Prozess zur Netto-App: Maschen der Discounter - und Tipps für Kunden | Aktuelle Stunde
WDR. 02:26 Min.. Verfügbar bis 11.03.2028.
Die meisten Tricks der Lebensmittel-Ketten, um uns im Supermarkt zum Kaufen anzuregen, sind ganz legal und wenig überraschend. Da gibt es Bückwaren und Quengelzonen, Aktionswochen und Rabatt-Verheißungen. Manchmal aber überschreiten sie die Grenze zum Verbotenen.
Erst im Februar verlor ein Discounter einen Prozess gegen Verbraucherschützer - wegen irreführender Werbung. Lidl hatte zu Unrecht mit dem Slogan "Sofort dauerhaft 500 Produkte günstiger" geworben. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg.
Netto darf weiter Extra-Rabatte in App anbieten
Aktuell musste sich der Discounter Netto vor dem Oberlandesgericht Bamberg verteidigen. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale-Bundesverband. Nach dessen Ansicht verstoßen Rabatte, die ausschließlich Nutzern der Apps von Netto, Rewe, Lidl oder anderen Märkten gewährt werden, gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Das benachteilige Alte, Kinder und Menschen mit Behinderung.
Das Gericht sah das anders: Es liege keine Diskriminierung von Älteren oder Kindern vor, so das Urteil. Als Anbieter stelle Netto die App allen Menschen ab 14 Jahren zur Verfügung. Der Discounter müsse dabei nicht etwa auf Vorlieben, Fähigkeiten oder Möglichkeiten Einzelner eingehen.
Zudem könne der Zugang zur App unterschiedlich gewertet werden. So hätten etwa Sehbehinderte bessere Möglichkeiten im Umgang mit der App als etwa mit gedruckter Werbung. Carsten Sellnow, der Vorsitzende Richter, hatte bereits in der vorläufigen Bewertung von einem "klaren Fall" gesprochen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde.
Verbraucherschützer: Verkaufsmethoden schwer durchschaubar
Frank Waskow, Verbraucherzentrale NRW
Die Verkaufsmethoden der großen Lebensmittel-Ketten sind für Kundinnen und Kunden allerdings nicht immer leicht zu durchschauen, sagt Frank Waskow, Lebensmittel-Experte der Verbraucherzentrale NRW, dem WDR. Und es werde immer komplizierter.
"Es gibt bei den Händlern eine Tendenz dazu, das noch undurchsichtiger zu machen, als es schon war. Frank Waskow, Verbraucherzentrale NRW
Sechs Beispiele für Preis- und Rabatt-Tricks von Supermärkten
Die Discounter und Supermärkte haben unzählige Tricks, wie sie Kundinnen und Kunden mit Angeboten in ihre Märkte locken und dort mit Preissenkungs-Schildern zum Kaufen anregen. Eine kleine Auswahl aktueller Maschen:
1. Preisschilder, die wie Angebotsschilder wirken: Wer bei Lidl einkauft, hat sich an den Regalen vielleicht schon mal gefreut: In vielen Filialen sind die Preise inzwischen markant in roter Schrift auf weißem Hintergrund ausgezeichnet - so als ob es alles Angebote wären.
Sie sind es aber nicht. Preisschilder zu Angeboten sehen zwar ähnlich, aber doch anders aus: weiße Schrift auf rotem Hintergrund.
Illustration: Unübersichtliche Preisschilder in Supermärkten und Discountern
2. Häufiger Wechsel von Angeboten: In Supermärkten und Discountern werden Sonderangebote in der Regel nicht nur ein- bis zweimal pro Woche umgestellt, sondern zum Teil noch häufiger - das kann ebenfalls verwirren.
Wer wegen einer beworbenen Preissenkung eine Filiale aufsucht, kann gar nicht sicher sein, dass sie in dem Moment auch wirklich gilt.
3. Falsche Preisschilder am Regal: Zum Teil werden Preisschilder für Angebote schon am Tag vor ihrer Gültigkeit angebracht. Oder sie hängen noch, obwohl das Angebot schon vorüber ist.
