Aus fürs Bürgergeld: Kurswechsel für Millionen Menschen
Aktuelle Stunde . 05.03.2026. 27:11 Min.. UT. Verfügbar bis 05.03.2028. WDR. Von Astrid Houben.
Bürgergeld wird Grundsicherung: Was ändert sich?
Stand:
Die Bundesregierung plant Einsparungen in Milliardenhöhe in den Sozialsystemen. Besonders im Fokus: das Bürgergeld, das künftig Grundsicherung heißt. Was lässt sich durch die Reform sparen? Was genau ändert sich sonst noch? Wir beantworten eure Fragen zum Thema.
Wir wollen deine Meinung hören!
Jetzt mitdiskutierenIn Nordrhein-Westfalen erhalten aktuell etwa 1,51 Millionen Menschen Bürgergeld, darunter mehr als 400.000 Kinder. Bundesweit gab es im September 5,259 Millionen Leistungsempfänger. Der Bund hat dafür zuletzt rund 47 Milliarden Euro ausgegeben, das waren vier Milliarden Euro mehr als im Jahr zuvor und etwa zehn Prozent des Bundeshaushalts.
Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich auf eine Reform des Bürgergeldes geeinigt. Ein erster Gesetzentwurf wurde im Dezember vom Bundeskabinett beschlossen. Jetzt hat der Bundestag über die Reform abgestimmt. Im Kern geht es um strengere Sanktionen für diejenigen, die sich nicht an Regeln halten oder Termine versäumen.
Im vergangenen Jahr hatten wir euch gebeten, uns Fragen zum Bürgergeld und zur Finanzierung des Sozialstaates zu schicken. Die häufigsten eurer Fragen beantworten wir in diesem Beitrag.
- Was ändert sich beim Bürgergeld?
- Was soll sich für Menschen aus der Ukraine ändern?
- Wann soll die Reform in Kraft treten?
- Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
- Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?
- Wie hoch ist das Bürgergeld?
- Wird das Ersparte beim Bürgergeld angerechnet?
- Wer entscheidet, wie hoch der Regelsatz beim Bürgergeld ist?
- Warum kommt beim Bürgergeld jetzt vermutlich die zweite Nullrunde?
- Lohnt sich Arbeit überhaupt noch?
- Wie viele Menschen verstoßen beim Bürgergeld gegen die Regeln?
- Was lässt sich durch strengere Sanktionen sparen?
Was ändert sich beim Bürgergeld?
Das Bürgergeld soll zur "Grundsicherung für Arbeitssuchende" werden. Dabei sollen die Pflichten der Leistungsbezieher stärker in den Fokus rücken. Damit verbunden sind strengere Sanktionen für diejenigen, die sich nicht an ihre Pflichten halten.
Bisher beginnen die Sanktionen bei einer Kürzung des Regelsatzes um zehn Prozent und enden mit der kompletten Streichung. Miet- und Heizkosten werden aber stets weiter bezahlt. Das soll künftig nicht mehr gelten: Versäumt jemand hintereinander mehr als drei Termine mit dem Jobcenter, "werden alle Leistungen einschließlich Kosten der Unterkunft komplett eingestellt", heißt es im Beschlusspapier des Koalitionsausschusses. Ausnahmen soll es unter anderem für Menschen mit psychischen Erkrankungen geben.
Strengere Regeln soll es auch bei Terminversäumnissen und Pflichtverletzungen geben. Erscheint ein Empfänger oder eine Empfängerin zum zweiten Mal nicht bei einem Termin oder verweigert beispielsweise eine Fortbildung, wird künftig der Regelsatz um 30 Prozent gekürzt. "Sofern der Leistungsberechtigte die Arbeitsaufnahme verweigert", wird laut dem Papier der Regelsatz gestrichen. Auch die Miete wird dann nicht mehr ausgezahlt, sondern direkt an den Vermieter überwiesen.
Was soll sich für Menschen aus der Ukraine ändern?
Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach April 2025 nach Deutschland gekommen sind, sollen kein Bürgergeld bekommen, sondern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt werden. Die Kosten beim Bürgergeld würden dadurch tatsächlich sinken. Das Arbeits- und Sozialministerium plant für 2026 bei Bürgergeld, Grundsicherung und Hilfen zum Lebensunterhalt mit Einsparungen von rund 1,32 Milliarden Euro. Parallel würden die Kosten für Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz jedoch um 1,375 Milliarden Euro steigen - unterm Strich also in etwa ein Nullsummenspiel.
Wann soll die Reform in Kraft treten?
Nach den Plänen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales soll die Reform größtenteils zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Am 17. Dezember 2025 wurde der Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) bereits vom Kabinett beschlossen. Nun berät der Bundestag darüber. Die Beratungen starteten am 15. Januar und wurden von Kritik begleitet. Mehrere Verbände und Gewerkschaften forderten die Koalition zu Nachbesserungen auf. Die geplanten Verschärfungen brächten kaum Einsparungen und können Betroffene im schlimmsten Fall ihr Zuhause kosten, warnen die Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Grundvoraussetzung ist, dass die Antragsteller in Deutschland leben, mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können und noch nicht im Rentenalter sind. Außerdem müssen Bürgergeldempfänger hilfsbedürftig sein, das Einkommen der so genannten Bedarfsgemeinschaft muss also unter dem Existenzminimum liegen.
Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?
Was wird aus dem Bürgergeld?
Eine Bedarfsgemeinschaft bilden Menschen, die zusammenleben und Verantwortung füreinander übernehmen, zum Beispiel Eheleute, Kinder jünger als 25 Jahre oder Personen in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Auch wer alleine lebt, gilt als Bedarfsgemeinschaft. Wer sich hingegen im Rahmen einer WG nur eine Wohnung teilt, ist in der Regel keine Bedarfsgemeinschaft.
Wie hoch ist das Bürgergeld?
Im Kern gilt bei der Berechnung des Bürgergelds folgende Formel: Bedarf minus Einkommen gleich Bürgergeld. Ein Kernbaustein ist dabei der sogenannte Regelbedarf, dazu zählen Kosten, die den Lebensunterhalt sichern sollen, also zum Beispiel Lebensmittel, Kleidung und Körperpflege. Für einen alleinstehenden Erwachsenen liegt dieser Regelbedarf bei monatlich 563 Euro. Bei Ehepartnern und Kindern ist der Satz geringer.
Hinzu kommt der Bedarf für Unterkunft und Heizung. Diese Kosten werden übernommen, wenn sie als angemessen gelten. Was angemessen ist, entscheiden die Verantwortlichen in den kommunalen Jobcentern. Darüber hinaus gibt es weitere Bausteine, zum Beispiel den Mehrbedarf für Schwangere und Alleinerziehende oder den Einmalbedarf für die Einrichtung der ersten eigenen Wohnung.
Von der Summe der Bedarfe wird das Einkommen abgezogen. Als Einkommen zählen zum Beispiel Einnahmen aus einem Minijob, Arbeitslosengeld, Unterhaltszahlungen und Kindergeld. Aus der Differenz zwischen Bedarf und Einkommen ergibt sich dann die Höhe des Bürgergelds.
Wird das Ersparte beim Bürgergeld angerechnet?
Bisher gibt es beim Bürgergeld ein sogenanntes Schonvermögen, das Empfänger nicht antasten müssen. Im ersten Jahr ("Karenzzeit") liegt das Schonvermögen bei 40.000 Euro, danach bei 15.000 Euro. Hinzu kommen 15.000 Euro für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Das soll sich allerdings mit der Reform ändern.
Die Höhe des Schonvermögens soll sich künftig am Lebensalter orientieren. Konkret sind folgende Freibeträge geplant: Bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres gilt ein Schonvermögen von 5.000 Euro, ab dem 21. Lebensjahr erhöht sich die Summe auf 10.000 Euro, ab dem 41. Lebensjahr auf 12.500 Euro und ab dem 51. Lebensjahr auf 15.000 Euro.
Wer entscheidet, wie hoch der Regelsatz beim Bürgergeld ist?
