NRW-Handel kritisiert Widerrufsbutton | WDR aktuell

WDR 02:21 Min. Verfügbar bis 19.06.2028

Onlineshopping NRW-Händler kritisieren neuen Widerrufsbutton

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Beim Onlineshopping geht es oft ganz schnell – ein Klick und schon sind die neuen Sportschuhe bestellt. Wer es sich dann später doch noch einmal anders überlegt, kann den Vertrag widerrufen. Mit dem Widerufsbutton soll das ab sofort unkomplizierter werden. Doch Händler aus NRW halten die neue Regelung für überflüssig und kritisieren unnötigen Aufwand.

Wer online etwas kauft, kann in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung vom Kaufvertrag zurücktreten. Das gilt für Kleidung genauso wie für das Streaming-Abo oder den Mobilfunkvertrag. Ab dem 19. Juni müssen Onlinehändler auf ihrer Homepage einen entsprechenden Button zum Widerruf einbauen. Hintergrund sind neue Vorgaben der EU.

Wie funktioniert der neue Widerrufsbutton beim Onlineshopping?

Wer bisher einen Online-Vertrag widerrufen wollte, musste auf der Homepage nach der entsprechenden E-Mail-Adresse oder dem Widerrufsformular suchen - und das war nicht immer leicht zu finden. Das soll nun einfacher werden.

Genau so einfach, wie ich kaufen kann, soll ich nun auch mein Widerrufsrecht ausüben können: Mit einem Klick. Iwona Husemann, Verbraucherzentrale NRW

Nach dem Klick auf den so genannten Widerrufsbutton müssen Kunden noch einige Daten zu ihrem Vertrag angeben und können den Kaufvertrag so widerrufen. Der Händler kann zwar nach dem Grund für den Widerruf fragen, das darf jedoch keine Pflichtfeld sein. Wenn der Kunde seinen Vertrag widerrufen hat, muss er vom Händler eine Eingangsbestätigung erhalten.

Wo finde ich den Widerrufsbutton auf der Website?

Der Widerrufsbutton muss gut sichtbar auf der Homepage zu finden sein. Er darf sich in der Regel auch nicht hinter einer Registrierung oder in einem Login-Bereich verstecken. Der Händler darf außerdem nicht verlangen, dass die Kunden zunächst eine App herunterladen, um den Button nutzen zu können.

Was ändert sich mit dem Widerrufsbutton für Online-Käufer?

Online-Käufer können den Widerrufsbutton nutzen, sie müssen es jedoch nicht. Eine bestimmte Form ist für den Widerruf nach wie vor nicht vorgesehen. Neben dem Widerrufsbutton können Käufer Verträge auch weiterhin per E-Mail, Fax, SMS oder Onlineformular erklären. Wichtig: Falls es Ärger gibt, müssen Kunden nachweisen, dass sie den Widerruf rechtzeitig abgesendet haben.

Widerrufsbutton wird zur Pflicht

WDR 17.06.2026 03:13 Min. Verfügbar bis 16.06.2028 WDR Online

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"Wenn Kunden einen Vertrag per E-Mail widerrufen, bekommen sie nicht immer eine Eingangsbestätigung und haben im Zweifel keinen Nachweis in der Hand", sagt Iwona Husemann, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale NRW. Wer hingegen den neuen Widerrufsbutton nutzt, muss eine Bestätigung erhalten, das sei ein klarer Vorteil, so die Verbraucherschützerin.

Für welche Online-Verträge gilt der Widerufsbutton?

Der Widerrufsbutton gilt immer dann, wenn Verbraucher bei einem Unternehmen online etwas kaufen. Dabei ist es egal, ob der Vertragsabschluss über einen Onlineshop auf einer Homepage, eine App oder einen Online-Marktplatz wie Ebay oder Amazon läuft.

Bestimmte Produkte sind jedoch vom Widerruf ausgeschlossen, daran ändert auch der neue Button nichts. Kein Widerrufsrecht gilt beispielsweise für frische Lebensmittel, personalisierte Produkte wie Fotokalender oder bedruckte T-Shirts sowie für Pauschalreisen und Konzerttickets.

Warum kritisieren Händler aus NRW den Widerrufsbutton?

Die Einführung des Widerrufsbuttons hat bei den Händlern in Nordrhein-Westfalen für zusätzlichen Aufwand und entsprechende Kosten gesorgt. Gerade kleinere Unternehmen mussten sich externe Unterstützung holen, um den Button auf ihrer Internetseite einzubauen. Einen echten Vorteil für Verbraucher habe der neue Button nicht.

"Der Widerrufsbutton soll ein Problem lösen, das es in der Praxis gar nicht gab." Frank Holland, Geschäftsführer Handelsverband NRW

"Aus unserer Sicht war das nicht nötig, das Widerrufsrecht war schon bisher sehr niedrigschwellig möglich", sagt Friedrike Michael vom Digitalverband Bitcom. Auch Frank Holland, Geschäftsführer des Handelsverbands NRW betont, dass viele Online-Händler beim Widerruf sehr kulant sein.

Meist reiche es, wenn die Kunden die bestellte Ware einfach zurück schicken. Da sei weder ein schriftlicher Widerruf per E-Mail noch ein Widerrufsformular nötig. "So wird es auch in Zukunft laufen, einen extra Button brauchen wir dafür nicht", so Frank Holland, Geschäftsführer des Handelsverbands NRW.

Gilt die Pflicht für den Widerrufsbutton auch für Käufe bei Händlern aus dem Ausland?

Hinter der Pflicht zum Widerrufsbutton steckt eine EU-Richtlinie. Online-Händler, die sich mit ihrem Angebot klar an Kunden in der EU richten - etwa, weil sie eine deutschsprachige Homepage haben - müssen den Button auch einführen.

Der Handelsverband NRW erwartet jedoch, dass sich viele Händler mit Sitz außerhalb der EU nicht an diese Pflicht halten und kritisiert Wettbewerbsverzerrung. Auch die Verbraucherzentrale NRW sieht Schwierigkeiten, gegen einen fehlenden Widerrufsbutton vorzugehen, wenn der entsprechende Händler seinen Sitz nicht in der EU hat.

Unsere Quellen:

  • WDR-Interview mit Iwona Husemann, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale NRW
  • WDR-Interview mit Frank Holland, Geschäftsführer Handelsverband NRW
  • WDR-Interview mit Friederike Michael, Referentin für Digital Content & Recht beim Digitalverband Bitcom
  • Verbraucherzentrale: Widerrufsbutton ab Juni 2026: Online-Verträge einfacher widerrufen

Sendung: wdr.de, NRW-Handel kritisiert neuen Widerrufsbutton, 19.06.2026, 05:03 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, WDR aktuell, 19.06.2026, 12:45 Uhr

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