Am Freitag ist der letzte Schultag vor den Herbstferien und viele Menschen in NRW nutzen die freie Zeit für einen Urlaub. So rechnet der Flughafen Köln/Bonn in den Herbstferien mit 650.000 Passagieren - damit sei "das sehr hohe Niveau der Vorjahre" erreicht, hieß es in einer Mitteilung am Dienstag. An den anderen Flughäfen im Land dürfte es ähnlich betriebsam werden. Doch diejenigen, die mit dem Flugzeug verreisen, blicken mit bangem Blick auf die Meldungen der vergangenen Tage: Am Flughafen in München waren am Donnerstag und Freitag Drohnen gesichtet worden. Die Folge: Der Flugbetrieb wurde vorübergehend eingestellt, zum Teil mussten Reisende im Flughafen übernachten.
Auch an anderen deutschen Flughäfen kommt es immer wieder zu Drohnensichtungen. Von Januar bis September kam es deshalb zu 172 Störungen des Luftverkehrs, teilte die Deutsche Flugsicherung mit. Die meisten (37) gab es am Frankfurter Flughafen, gefolgt von Köln/Bonn (13) und Düsseldorf (10).
Herbstferien: Streiken die Piloten?
Wer die Drohnen steuert und warum sie in der Luft sind, ist oft unklar. Manche Beobachter vermuten Russland hinter den Flügen, die als Provokation oder zu Spionagezwecken dienen könnten. Der Kreml stritt bislang jede Beteiligung ab. Wie gefährlich die Situation ist und ob eventuell der Flugverkehr stundenlang stillsteht, entscheidet die Flugsicherung in Abstimmung mit dem Flughafen und der Polizei.
Doch nicht nur Drohnen könnten Reisenden den Start in den Urlaub vermiesen. Verzögerungen und Flugausfälle könnte es auch wegen des Arbeitskampfs zwischen Piloten und der Lufthansa geben. In einer Urabstimmung Ende September haben sich die Mitglieder der Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) für einen Streik als mögliches Druckmittel ausgesprochen. Bislang sind allerdings noch keine konkreten Pläne oder Termine bekannt.
Das müsst ihr wissen, wenn euer Flug betroffen ist:
Kann ich kostenlos umbuchen, wenn mein Flug gestrichen wurde?
Ja. Fluggesellschaften müssen zeitnah einen Ersatzflug anbieten, wenn der ursprünglich gebuchte Flug annulliert wurde. Bei einer Annullierung oder Verspätung von mindestens 5 Stunden können Passagiere die Erstattung der Ticketkosten verlangen, wenn sie den Flug nicht mehr antreten möchten. Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter in der Pflicht, Urlauber auf alternativen Wegen ans Ziel zu bringen oder Geld zu erstatten.
Was ist mit eventuellen Folgekosten (Mietwagen kann nicht rechtzeitig abgeholt werden, Hotel wird erst später erreicht...)?
In Dänemark herrscht bereits Drohnenverbot
Diese Kosten werden nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW nicht erstattet, da es in einem solchen Fall kein Verschulden seitens der Fluggesellschaften gebe. "Drohnen über Flughäfen dürften sich außerhalb dessen befinden, was Fluggesellschaften beeinflussen könnten oder in ihrer Risikosphäre liegt", hieß es in einer Mitteilung an den WDR.
Habe ich Anspruch auf Entschädigungszahlungen?
Die Flughafensperrung aufgrund der Sichtung von Drohnen wird aller Wahrscheinlichkeit als "außergewöhnlicher Umstand" zu werten sein. Sofern die Fluggesellschaft alles Zumutbare unternommen hat, um die Verspätung für Reisende so gering wie möglich zu halten, besteht laut Verbraucherzentrale kein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung.
Volle Flughäfen in den Herbstferien erwartet
Anders sieht es aus, wenn der Flug wegen eines Pilotenstreiks ausfällt oder sich verspätet. Hier haben Reisende Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Wie hoch diese ist, hängt unter anderem von der Flugstrecke ab.
Wo finde ich Hilfe, wenn mein Flug betroffen ist?
Mehrere Unternehmen und Organisationen listen Hilfe über Onlineportale und Apps. Mit der App "Flugärger" bieten beispielsweise die Verbraucherzentralen Informationen und Unterstützung bei der Wahrnehmung von Fluggastrechten an.
Unsere Quellen:
- Nachrichtenagenturen dpa, AP, Reuters
- Verbraucherzentrale NRW
- Pressemitteilung Flughafen Köln/Bonn