Die Höhe des Bürgergeldes ist keine politische Entscheidung. Dahinter stecken statistische Daten und eine mathematische Formel. Grundlage für die Ermittlung des Regelbedarfs ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, eine große Umfrage, die das Statistische Bundesamt alle fünf Jahre durchführt. Die befragten Haushalte führen drei Monate lang ein Haushaltsbuch. Dabei werden nur die Ausgaben von den 20 Prozent einkommensschwächsten Haushalten berücksichtigt.
Von den einzelnen Ausgabepositionen werden bestimmte Posten abgezogen, weil sie laut Gesetzgeber nicht nötig sind, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern. Gestrichen werden zum Beispiel Ausgaben für Haustiere, Zimmerpflanzen, Tabak und Alkohol. Mit jeder Einkommens- und Verbrauchsstichprobe setzen sich die einzelnen Ausgabeposten neu zusammen.
Für die Berechnung des Regelbedarfs kommt es dann darauf an, wie sich die Preise für die einzelnen Posten entwickelt haben und wie sich die Nettolöhne und Gehälter im Bundesdurchschnitt entwickelt haben.
Warum kommt beim Bürgergeld jetzt vermutlich die zweite Nullrunde?
Nach 2025 werden die Regelsätze im Bürgergeld wohl auch 2026 nicht steigen, das hat Bundessozialministerin Bärbel Bas angedeutet. Hintergrund ist die hohe Inflation von Anfang 2022 bis Mitte 2023. Vor allem bei Lebensmitteln gab es zwischenzeitlich Preissteigerungen von mehr als 20 Prozent. Deutliche Preissteigerungen gab es auch im Energiesektor und im Nahverkehr.
Laut Berechnungsformel für das Bürgergeld ist der Regelsatz in den Jahren 2023 und 2024 um jeweils rund zwölf Prozent gestiegen. Damit war das Plus deutlich höher als bei den Löhnen und Gehältern. Dieser höhere Anstieg relativiert sich durch die Nullrunden nun wieder.
Der Verein "Sanktionsfrei" kritisiert, dass die Regelsätze nicht reichen, um ein würdevolles Leben zu führen. Bei einer Umfrage des Vereins gab nur jeder Zweite an, dass im eigenen Haushalt alle Mitglieder satt werden.
Lohnt sich Arbeit überhaupt noch?
Ja, Vollzeitbeschäftigte mit Mindestlohn haben deutlich mehr Geld zur Verfügung als Bezieher von Bürgergeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Das gelte sowohl für Alleinstehende wie für Alleinerziehende und Paare mit Kindern.
Demnach kommt ein Single mit Mindestlohn monatlich auf 557 Euro mehr als ein Bürgergeldempfänger, bei einer Familie mit zwei Kindern (Alleinverdienermodell) liegt die Differenz bei 660 Euro, bei Alleinerziehenden bei 749 Euro. Die Studie rechnet mit dem aktuellen Mindestlohn von 12,82 Euro und berücksichtigt, dass Menschen mit geringem Lohn gegebenenfalls zusätzlich Anspruch auf Wohngeld, Kindergeld oder Kinderzuschlag haben.
Die WSI-Studie bestätigt Ergebnisse anderer Untersuchungen. 2023 sagte auch der Chef des arbeitgebernahen Instituts der Deutschen Wirtschaft, Michael Hüther, trotz der damaligen Bürgergeld-Erhöhung bleibe das Lohnabstandsgebot gewahrt.
Wie viele Menschen verstoßen beim Bürgergeld gegen die Regeln?
Im Jahr 2024 haben die Jobcenter 369.000 Mal das Bürgergeld gekürzt, weil sich Betroffene nicht an die Regeln gehalten haben. Das war ein Anstieg von gut 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In mehr als 80 Prozent dieser Fälle sind die Bürgergeldempfänger ohne wichtigen Grund nicht zu einem Termin beim Jobcenter gekommen. Im Schnitt wurde der Bürgergeldsatz bei den Betroffenen um monatlich 62 Euro gekürzt.
Was lässt sich durch die Reform sparen?
