Die Debatte um Drohnen geht nach der erneuten Schließung vom Münchener Flughafen weiter. Unklar ist, ob es sich bei den Drohnen um eine politische Provokation durch Russland oder um Trittbrettfahrer handelt. Das muss man beim Drohnenfliegen als Privatperson wissen.
Drohnen dürfen nur auf Sichtweite fliegen
Drohnen dürfen in der Regel nur in Sichtweite geflogen werden und das in maximal 120 Metern Höhe. Je nach Drohnenart müssen Pilot und Drohne beim Luftfahrtbundesamt registriert werden. Hierbei kommt es auf das Gewicht der Drohne und die technische Ausstattung, wie etwa eine Kamera, an.
Außerdem gibt es zwei Arten von Drohnenführerscheinen. Je nach Ausstattung und Gewicht der Drohne müssen Piloten die Führerscheine machen und werden darüber ebenfalls registriert. Der "kleine Drohnenführerschein“ kann im Internet beim Luftfahrtbundesamt gemacht werden.
Drohnenflug fast nur über Parks und Freiflächen
Eine mit einer Kamera bestückte Drohne fliegt über Zuschauer
Geflogen werden darf fast nur über Parks und über andere Freiflächen. Drohnen dürfen in der Regel nicht über Wohngrundstücke gesteuert werden, auch nicht über private Gärten.
Die Liste mit Überflugsverboten ist lang. Man darf nicht über Naturschutzgebiete, Fernstraßen und Krankenhäuser fliegen. Auch Menschenansammlungen, Bahnanlagen, Kraftwerke und Gefängnisse sind tabu. Spezielle Apps mit Kartenmaterial und Sperrzonen können Drohnenpiloten helfen.
Wer eine Drohne in einer verbotenen Zone sieht, sollte das bei der Polizei oder dem Ordnungsamt melden.
Drohnen: Flughäfen haben großen Pflichtabstand
Bei Flughäfen gilt ein Pflichtabstand von bis zu fünf Kilometern - je nach dem, von welcher Seite die Drohne auf das Gelände zu fliegt.
Der Sicherheitsaspekt ist immens, denn schon eine kleinere Drohne kann ein Flugzeug zum Absturz bringen.
Die Debatte um Drohnen in der Nähe von Flughäfen geht weiter, nachdem der Münchener Flughafen erneut lahmgelegt wurde. Auch an NRW-Flughäfen gibt es immer wieder Zwischenfällen mit Drohnen. Von Januar bis August 2025 gab es etwa zwölf Vorfälle am Flughafen Köln-Bonn und neun Vorfälle am Flughafen Düsseldorf.
Zwischenfälle mit Drohnen an deutschen Flughäfen (Januar bis August 2025)
Unklar ist, ob Privatpersonen die Drohnen in der Nähe von NRW-Flughäfen gesteuert haben. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) mahnt in der Sache.
"Das eine ist die wirkliche drohende politische Gefahr Putin. Das andere, was aber für die Menschen die in dem Flieger sitzen, genauso gefährlich sein kann, sind diese Spaßvögel, die meinen, sie müssen jetzt hier irgendwelche Scherze machen. Da kann ich nur sagen, die sollen das bitte sein lassen.“
Freiheitsstrafe und Bußgeld bis 50.000 Euro
Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt, dass man für Fehlverhalten beim Drohnenfliegen belangt werden kann.
“Man stelle sich mal vor, dass ich die Drohne über meinem eigenen Grundstück hochsteigen lasse. Dann aber Fotos von der sonnenbadenden Nachbarin im Bikini anfertige. In solchen Situationen hätte die Nachbarin sogar das Recht, wenn man mit der Drohne dann über das Grundstück der Nachbarin fliegt, einen Schuh beispielsweise zu nehmen, wenn sie so hoch werfen kann, und die Drohne dann abzuwerfen.“
Zusätzlich könnte die Nachbarin den Fall noch zur Anzeige bringen. Je nach Vergehen kann es bei Fehlverhalten mit Drohnen bis zu 50.000 Euro Bußgeld und sogar Freiheitsstrafen geben.
Unseren Quellen:
- Website Verbraucherzentrale
- Website Deutsche Flugsicherung
- Website Luftfahrt-Bundesamt
- Christian Somecke, Rechtsanwalt
- Herbert Reul, Innenminister NRW
Hinweis der Redaktion:
In einer vorigen Version hatten wir irrtümlich geschrieben, dass es einen kostenlosen Drohnenführerschein gebe. Wir haben den Text entsprechend angepasst. Außerdem haben wir die Formulierung zur Registrierung von Drohnen und Drohnenpiloten korrigiert.