Mögliche Drohnensichtungen legen Münchener Flughafen lahm | WDR aktuell
01:35 Min.. Verfügbar bis 03.10.2027.
Nach Drohnensichtung in München: Wie handeln jetzt Flughäfen in NRW?
Stand:
Am Münchner Flughafen wurde der Verkehr eingestellt, weil Drohnen gesichtet wurden. Wie reagieren Flughäfen in NRW und wie wird in solchen Fällen die Gefahr eingeschätzt und über den Flugbetrieb entschieden?
Am Flughafen München wurde am späten Donnerstagabend wegen mutmaßlicher Drohnensichtungen der Flugverkehr eingestellt. Viele Passagiere mussten die Nacht am Flughafen verbringen. Inzwischen wurde der Betrieb wieder aufgenommen.
Nach Angaben der Bundespolizei hatten mehrere Menschen am Abend von einer Drohne in der Nähe des Flughafens berichtet. Später habe es auch Sichtungen über dem Flughafengelände gegeben. Am Freitagabend bestätigte die Bundeswehr eine Drohnensichtung über einer Bundeswehr-Einrichtung nahe dem Münchner Flughafen. Ob es einen Zusammenhang mit der Sichtung von Drohnen auf dem Flughafengelände selbst gab, blieb offen.
Auch über dem belgischen Militärgelände in Elsenborn, nahe der Grenze zu NRW, wurden in der Nacht zu Freitag Drohnen gesichtet. Ein Kommandant im Militärcamp Elsenborn berichtete, die deutsche Polizei habe gegen 1.20 Uhr angerufen und mitgeteilt, dass insgesamt 15 Drohnen in der Gegend gesichtet wurden.
Wie sind die NRW-Flughäfen auf Drohnensichtungen vorbereitet?
Der Flughafen Köln/Bonn
Die Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf haben auf WDR-Anfrage am Freitag darauf verwiesen, dass es im Fall von Drohnensichtungen festgelegte Abläufe gebe. Ein Flughafensprecher in Köln sprach von "bewährten Meldeketten zwischen der Flugsicherung, den Polizeibehörden und dem Flughafenbetreiber". Je nach Einschätzung der Lage könne der Flugverkehr vorübergehend eingeschränkt oder ganz eingestellt werden, heißt es aus Köln/Bonn und Düsseldorf.
Schild am Münchner Flughafen: Drohnen sind hier verboten
Ein Sprecher der Deutschen Flugsicherung sagte dem WDR, dass in der Regel Pilotinnen und Piloten Drohnen an die Flugsicherung melden. Vom Boden aus könnten Drohnen wegen der Flughöhe meistens nicht gesehen werden. Die Flugsicherung habe auch keine technischen Systeme, mit denen sie Drohnen erkennen könnte. Die Flugsicherung informiere im Fall einer Meldung die Bundespolizei. Die wiederum versuche, die mögliche Drohne ausfindig zu machen - etwa mit einem Polizeihubschrauber.
Flughafenverband fordert eine bessere Ausstattung gegen Drohnen
Der Flughafenverband ADV hat in einer Mitteilung vor rund einer Woche auf die Gefahr von Drohnen an Flughäfen hingewiesen. In diesem Jahr habe es bereits über 140 Sichtungen im Umfeld von Flughäfen gegeben. Jede Drohne könne Starts und Landungen stören oder Passagiere gefährden.
Fluggäste am Münchener Flughafen
ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel sah schon da den Staat in der Pflicht: "Der Schutz der Flughafenstandorte ist eine hoheitliche Aufgabe. Sicherheit in der Luft beginnt am Boden - und dazu gehört auch der Schutz unserer Flughäfen vor illegalem Drohneneinsatz. Dafür braucht es klare Strukturen, eindeutige Zuständigkeiten und modernste Technik. Wir erwarten den Einsatz modernster Detektions- und Abwehrsysteme."
Ulrike Franke ist Expertin für Sicherheit, Verteidigung und Drohnen. Sie sagte dem WDR vor einigen Tagen, als es Vorfälle an Flughäfen in Dänemark gab, sie sehe Deutschland nicht ausreichend auf Drohnensichtungen vorbereitet: "Also in Deutschland ist es so, dass wir einfach nicht die richtigen Systeme zur richtigen Zeit am richtigen Ort haben", meint Franke. Sie erklärt, dass es eine ganze Bandbreite von Drohnenabfangtechnologien und Abfangsystemen gibt, wie beispielsweise elektronische Störmaßnahmen, Netze oder andere Drohnen, die Drohnen bekämpfen. Die Polizei in Deutschland besäße zwar solche Systeme, aber eben nicht da, wo man sie brauche.
Bundesregierung will Gesetze zum Schutz vor Drohnen ändern
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder forderte am Freitag gegenüber der Bild-Zeitung, "einen wirksamen Schutz unserer gesamten Infrastruktur und militärischen Einrichtungen". Die Polizei müsse Drohnen sofort abschießen können. Bei Experten gilt der Abschuss dagegen in der Regel nicht als probates Mittel. Obwohl rechtlich grundsätzlich möglich, werde er kaum angewandt, weil Gefahr durch herabfallende Trümmerteile und durch mögliche explosive Last bestehe.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt plant derweil eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes und des Bundespolizeigesetzes. Dadurch sollen die Zuständigkeiten zwischen Polizei und Bundeswehr klarer verteilt werden. Der Bundeswehr soll damit im Ernstfall ausdrücklich auch der Abschuss von Drohnen erlaubt werden. Das Bundeskabinett soll die Vorschläge zu den Gesetzesänderungen kommende Woche beschließen. Danach wäre der Bundestag am Zug.
Quellen:
- Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf
- WDR-Gespräch mit Sprecher der Deutschen Flugsicherung
- Mitteilung des Fluhafenverbandes ADV
- Drohnenexpertin Ulrike Franke in vorheriger Berichterstattung
- Nachrichtenangenturen AFP und dpa
- Ein Kommandant im Militärcamp Elsenborn
- Bild-Zeitung
Über dieses Thema berichten wir im WDR am 3. Oktober 2025 auch im Fernsehen: Aktuelle Stunde, 18.45 Uhr.