Die Sanktionen beim Bürgergeld haben zwei Effekte. Zunächst spart der Staat durch geringere Ausgaben unmittelbar bei den Kosten fürs Bürgergeld. Dieser Effekt ist laut Berechnungen des Arbeitsministeriums jedoch gering. Laut Gesetzentwurf sparen Bund, Länder, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit im kommenden Jahr 86 Millionen Euro, im Jahr darauf sollen die Einsparungen nur noch bei 69 Millionen Euro liegen. Zur Einordnung: Für das Bürgergeld gibt der Bund derzeit rund 50 Milliarden Euro aus.
Entscheidender als die unmittelbaren Einsparungen durch strengere Sanktionen sei aber ein anderer Faktor, sagte Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vor einigen Wochen. "Der wichtigste Effekt von Sanktionen liegt darin, dass Menschen schon im Vornherein reagieren, um nicht sanktioniert zu werden", so Weber. Im Idealfall würden höhere Sanktionen dazu führen, dass sich Bürgergeld-Empfänger intensiver als zuvor um einen Job bemühen. Wie hoch dieser Effekt aber tatsächlich ist, darüber lässt sich nur spekulieren.
Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist darauf hin, dass sich wirklich spürbare Einsparungen erst dann ergeben, wenn es gelingt, mehr Menschen in einen Job zu vermitteln. Könnten 100.000 Bedarfsgemeinschaften selbst für ihren Unterhalt sorgen, ließen sich jährlich 1,6 Milliarden Euro sparen, heißt es aus dem Ministerium. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte ursprünglich noch deutlich höhere Einsparungen in Aussicht gestellt. In einem Interview Anfang September sagte Merz, beim Bürgergeld ließen sich rund zehn Prozent der Kosten einsparen, das wären jährlich rund fünf Milliarden Euro.
Hinweis der Redaktion vom 5. September 2025, 7.55 Uhr:
In einer früheren Version dieses Beitrags hatten wir geschrieben, dass die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe jedes Jahr durchgeführt wird. Korrekt ist, dass sie alle fünf Jahre durchgeführt wird. Den Fehler haben wir korrigiert.
Unsere Quellen:
- Bundesagentur für Arbeit: Voraussetzungen für Bürgergeld
- Hans-Böckler-Stiftung: Lohnt sich Arbeit noch?
- IW Köln: Lohnt sich das Bürgergeld mehr als Arbeit?
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Regelbedarfsermittlung
- Sanktionsfrei: Wie geht es den Menschen im Bürgergeldbezug?
- Interview Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit
- Bild am Sonntag
- Bundesagentur für Arbeit: Zahl der Leistungsminderungen ist 2024 gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen
- Interview Enzo Weber, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
- tagesschau.de: Harte Kritik an Merz' Bürgergeld-Plänen
- tagesschau.de: Bas für Nullrunde beim Bürgergeld
- tagesschau.de: Versorgung der Ukrainer wird laut Entwurf nicht billiger
- tagesschau.de: Keine "nennenswerte Einsparungen" durch Bürgergeldreform
- Koalitionsvertrag der Bundesregierung
Sendung: WDR 5, Morgenecho, 05.03.2026, 9:20 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Aktuelle Stunde, 05.03.2026, 18:45 Uhr
110 Kommentare
Kommentar 110: Karl Meurer schreibt am 05.03.2026, 16:52 Uhr :
Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde funktionieren, wenn man so ziemlich alles andere umkrempelt. Das erste wäre ordentlicher Lohnabstand Grundeinkommen zu Mindestlohn. Dazu braucht man Protektionismus, hohe Zölle zu Billiglohnländern was innerhalb der EU nicht geht. Einwanderung in den Arbeitsmarkt aus Billiglohnländern muss unterbunden werden, egal ob unter Etikett Asyl oder der sogenannte Fachkräftemangel. EU-Steueroasen müssen ausgetrocknet werden was die EU auch nicht will. Ausgaben für Krieg müsste eingestellt werden, eigene Rüstung nicht überziehen. Und noch vieles mehr was unsere etablierte Politik nicht mal im Ansatz denken möchte, also kann man bis auf weiteres vergessen. Dann muss eben der Sozialstaat dran glauben. Sanktionen wenn Weiterbildung abgelehnt wird habe ich auch noch Lügengebäude in Erinnerung. Arbeitslose werden in der Statistik nicht gezählt und dann kommt es zu Nötigung in 5 mal gleicher Gabelstaplerschein oder unendliches Bewerbertraining.