Selbst bei digitalen Schildern kann es zu Fehlern kommen. Das Problem, so Vebraucherschützer Waskow: Rechtlich bindend ist nur der Preis an der Kasse. Den bekämen viele Kunden beim schnellen Scannen der Waren aber gar nicht mit.
4. Rabatt nur mit App - und gegen Nutzerdaten: Auf vielen Schildern an den Regalen sieht man inzwischen mehrere Preise. Der niedrigste Preis verleitet zum Kauf. Das Angebot gilt aber teilweise nur, wenn man an der Kasse die App des jeweiligen Händlers vorzeigt. Mitfinanziert werden solche Angebote natürlich auch von den Kunden ohne App.
Wer die App eines Händlers nutzt, bekommt aber nicht nur besondere Rabatte, sondern zahlt auch mit seinen Nutzerdaten. Mehr dazu hier:
5. Unklare Vergleichspreise: Durchgestrichene Vergleichspreise neben Angebotspreisen sollen zeigen, wie stark ein Artikel reduziert ist. Seit 2022 können sich Kunden dank einer Änderung der Preisangabenverordung freuen: Der frühere Vergleichspreis muss der günstigste der zurückliegenden 30 Tagen sein.
Trotzdem kommt es zu Unregelmäßigkeiten: Penny beispielsweise nutzte zum Vergleich die teils hohen unverbindlichen Verkaufspreise (UVP) der Hersteller. Das Landgericht Köln hat das im Julil 2025 verboten.
6. Übertriebene Rabatt-Versprechen: Ein Beispiel dafür ist der oben geschilderte Fall, in dem sich Lidl vor Gericht verantworten musste. Ähnliches ist bei Aktionen zu erleben, bei denen ebenfalls mit riesigen Preissenkungen auf zahlreiche Produkte geworben wird. Oft bleibt unklar: Was genau ist um wie viel Prozent reduziert?
Drei Tipps für Kunden gegen die Tricks der Händler
Von einem "Dschungel" an Angeboten, Preisen und Tricks spricht Vebraucherschützer Waskow. Ganz leicht sei es für Kunden nicht, da noch den Durchblick zu behalten. Ihm zufolge könnten diese Tipps aber dabei helfen:
- Auf Grundpreise achten: Wer wirklich sparen will, sollte stets auf die Grundpreise achten. Zu deren Angabe sind die Händler verpflichtet. Bedeutet: Kilopreise oder Literpreise vergleichen. Es kann auch die Anzahl der Blätter einer Küchenrolle sein. "Dadurch bekommt man auch ein Gefühl dafür, bei welchen Preisen sich die Produkte bewegen, die ich oft kaufe", so Waskow.
- Auf Rabatt-Bedingungen achten: Nur wer genau hinschaut, weiß, in welchem Zeitraum oder zu welchen anderen Bedingungen eine Preissenkung gilt. Wer keine App von der jeweiligen Lebensmittel-Kette hat, sollte zum Beispiel bei Preisschildern genau hinschauen, ob ein Angebot auch wirklich ohne App gilt.
- Auf Vergleichspreise achten: Wer wissen will, um wie viel ein Preis wirklich gesenkt ist, sollte auf Vergleichspreise achten. Denn rechtlich bindend ist: Dieser muss der günstigste Preis der vergangenen 30 Tage sein. Mitunter stellt sich dabei heraus, dass die Preissenkung eher Augenschein ist. Das zeigt dieses Beispiel eines Facebook-Users aus dem Frühjahr 2025:
Unsere Quellen:
- WDR-Interview mit Frank Waskow, Verbraucherzentrale NRW
- Mitteilung der Verbraucherzentrale-Bundesverband zur Klage gegen Netto
- Verbraucherzentrale Hamburg zur Klage gegen Lidl
- Nachrichtenagentur dpa
- Facebook-Post eines Users im März 2025
- Gesetze im Internet: Preisangabenverordnung (PAngV)
Sendung: WDR 5, Nachrichten, 18.03.2026, 8.00 Uhr
