Ein Rettungswagen mit Blaulicht im Einsatz

Wenn der Rettungswagen anrückt, zahlen die Krankenkassen nicht immer.

Keine Rettungsdienst-Gebühr So löst Oberberg Streit mit Krankenkassen

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Oberbergischer Kreis und Krankenkassen stritten um "Fehlfahrten". Das ist vorbei. Kranke müssen nichts zahlen. Das ist der Kompromiss.

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Julian Piepkorn

Wer im Oberbergischen Kreis einen Rettungswagen ruft und dann doch nicht ins Krankenhaus gebracht wird, soll dafür auch künftig keine Gebühren zahlen. Der Kreis und die gesetzlichen Krankenkassen haben sich nach langen Verhandlungen auf neue Gebührensätze geeinigt, teilte der Kreis am Mittwoch mit. Es ist eine Lösung, von der auch andere Kreise profitieren können.

"Damit stellen wir sicher, dass Bürgerinnen und Bürger nach einem Rettungsdiensteinsatz nicht persönlich mit Kosten belastet werden." Klaus Grootens (CDU), Landrat

In ganz NRW streiten die Kreise als Träger des Rettungsdienstes mit den gesetzlichen Krankenkassen. Denn die Kassen wollen die Kosten für sogenannte "Fehlfahrten" nicht übernehmen.

Was ist eine "Fehlfahrt"?

Laut Ansicht der Krankenkassen müsse bei einem Einsatz des Rettungsdienstes der Patient anschließend zwingend ins Krankenhaus gebracht werden. Wenn der Patient bereits vor Ort versorgt werden kann, zahlen die Kassen nicht.

Seit Juli 2025 haben die Kassen für solche Einsätze kein Geld mehr an den Oberbergischen Kreis gezahlt. Deshalb musste der Kreis sogar 30 Millionen Euro als Kredit aufnehmen, um die Finanzierung des Rettungsdienstes zu sichern.

Gebühren für Rettungsdienst sind bundesweit Thema

Der Kreistag in Gummersbach sendete im März einen Appell an die Politik in Land und Bund, dieses Dilemma in der Notfallmedizin dringend zu lösen. Bis es ein solches Gesetz gibt, soll nun ein neuer Gebührenrahmen gelten.

Dieser sei mit den gesetzlichen Krankenkassen abgestimmt und soll rückwirkend zum Juli vergangenen Jahres gelten. Nun befasst sich der Gesundheitsausschuss damit, bevor am 28. Mai der Kreistag in einer Sondersitzung final abstimmt.

Höhere Grundgebühren sollen Kosten für Fehlfahrten decken

Ob der Streit um die Abrechnung von Fehlfahrten dann endgültig gelöst ist, bleibt unklar. Vergleicht man die Gebührensätze, dann fällt auf: Die Kosten für einen Rettungswagen steigen rückwirkend um rund 80 Euro von 783 auf 861 Euro. Außerdem werden pro gefahrenem Kilometer 2,50 Euro berechnet. Dieser Kilometerzuschlag war vorher nur bei Einsätzen außerhalb des Kreises vorgesehen.

Von der Lösung in Oberberg können andere Kreise lernen

Auf WDR-Nachfrage bestätigt dies der Kreis: "Eine gesonderte Finanzierung sogenannter 'Fehlfahrten' über besondere Zuschläge findet nicht statt. Die Rettungsdienstgebühren werden vielmehr auf Grundlage einer betriebswirtschaftlichen Gesamtkalkulation ermittelt." Heißt im Klartext: Die höheren Grundgebühren decken die Kosten für diese Fehlfahrten.

Die Krankenkassen bleiben also bei ihrer Position: Wenn ein Patient den Rettungsdienst ruft und vor Ort behandelt werden kann, handele es sich um eine Fehlfahrt. Der Kreis bestätigt: Die neue Gebührenkalkulation enthalte "keine gesonderte Position zur Finanzierung solcher Einsätze." So bekommt der Kreis mehr Geld, die Krankenkassen können bei ihrer Definition einer Fehlfahrt bleiben.

Für alle Bürger aber die wichtigste Erkenntnis: Wer den Notruf wählt und vor Ort behandelt werden kann, der soll im Oberbergischen auch künftig nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Oberberg: Gebühren für Rettungsdienst vom Tisch

WDR 14.05.2026 00:41 Min. Verfügbar bis 13.05.2028

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Unsere Quellen:

  • Mitteilung des Oberbergischen Kreises
  • Beschlussvorlage im Kreistag
  • Gebührensatzung Rettungsdienst 2025

Sendung: WDR.de, Oberberg: Gebühren für Rettungsdienst vom Tisch, 14.05.2026, 16:05 Uhr

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