Kommentar 109: Kain schreibt am 05.03.2026, 12:24 Uhr :
Die Reform unterscheidet oft nicht zwischen Unwillen und Unfähigkeit (z. B. durch psychische Krisen oder Sucht). Das Problem ist logischer Natur: Werden die Mittel zu stark gekürzt, bricht die Infrastruktur der Betroffenen zusammen: Ohne Geld für Strom, Telefon oder Fahrkarten kann man sich rechtlich nicht mehr wehren. Wer die Wohnung verliert, erhält keine Post vom Gericht mehr. Damit entzieht man Menschen faktisch den Zugang zum Rechtsstaat. Sanktionen gegen Kranke führen nicht zu mehr Arbeit, sondern zur totalen Isolation und Rechtslosigkeit. Ein funktionierender Rechtsstaat sollte sicherstellen, dass Mitwirkungspflichten nur dort eingefordert werden, wo Menschen physisch und psychisch dazu in der Lage sind - alles andere ist eine Fehlsteuerung mit hohen Folgekosten und zu Lasten der Schwächsten, die sich nicht wehren können.
Kommentar 108: Jo schreibt am 05.03.2026, 12:00 Uhr :
Es trifft die Falschen. Man muss sich mal ehrlich fragen: Wer sind diese sogenannten 'Totalverweigerer' eigentlich? Oft sind das keine Faulenzer, sondern Menschen in tiefen Krisen – psychisch krank, suchtkrank oder völlig ausgebrannt. Die Reform deutet diese Notlage einfach als 'Unwillen' um. Das Problem ist: Wenn man diesen Menschen das Geld streicht, nimmt man ihnen gleichzeitig jede Chance, sich zu wehren. Ohne Geld kein Ticket zum Anwalt, ohne Strom kein Kontakt zum Gericht. Wer keine Wohnung mehr hat, bekommt nicht mal mehr die Post vom Sozialgericht. Wir bauen hier eine bürokratische Mauer auf, die genau die Schwächsten trifft, die sich gar nicht mehr wehren können. Das hat mit 'Fördern und Fordern' nichts mehr zu tun, das ist faktisch der Entzug von Grundrechten für Kranke! Ein Rechtsstaat sollte eigentlich genau da hinschauen, statt die Augen vor der Realität zu verschließen. Hier wird abgelenkt und nach "unten" getreten, damit es "oben" gut läuft.
Kommentar 107: Brigitta S. schreibt am 13.10.2025, 11:34 Uhr :
Bürgergeld beziehen zu müssen ist eine belastende Erfahrung. Sie kann die körperliche, seelische Gesundheit beeinflussen. Psychische oder körperliche Probleme, da ist das Hilfsangebot vom Staat vorhanden, sich behandeln zulassen oder eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen, wenn ein Bürger nur wenige Stunden arbeiten kann. Ärztliche, psychologische Untersuchungen beanspruchen auch Termine, werden sie nicht angenommen und eingehalten? Jeder der in die Lage kommt Bürgergeld zu beantragen oder schon bekommt, der wird schriftlich und mündlich über die Rechtsfolgen belehrt. Werden die Regeln, die Termine nicht eingehalten, wer ist nun schuld daran? Wer wegen Depressionen Termine nicht ernst nimmt, was macht er den langen Tag mit seinen Depressionen, die ohne Hilfe nicht weg gehen? Ich glaube nicht, dass man nie außer Haus geht mit seinem seelischen drückenden Problem. Jeder Bürger hat Regeln einzuhalten mit oder ohne Depressionen und die gibt es auch ohne Bürgergeld bei den Arbeitern.
