Auf dem Foto ist ein Rettungswagen, der nachts über eine Straße fährt.

Kosten für den Rettungsdienst: Verhandlungen stocken

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Seit Monaten wird darüber diskutiert, wer die Kosten für sogenannte Leerfahrten tragen soll. Die Krankenkassen wollen nicht mehr dafür aufkommen. NRW-Gesundheitsminister Laumann hatte auf eine Lösung bis Ostern gehofft, doch die ist nicht in Sicht.

Lange war es gelebte Praxis, dass die Krankenkassen die Kosten für Rettungsdiensteinsätze übernehmen. Auch die sogenannter Leerfahrten - also wenn der Rettungsdienst kommt und ohne den Patienten wieder fährt. Doch damit ist erst mal Schluss: Die gesetzlichen Kassen legen bundesweit die bislang geltende Regelung neu aus: Für die Leerfahrten müssten sie demnach nicht zahlen. Die Kommunen und Kreise stellt das vor Probleme.

Landesregierung versucht zu verhandeln

In ganz NRW drängt das Thema. Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, teilt auf Anfrage mit, dass die Kosten für Leerfahrten im Rettungsdienst ein Ausmaß erreicht haben, das die kommunalen Haushalte massiv unter Druck setzt.

Rettungsdienste: Streit um Leerfahrten geht weiter

WDR 5 Westblick - aktuell 01.04.2026 05:19 Min. Verfügbar bis 01.04.2027 WDR 5

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Das Land moderiert derzeit eine Verhandlungsrunde zwischen kommunalen Spitzenverbänden und Krankenkassen. Nicht nur das Gesundheitsministerium sitzt mit am Tisch, sondern mittlerweile auch das Kommunalministerium. Im Raum stand, vorübergehend noch bei der alten Regelung zu bleiben. Das würde der Städte- und Gemeindebund begrüßen. Doch die Gemengelage ist kompliziert: Mehrere rechtliche Ebenen greifen ineinander, auf Bundes- wie auf Landesebene.

Kassen sehen sich im Recht

Das letzte Spitzengespräch fand am 25. März statt, allerdings scheint es in den Verhandlungen zu stocken. Die zentralen Finanzierungsfragen sind weiterhin ungeklärt, steht in einer gemeinsamen Presseerklärung der Krankenkassen und Krankenkassenverbände in NRW.

Die sehen sich im Recht, die Zahlungen für Leerfahrten nicht zu übernehmen. Das habe das OVG Berlin-Brandenburg kürzlich bestätigt: "Die Querfinanzierung durch die Krankenkassen ist klar rechtswidrig und somit ausgeschlossen." Wer am Ende aber zahlen soll, bleibt offen. Gebührenbescheide an Patienten zu verschicken, will offenbar keine Seite.

Monatelanger Streit um Kosten

Seit Monaten schwelt der Konflikt. Im Ennepe-Ruhr-Kreis scheint er sich nun besonders zuzuspitzen. Landrat Jan-Christoph Schaberick (SPD) ist seit Herbst 2025 im Amt und hat Brandbriefe an den Bundeskanzler, den Landesgesundheitsminister und an die Krankenkassen verschickt.

Portraitfoto von Jan-Christoph Schaberick.

Jan-Christoph Schaberick

In dem Brief an Karl-Josef Laumann (CDU) heißt es, wenn sich an der aktuellen Situation nichts ändere, sei der Kreis erstmals gezwungen, Bürger zur Kasse zu bitten, die die Leistungen des Rettungsdienstes in Anspruch nehmen. Und zwar nicht nur bei Leerfahrten, sondern bei allen Rettungsdiensteinsätzen, also auch, wenn jemand ins Krankenhaus eingeliefert wird.

Müssen Patienten bald für alle Fahrten zahlen?

Dafür könnten laut Ennepe-Ruhr-Kreis bis zu 450 Euro fällig werden. Der Grund: Seit September 2025 zahlen die Krankenkassen nur noch einen Festbetrag für den Rettungsdienst. Und der sei laut Landrat Schaberick nicht kostendeckend. Pro Fahrt fehle also Geld. Und das müsse laut einem Rechtsgutachten den Bürgerinnen und Bürgern auch in Rechnung gestellt werden. Vom Kreis heißt es, rechtlich habe er demnach keine andere Möglichkeit, das im Rettungsdienstgebührenhaushalt entstehende Defizit auszugleichen.

Gänzlich ausgeschlossen wäre es nicht, dass auch andere Kreise es entsprechend ähnlich handhaben würden, sofern es weiter keine Einigung im Konflikt um die Kostenübernahme von Rettungsfahrten gibt.

Kommunen stehen unter Druck

"Mit jedem Tag, der ohne Lösung vergeht, rückt dieser Punkt näher", schreibt Schaberick am 9. März an den NRW-Gesundheitsminister. Aus dem Brief, der dem WDR vorliegt, ist der Druck herauszulesen. Die Gespräche zwischen Kommunen, Krankenkassen und Land sollten kurzfristig zu einer Übergangslösung führen, damit nicht die Bürger auf den Kosten sitzen bleiben.

Vom Landkreistag NRW heißt es, er habe das Ziel, keine Gebührenbescheide an Patientinnen und Patienten versenden zu müssen, die den Rettungsdienst mit sogenannten Fehlfahrten in Anspruch nehmen. Doch nach gegenwärtigem Stand der Gespräche könne dies nicht ausgeschlossen werden.

Gespräche wieder nach Ostern

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) (Archivfoto vom 21.01.2026)

Gesundheitsminister Laumann hatte Anfang März im Landtag gesagt, bis Ostern solle eine Lösung gefunden werden. Die scheint aber nach wie vor nicht in Sicht. Aus Teilnehmerkreisen ist zu hören, dass es Mitte April wieder Verhandlungen geben soll.

Das NRW-Gesundheits- und das Kommunalministerium teilen auf Anfrage mit, dass es in den Gesprächen um die künftige Kalkulation der Rettungsgebühren und insbesondere der Finanzierung von Fehleinsätzen gehe.

Landrat will Gespräche abwarten

Jan-Christoph Schaberick hat derweil Antworten auf seine Briefe erhalten, die er mit "gemischten Gefühlen" bewertet. Aus Berlin heiße es, die Bundesregierung arbeite an einer Reform der Notfallversorgung. Und die Landesregierung habe deutlich gemacht, dass die Kosten nicht zu Lasten der Bürger gehen dürften.

Der Kreis wolle nun abwarten, was das nächste Gespräch Mitte April bringt, den Versand der Gebührenbescheide will er deshalb zunächst zurückstellen.

Unsere Quellen:

  • Eigene Recherchen
  • Pressemitteilung Ennepe-Ruhr-Kreis
  • Pressemitteilung Krankenkassenverbände
  • NRW-Gesundheitsministerium, NRW-Kommunalministerium
  • Anfragen an Kommunale Spitzenverbände

Sendung: WDR 5, Westblick, 01.04.2026, 17:05 Uhr

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