Oberlandesgericht von außen

Das Oberlandesgericht in Hamm.

Stromio-Urteil Massenkündigungen des Stromanbieters wohl unwirksam

Stand:

Das Unternehmen Stromio hat vor einigen Jahren zehntausenden Kunden die Verträge gekündigt. Zu Unrecht, urteilte nun das OLG Hamm.

Der Energieversorger Stromio aus Kaarst in NRW beendete in den letzten Wochen des Jahres 2021 rückwirkend zahlreiche Stromlieferungsverträge. Stromio begründete seine Entscheidung mit erheblichen Preissteigerungen auf dem Strommarkt. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen war das rechtswidrig. Sie hatte eine bundesweite Klage angestrengt.

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Musterfeststellungsverfahren weitestgehend für betroffene Stromio-Kunden geurteilt. Die Verbraucherzentrale Hessen wollte feststellen lassen, dass die Massenkündigungen von Stromio Ende 2021 unwirksam waren.

Verbraucherzentrale geht von hunderttausenden Betroffenen aus

Ein Betroffener ist Mario Bertling. Er versucht jährlich den Stromanbieter zu wechseln, weil er so günstige Tarife bekommen kann. Ende 2021 war er Kunde bei einem Stromanbieter, der zu Stromio gehörte. Stromio galt als sogenannter Stromdiscounter mit besonders günstigen Tarifen.

Mario Bertling, Beteiligter der Musterfeststellungsklage von der Verbraucherzentrale Hessen, blickt lächelnd in die Kamera.

Mario Bertling ist kein Einzelfall. Die Verbraucherzentrale Hessen geht von hunderttausenden Betroffenen aus.

Doch kurz vor Weihnachten bekam Mario Bertling die Kündigung seines Stromvertrags - per E-Mail. "Wir hatten keine Reaktionsmöglichkeit. Es war totale Hilflosigkeit", erinnert sich der Ratinger. Mario Bertling ist kein Einzelfall. Die Verbraucherzentrale Hessen geht von hunderttausenden Betroffenen aus.

OLG: Kündigungen waren unwirksam, Nichtliefern eine Pflichtverletzung

Heute Mittag hat das Gericht der Verbraucherzentrale weitestgehend recht gegeben. Nach Ansicht des Senats seien die Kündigungen unwirksam gewesen. Stromio hat damals aber nicht nur gekündigt, sondern auch die Stromlieferungen eingestellt. Das sei ebenfalls nicht in Ordnung gewesen, so das Oberlandesgericht Hamm.

Das Nichtliefern stelle eine Pflichtverletzung dar, so das Urteil. Pflichtverletzungen sind eine Voraussetzung, damit die Verbraucher am Ende womöglich Schadenersatz bekommen können.

Die Preissteigerungen, mit denen Stromio die Kündigungen begründet hatte, seien vorhersehbar gewesen, so die Richter in Hamm. "Die Preissteigerung hatte bereits seit dem Ende des Lockdowns im Frühjahr 2020 begonnen und obwohl das so war, schloss sie noch weiterhin bis September 2021 weitere Verträge ab", erklärt OLG-Pressesprecher Daniel Große-Kreul. Außerdem habe Stromio in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Preisgarantie übernommen.

Verbraucherzentrale Hessen nach Urteil: "Risiken nicht auf Kunden abwälzen"

"Das Urteil zeigt, dass die Discounter bei vertraglich vereinbarten Preisgarantien Risiken für Kostensteigerungen nicht auf die Kunden abwälzen können. Auch nicht, wenn die wirtschaftliche Lage für sie existenzbedrohende Auswirkungen angenommen hätte", sagt Kerstin Wolf von der Verbraucherzentrale Hessen.

Offen bleibt, ob Verbraucher eine Frist setzen mussten

In einem Punkt ist das OLG der Verbraucherzentrale aber nicht gefolgt. Dabei geht es um die Frage, ob betroffene Verbraucher Stromio eine Frist zur Stromlieferung hätten setzen müssen - oder ob die überflüssig war. Auch diese Frage ist ein wichtiger Zwischenschritt, wenn Verbraucher Schadensersatz verlangen wollen.