Antwort von JoJo , geschrieben am 21.10.2025, 11:29 Uhr :
@ Brigitta - "Ich glaube nicht, dass man nie außer Haus geht mit seinem seelischen drückenden Problem." - ich wünsche ihnen wirklich von ganzem Herzen, dass sie niemals an einer Depression leiden, denn mit einer Depression ist es je nach Schwere nicht nur unmöglich das Haus zu verlassen, es ist bereits ein Kampf überhaupt das Bett zu verlassen. Eine Depression ist nicht nur einfach "ein schlecht-drauf-sein", sondern eine sehr ernst zu nehmende Erkrankung, die schlimmstenfalls zum Tod (Suizid) führen kann. Und wenn sie meinen, es wäre so leicht eine Erwerbsminderungsrente gerade wegen psychischen Erkrankungen zu bekommen, dann wünsche ich ihnen gleich noch viel mehr, niemals in eine solche Notlage zu kommen. Und ja, psychische Erkrankungen (und ja, es kann Jeden treffen) können einen daran hindern, Termine wahrzunehmen, Termine überhaupt auszumachen ... bitte etwas mehr über den eigenen Tellerrand hinausschauen und nicht gleich verurteilen!
Kommentar 106: DExit schreibt am 13.10.2025, 11:31 Uhr :
Die Wirtschaft wandert aus aber es wird nur an Symptomen rumgefuscht. In einem funktionierenden Staat ginge Bedingungsloses Grundeinkommen. Bricht die wirtschaftliche Grundlage weg, bricht die Finanzierung vom Sozialstaat weg. Dagegen kann man nicht gegen an subventionieren und nicht gegen an Sozialleistungen kürzen. Ursache ist, das deutsche Geschäftsmodell funktioniert nicht mehr in der EU. Die Löhne sind gleichzeitig zu hoch und zu niedrig, wir verschwenden zu viel Geld im Ausland. Trump versucht mit Zoll wieder die Wirtschaft ins eigenen Land zu nötigen und er stellt Geldverschwendung im Ausland ein. Der Ansatz ist richtig, die Ausführung mag diskussionsfähig sein. Aber unsere Politik wehrt sich schon beim Denkansatz und damit haben Einzahler immer weniger Netto vom Brutto während immer mehr auf Auszahlung von Sozialleistungen angewiesen sind. Goodbye Germany war ein Impulsbeitrag von Ralph Sina zur Abwanderung der Wirtschaft (nicht mehr verfügbar). Goodbye EU wäre mir lieber.
Kommentar 105: Anonym schreibt am 13.10.2025, 11:29 Uhr :
Ehe es für uns besser werden kann, müssen wir erst mal anfangen , die Freiheit für uns in den Schwimmbädern zurückzuerobern. Das scheitert bereits mit Sozis , Grünen,Merkelianern in einer einzigen Landesregierung. Kuli-Michel steht an der Klippe und schaut in den Abgrund.
Kommentar 104: Anonym schreibt am 12.10.2025, 20:32 Uhr :
Die fetten Wirtschaftsjahre gehen jetzt offenkundig weltweit zu Ende und jetzt kommen wohl noch mindestens 5 Jahre Rezession/ Stagflation. Die älteren Semester kennen das auch aus Erfahrung und sorgen dafür vor durch Bildung von Rücklagen, wie das Eichhörnchen, aber die jeweiligen Berliner Wunderluschenaren wollen das immer nicht gewußt haben und geraten, öffentlich gespielt,immer in erregte Panik , wenn sie tatsächlich da sind. Das ist Alles exorbitant unglaubwürdig, besonders aber ihr Gefasel in Tausenden TV-Talk-labershows. Jetzt ist die Staatssozialkohle für Alle, alle, weil sie im Boom in der ganzen Welt verjuxt worden ist und der jahrelange Wirtschaftskater beginnt. Es werden künftig wieder besonders Diejenigen abkassiert, die über keine Lobby verfügen, am ohnmächtigsten sind und nicht schreien, wobei das GG ( Art. 20 III) wieder gehörig geschliffen werden soll, z.B. per erheblicher GG-illegale Suspendierung staatl. Leistungen in den Risikofällen Alter & Gesundheit.
