2026, 13:00 Uhr

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