Lidl Plus App: Rabatte gegen Daten bleiben erlaubt – Gericht weist Klage ab

02:00 Min. Verfügbar bis 23.09.2027 Von Jörg Schieb, Jörg Schieb

Lidl-Plus-App: Rabatte gegen Daten erlaubt - Gericht weist Klage ab

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Rückschlag für Verbraucherschützer: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat heute die Klage gegen Lidls App-Praktiken abgewiesen. WDR-Digitalexperte Jörg Schieb erklärt, warum der Discounter seine "Lidl Plus"-App wie gehabt betreiben darf - obwohl Nutzer mit ihren Daten bezahlen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat heute eine wegweisende Entscheidung für Millionen Deutsche getroffen, die per Smartphone beim Einkaufen sparen wollen. In dem Rechtsstreit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Deutschlands größtem Discounter Lidl um dessen "Lidl Plus"-App bekam der Konzern Recht.

Gericht: Daten sind kein "Preis"

Das OLG Stuttgart wies die Klage vollständig ab und stellte damit klar: Lidl darf die App-Nutzung weiterhin als "kostenlos" bewerben, auch wenn Nutzer ihre Daten preisgeben. Die Richter begründeten ihr Urteil mit einer klaren Abgrenzung zwischen Geld und Daten.

"Einen Preis haben die Verbraucher bei der Nutzung der Lidl Plus-App aber gerade nicht zu bezahlen", so das Gericht. Das deutsche Gesetz und die zugrundeliegenden europäischen Normen verstehen einen "Preis" ersichtlich als zu zahlenden Geldbetrag und nicht als irgendeine sonstige Gegenleistung.

Mehr als 100 Millionen Kunden nutzen die "Lidl Plus"-App weltweit, um von Rabatten, Coupons und Aktionen zu profitieren. Wer sich registriert, muss E-Mail-Adresse, Passwort, Vornamen, Mobilfunknummer und Geburtsdatum hinterlegen. Zusätzlich erfasst Lidl weitere Daten wie die besuchten Filialen und eingelöste Coupons.

So begründeten die Richter ihr Urteil

Das Gericht sah zwei zentrale Punkte, die gegen die Verbraucherschützer sprachen:

Kein "Gesamtpreis" bei Daten: Die Verpflichtung zur Angabe eines Gesamtpreises setze voraus, dass überhaupt ein Preis zu entrichten sei. Mit dieser Verpflichtung sollen Verbraucher vor versteckten Kosten und Abofallen geschützt werden - nicht vor der Preisgabe von Daten.

"Kostenlos" ist nicht irreführend: Der Begriff "kostenlos" bringe lediglich zum Ausdruck, dass Verbraucher für die App-Nutzung kein Geld bezahlen müssen. Gleichzeitig stehe in den Nutzungsbedingungen "ausdrücklich und in engem Zusammenhang mit dem Wort kostenlos", welche Daten erhoben werden.

Weiter hat das Gericht argumentiert: Wer die Nutzungsbedingungen lese, erfahre auch, welche Daten verwendet werden. Beim "verständigen Leser" entstehe daher nicht der Eindruck, er müsse keinerlei Gegenleistung erbringen. Und wer die Bedingungen nicht lese, erfahre schon gar nichts von der als "kostenlos" bezeichneten Nutzung.

Was bedeutet das Urteil konkret?

Mit der Niederlage der Verbraucherschützer bleiben die Spielregeln für Treue-Apps erst mal unverändert. Unternehmen wie Aldi, Rewe, Payback oder DeutschlandCard müssen ihre Informationspflichten vorerst nicht anpassen. Der Status quo - Apps dürfen als "kostenlos" beworben werden, auch wenn Daten als Gegenleistung fließen - ist bestätigt.

Anzeige für die LidlPlus-App in einem App-Store

"Bonus-Apps sind grundsätzlich nicht zu beanstanden", hatte Heiko Dünkel, Leiter Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv, vor der Verhandlung erklärt. "Wenn aber exklusive Rabatte, wie bei der Lidl Plus-App, nur im Tausch gegen Daten zu bekommen sind, dann muss das transparent gemacht werden." Diese Position fand bei den Richtern keinen Anklang.

Revision zum BGH zugelassen

Trotz der Niederlage ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Der 6. Zivilsenat des OLG Stuttgart hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Die Verbraucherschützer können also in die nächste Instanz gehen.

Das Verfahren mit dem Aktenzeichen 6 UKl 2/25 dürfte sich damit noch über Jahre hinziehen. Die grundsätzlichen Fragen - Was ist ein "Preis" im digitalen Zeitalter? Wie transparent müssen Unternehmen beim "Handel" mit Daten sein? - bleiben damit weiter ungeklärt.

Ähnliches Verfahren gegen Penny

Lidl ist nicht der einzige betroffene Discounter: Neben der Klage gegen Lidl führt der Verbraucherzentrale Bundesverband ein ähnliches Verfahren gegen Penny. Diese Klage wird vor dem OLG Köln geführt. Einen Termin für die mündliche Verhandlung gibt es dort jedoch noch nicht.

Das bedeutet das Urteil für Verbraucher

Die LIDL-App bietet attraktive Rabatte, doch Verbraucherschützer kritisieren die Vorgehensweise

Vorerst ändert sich für App-Nutzer nichts. Treue-Apps können weiterhin als "kostenlos" beworben werden, auch wenn Nutzer ihre Daten preisgeben. Die Unternehmen sind nach diesem Urteil nicht verpflichtet, bereits vor der Registrierung explizit darauf hinzuweisen, dass Daten als eine Art Währung fungieren.

Für Verbraucher bedeutet das: Wer wissen will, was mit seinen Daten passiert, muss weiterhin selbst in die oft seitenlangen Nutzungsbedingungen schauen. Bei "Lidl Plus" sind das umfangreiche 18 DIN-A4-Seiten.

Eine Art Sieg für digitale Geschäftsmodelle

Das Urteil ist ein klarer Sieg für datenbasierte Geschäftsmodelle im Einzelhandel. Treue-Apps boomen weiterhin - praktisch jede große Kette hat mittlerweile ein eigenes Bonusprogramm. Mit dem heutigen Urteil können sie ihre bewährten Praktiken erstmal fortsetzen.

Sollte aber der BGH anders entscheiden, könnte sich die Lage grundlegend ändern. Dann müssten alle Anbieter ihre Informationspolitik überdenken und Verbraucher bekämen mehr Transparenz darüber, was ihre Daten wert sind.

Das heutige Urteil des OLG Stuttgart ist nur der erste Schritt einer längeren juristischen Auseinandersetzung, die letztendlich am BGH entschieden wird.

Unsere Quellen:

  • OLG Stuttgart
  • Verbraucherzentrale NRW
  • Verbraucherzentrale Bundesverband
  • Nachrichtenagentur dpa

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