Gab es so etwas wie einen - zugespitzt gesagt - "Euskirchen-Tourismus" von Straftätern? Das ist Teil der Ermittlungen und deshalb äußert sich das NRW-Justizministerium derzeit nicht dazu. Allerdings ist bekannt, dass gegen die JVA-Bediensteten auch wegen des Vorwurfs ermittelt wird, Immobilien als Meldeadressen für Verurteilte zur Verfügung gestellt zu haben. So könnte über einen vermeintlichen Wohnort in NRW eine Zuständigkeit der JVA Euskirchen begründet worden sein - und damit auch eine Aussicht auf offenen Strafvollzug.
Und es gibt Zahlen. Allerdings sind die - zumindest bislang - so niedrig, dass sie vorerst vor allem als weiterer Verdachtsmoment dienen können. Für die Jahre 2022 bis 2024 sind schon länger zehn Adressänderungen von Verurteilten bekannt, die Nachfragen auslösten. Nun hat das NRW-Justizministerium auch die beteiligten Haftanstalten gelistet. Darin taucht gleich mehrfach die JVA Euskirchen auf. Zuerst hat die "Rheinische Post" darüber berichtet.
Adressänderungen machten misstrauisch
Bei den zehn Fällen gab es "konkrete Anhaltspunkte" dafür, dass der Wohnsitz nur deshalb geändert wurde, um in den offenen Strafvollzug nach NRW zu kommen. Fünf Gefangene wurden deswegen dann in andere Bundesländer verlegt, davon saßen vier in Euskirchen, einer in der JVA Remscheid. In drei weiteren Fällen wurde man bereits vor dem Haftantritt in NRW misstrauisch - jedes Mal ging es um die JVA Euskirchen. Die Gefangenen mussten schließlich in Einrichtungen außerhalb von NRW.
In zwei weiteren Fällen verblieben die Gefangenen trotz alledem in NRW, und zwar in der JVA Moers-Kapellen. Schon in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP aus dem Jahr 2025 heißt es dazu aber auch: "Bezogen auf die Erstaufnahmen im offenen Vollzug für die Jahre 2022 bis 2024 in Höhe von insgesamt 7.393 Gefangenen betragen diese zwei Fälle 0,027 Prozent."
Schwierige Prüfungen
Seit Jahren wird wegen Korruptionsverdacht in der JVA Euskirchen ermittelt. Anfang Mai hatte es dann eine große Razzia gegeben, um Beweise zu sichern. Derzeit geht es um acht Bedienstete der JVA und drei ehemals dort inhaftierte Männer. Justizminister Limbach hat deshalb zuletzt ein erstes Maßnahmenpaket vorgestellt, um den offenen Vollzug strenger zu kontrollieren.
Eine Adressänderung ist zunächst natürlich nichts Illegales. Das macht Nachforschungen schwierig. Allerdings werde sehr wohl auf Scheinadressen geprüft, so das NRW-Justizministerium - insbesondere mit Blick auf auffällige Umzugsdaten. Limbach hat zuletzt auch deutlich gemacht, am offenen Strafvollzug festhalten zu wollen. Der sei ein "tragender Eckpfeiler der nordrhein-westfälischen Resozialisierungsbemühungen". Die FDP kritisierte dagegen schon in ihrer Kleinen Anfrage, "aufgrund der im Bundesvergleich lockeren Regelungen kommen 'Gefängnis-Touristen' gerne nach Nordrhein-Westfalen".
Unsere Quellen:
- Mitteilung aus dem NRW-Justizministerium
- Antwort der Landesregierung auf Kleine Anfrage der FDP vom 12. März 2025
- eigene Recherchen
Sendung: WDR.de, JVA Euskirchen: Gezielte Verlegungen?, 08.06.2026, 14:52 Uhr