Doch diese Frage sei nicht in einem Musterverfahren klärbar, entschied das OLG. Besondere Umstände, nach denen Verbraucher keine Frist hätten setzen müssen, würden außerdem im konkreten Fall nicht vorliegen, so das Gericht. Für Verbraucher, die nun Geld fordern wollen, bedeutet das eine gewisse Unsicherheit. Das müssten die Gerichte in jedem Einzelfall bei Klagen klären. Für die Betroffenen geht es um Schaden in Höhe von jeweils rund 350 Euro.

Vom Musterurteil kann nur profitieren, wer im Klageregister steht

An dem Musterverfahren haben sich insgesamt rund 4600 Verbraucher beteiligt. Sie können sich, wenn das Musterurteil rechtskräftig wird, selbst den Schadensersatz einfordern und einklagen. Dabei können sie sich auf das Musterurteil stützen. Die meisten Kunden hätten einen Schaden von rund 350 Euro erlitten, schätzt Kerstin Wolf von der Verbraucherzentrale Hessen.

Andere betroffene Verbraucher, die bislang weder geklagt noch bei der Musterklage mitgemacht haben, dürften am Ende in jedem Fall leer ausgehen. Ihre möglichen Ansprüche dürften in den meisten Fällen mittlerweile verjährt sein.

Urteil: Massenkündigungen von Stromio wohl unwirksam

WDR 18.06.2026 01:00 Min. Verfügbar bis 17.06.2028

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Stromio erklärt Kündigungen mit drohender Insolvenz

Stromio verweist auf WDR-Anfrage darauf, dass das Unternehmen bis zur Kündigung alle Verträge immer erfüllt habe. Man habe sich nach den Preisanstiegen auf dem Strommarkt entschieden, die Verträge zu kündigen und kundenorientiert abzuwickeln. So habe man eine Unternehmensinsolvenz vermeiden wollen, welche für Kunden negative Folgen bedeutet hätte.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ist noch nicht rechtskräftig. Verbraucherzentrale Hessen und Stomio können dagegen in Revision vor dem Bundesgerichtshof gehen. Mit einer Musterfeststellungsklage kann bei Massenereignissen zum Beispiel die Verbraucherzentrale grundsätzliche Fragen klären lassen.

Verbraucher, die davon profitieren wollen, müssen sich kostenlos in ein Klageregister eintragen. Im Fall von Stromio ist es dafür aber schon zu spät. Wer sich eingetragen hat, muss später seine Forderung selbst einfordern und nötigenfalls einklagen. Dabei können sich Verbraucher dann auf das Urteil des Musterverfahrens stützen.

Familie Bertling rutschte wie viele in die Grundversorgung

"Das Urteil zeigt, dass die Discounter bei vertraglich vereinbarten Preisgarantien Risiken für Kostensteigerungen nicht auf die Kunden abwälzen können. Auch nicht, wenn die wirtschaftliche Lage für sie existenzbedrohende Auswirkungen angenommen hätte", sagt Kerstin Wolf von der Verbraucherzentrale Hessen.

Die Familie von Mario Bertling aus Ratingen ist nach der Stromio-Kündigung in den teuren Grundversorgungstarif gerutscht. So erging es wohl den meisten Kunden. Die dadurch entstandenen Mehrkosten, seien grundsätzlich ein Schaden, den Kunden zurückverlangen könnten, so das OLG Hamm heute.

Familie Bertling habe damals auch nicht schnell wieder zu einem anderen Anbieter wechseln können, weil Stromio parallel die Kündigung nicht den zuständigen Stellen gemeldet habe. Das Ganze habe viel Stress und Ärger verursacht, so Mario Bertling. Er hat sich zwischenzeitlich außergerichtlich mit seinem alten Stromanbieter geeinigt. Das Urteil will er trotzdem aufmerksam lesen.

Unsere Quellen:

  • Pressemitteilung des OLG Hamm
  • WDR-Interview mit dem Pressesprecher des OLG Hamm
  • WDR-Interviews mit betroffenen Verbrauchern

Sendung: WDR.de, Urteil: Massenkündigungen von Stromio wohl unwirksam, 18.06.2026, 13:43 Uhr

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