Gelsenkirchener Reaktionen auf Urteil nach Sparkasseneinbruch in Hamburg
WDR. 02:37 Min.. Verfügbar bis 29.05.2028.
Mit Spannung haben Betroffene des spektakulären Einbruchs in die Sparkassen-Filiale in Gelsenkirchen-Buer am Mittwoch nach Hamburg geschaut. Dort hat das Oberlandesgericht in einem ähnlichen Fall ein Urteil gefällt. Im August 2021 waren Unbekannte in die Filiale der Hamburger Sparkasse in Norderstedt-Mitte eingebrochen und konnten Millionen erbeuten.
Mit dem Kernbohrer in den Tresorraum
Die Täter waren damals - ähnlich wie in Gelsenkirchen - mit einem Kernbohrer in den Tresorraum eingedrungen, dort räumten sie mehr als 600 Schließfächer aus und konnten unerkannt entkommen. Bis heute wurden sie nicht gefasst. Einige der Kunden hatten damals die Hamburger Sparkasse (Haspa) auf Schadenersatz verklagt.
Betroffene bekommen zunächst recht
In erster Instanz haben sie vor dem Landgericht Hamburg auch recht bekommen. Das Urteil begründeten die Richter damit, dass die Haspa den Tresorraum nicht ausreichend gesichert haben soll. Es habe nur einen einzigen Bewegungsmelder im Tresorraum gegeben und der habe viel zu leicht ausgeschaltet werden können. Gegen dieses Urteil legte die Hamburger Sparkasse Berufung ein.
Was dann folgte, waren zahlreiche Gerichtstermine, es gab ein umfassendes Gutachten und zwei Gegengutachten. Der vom Gericht bestellte Gutachter bescheinigte der Haspa, dass die Sicherheitstechnik nicht dem branchenüblichen Standard entsprochen habe. Zwei von der Sparkasse bestellte Gutachter widersprachen dem.
Überraschendes Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg
Der 13. Zivilsenat des OLG Hamburg fasste das Urteil
Am Mittwoch dann der auch in Gelsenkirchen mit Spannung erwartete Tag des Urteils am OLG Hamburg - mit einer unerwarteten Entscheidung: Das Gericht gab der Hamburger Sparkasse recht und hob das Urteil vom Juni 2023 des Landgerichtes auf. Demnach sieht das OLG keine Pflichtverletzung der Bank.
In einer Mitteilung schreibt das OLG: "Die jeweils lediglich für einzelne Elemente einer Schließfachanlage existierenden Vorschriften seien vorliegend eingehalten worden. Insbesondere sei der verbaute Bewegungsmelder laut dem gerichtlich bestellten Sachverständigen im Zeitpunkt des Einbruchs in der Norderstedter Filiale das beste am Markt verfügbare Modell mit dem besten Schutzniveau gewesen".
Das sagen Betroffene aus Gelsenkirchen
Ist überrascht, aber trotzdem hoffnungsvoll: Alfred Wagner
Was bedeutet das jetzt für die Betroffenen des Sparkassen-Einbruchs in Gelsenkirchen-Buer? Denn in fast genau zwei Wochen beginnt der erste Prozess von zwei Opfern gegen die Sparkasse Gelsenkirchen vor dem Landgericht Essen. Einer der Kläger ist Alfred Wagner. Der 63-Jährige verlor bei dem Einbruch Schmuck und Bargeld in Höhe von rund 50.000 Euro.
"Das ist traurig und für uns Betroffene in Gelsenkirchen kein schönes Ergebnis. Aber wer nicht kämpft, hat schon verloren. Wir werden nach wie vor zuversichtlich sein, werden alles daran setzen, durchzuhalten und zu gewinnen", sagt Alfred Wagner. Der 63-Jährige glaubt, dass der Fall in Norderstedt nicht mit dem Sparkasseneinbruch in Gelsenkirchen-Buer zu vergleichen ist.
Anwalt hat nicht damit gerechnet
Sein Anwalt Daniel Kuhlmann, der mehr als 600 Betroffene des Gelsenkirchener Einbruchs vertritt, überrascht die Entscheidung ebenfalls: "Wir hatten hier mit einem positiven Urteil gerechnet", sagt er gegenüber dem WDR. Und macht deutlich, dass die beiden Fälle trotzdem nicht vergleichbar seien. "Die Haspa hat den Tresorraum nachweislich anders und besser gesichert, die hatte immerhin eine Alarmanlage auch im Tresorraum", sagt er.
Sparkasse Gelsenkirchen: Gutachten zum Stand der Sicherheit
Anwalt Daniel Kuhlmann bei einer Infoveranstaltung
Kuhlmann liegt mittlerweile ein Gutachten der Sparkasse Gelsenkirchen vor, in dem die Bank erstmals erklärt, wie die Sparkassen-Filiale im Stadtteil Buer gesichert gewesen ist. Demnach soll die Sparkasse sich ausschließlich auf eine mechanische Sicherung verlassen haben, also kernbohrergesicherte Wände und eine dicke Tresortür. Eine elektronische Sicherung in Form von Videokameras und Körper- oder Bewegungsmeldern soll es nicht gegeben haben.
Deshalb sieht der Anwalt seine Klagen weiterhin aussichtsreich: "Was das Landgericht Essen in Kürze aus den neuen Entwicklungen macht, bleibt abzuwarten. Wir sind zuversichtlich. Letztendlich haben wir aber auch noch unser Oberlandesgericht in Hamm und die Fälle sind nicht eins zu eins vergleichbar".
So reagiert die Sparkasse Gelsenkirchen auf das Urteil im Hamburger Fall
Die Sparkasse Gelsenkirchen wollte zu dem Gutachten, wie die Filiale in Buer gesichert gewesen ist, keine Stellungnahme abgeben. Zum Hamburger Urteil teilt sich auf Anfrage schriftlich mit: "Wir verfolgen den Fall des Einbruchs in den Tresorraum Norderstedt und haben das Urteil des OLG zur Kenntnis genommen, wollen öffentlich aber keine Schlüsse daraus ziehen. Jeder Fall muss vor Gericht einzeln betrachtet werden.“
Einschätzung von ARD-Rechtsexperten
Offenbar muss jeder Fall einzeln geprüft werden, zu dem Schluss kommt auch der ARD-Rechtsexperte Michael-Matthias Nordhardt: "Die Richterinnen und Richter, die den Fall aus Gelsenkirchen auf dem Tisch haben, können sich an dem Urteil aus Hamburg orientieren. Am Ende können sie die Sache rechtlich aber auch ganz anders sehen."
Deswegen sei das Urteil aus Hamburg für die Sparkassen-Kunden in Gelsenkirchen eher ein Fingerzeig und nicht unbedingt eine Vorentscheidung. Auch für die Betroffenen in Hamburg sei das letzte Wort noch nicht zwingend gesprochen. Sie haben jetzt die Möglichkeit, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.
Eines aber scheint auch nach der Entscheidung des OLGs sicher: Die Betroffenen aus Gelsenkirchen wie Alfred Wagner müssen wohl einen langen Atem haben und sich auf langjährige Verfahren einstellen.
Unsere Quellen:
- Mitteilung des Oberlandesgerichtes Hamburg
- Schriftliche Antwort der Sparkasse Gelsenkirchen
- Interview mit Betroffenem Alfred Wagner
- Interview mit Anwalt Daniel Kuhlmann
- Interview mit ARD-Rechtsexperte Nordhardt
Sendung: WDR.de, Urteil im Sparkassen-Einbruch Hamburg, 27.05.2026,15:23 Uhr