Antwort von Anonym , geschrieben am 12.10.2025, 21:31 Uhr :
zwitschert so schon länger Veronika ; der Lenz ist da; die Mädchen singen Trallala ! (CSU(; K. Reiche, B. Warken,C.Linnemann (alle CDU) besonders mit Hilfe der Wirtschaftslautsprecher in den Medien ,Grimm , Monika Schnitzer, M. Fratschzer, (DIW), Raffelshüschen, .u.a. . Dadurch erfüllt die Berliner Laienspieschar noch nicht einmal mehr ihre staatlichen Kernpflichten gemäß GG.Der bisherige dt. Subventionssumpf , meist zum Vorteil solventer Unternehmen und Finanzinvestoren ,bleibt natürlich unangetastet. und wird weiter in Höhe geschätzt , ca. 400 Mrd. Euro p.A. laufend bedient.
Antwort von Bernd , geschrieben am 12.10.2025, 21:58 Uhr :
@Anonym: müssen Sie in jedem dritten Post, Sie sind ja fleißig, immer wieder Ihren ganzen gequirlten Mist der vergangenen Wochen ablassen und die wirklich weiterhin Interessenten langweilen. Wie öde. Haben Sie sonst niemanden oder haben die sich alle schon eingegraben. Sorry, Sie nerven einfach nur noch☹️☹️☹️
Antwort von Bernd , geschrieben am 12.10.2025, 22:19 Uhr :
@ Anonym: Sie können es nicht lassen, oder? Selten so einen Quatsch gehört über die Zukunftsaussichten, es könnteeine schlimme Rezession geben, Krieg, Weltuntergänge und und und, aber Sie wissen wie in Ihren anderen Posts bereits Bescheid. Wenn Sie antworten, „Duzen“ Sie mich nicht, wir waren mie im selben Zimmer oder Bett!
Antwort von Bernd , geschrieben am 12.10.2025, 22:24 Uhr :
@ Anonym: ist Ihnen langweilig oder warum fangen Sie wieder von vorne an? Waren Sie heute schon mal draußen und haben den Himmel und die Natur angeschaut? Ich bedaure Sie.☹️
Antwort von Anonym , geschrieben am 12.10.2025, 22:55 Uhr :
Oh je ! Gleich 3 Male der grünste Bernd , den es jemals gab . Das tut richtig weh , wenn man von Volkswirtschaft, von und Tuten und Blasen 0 Ahnung hat,im Hotel Mama ständig nur im Kinderzimmer um das Schaukelpferdchchen herumläuft und trotzdem hier 3 Male tönen muß, natürlich ohne jegliche Nachweise.
Antwort von Anonym , geschrieben am 13.10.2025, 00:09 Uhr :
Auch unter der Kanzlerschaft von A . Merkel hieß es in den Programmen der Union stets, daß der Staat jedenfalls immer die sog, "großen Lebensrisiken absichern muß , das sind konkret . 1.Alter,2. Gesundheit, 3. Arbeitslosigkeit . Das erbringt der Staat aber immer geringer . Dementspechend faselt z.B. der Vorsitzende der Jungen Union (CDU) Johannes Winkel 33 Jahre) in BILD , ( Ausgabe vom 12.10.25) absurd über eine angebliche hört,hört !"118 Mrd. Euro Rentenbombe", die das ganze Land angeblich bedrohen würde . Die Rente ist eine Ansparleistung des Rentners in der Vergangenheit beim Staat , die im Alter lediglich ausgezahlt wird. Der Gutste soll angeblich stud. Jurist sein. Dann sollte er mal die Eigentumsgarantie des Art. . 14 GG genauer studieren ; danach kann die Rente gar nicht legal gekürzt werden. Offenbar kennt er noch nicht mal die Bibel aller Juristen "Der Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung !" Da will sich Jemand wichtig machen !
Antwort von Anonym , geschrieben am 13.10.2025, 12:17 Uhr :
Die Rente ist nur ein kleiner Teil von dem , das der Rentner und sein Arbeitgeber in der Vergangenheit in seinem Leben , gewöhnlich in 4 Dekaden, mittels öffentlichen Abgaben beim Staat eingezahlt haben. Er bekommt also beklaut nur einen geringen Teil davon zurück , nämlich nur so viel, daß er gerade noch so seine Miete und den notwendigen Lebensunterhalt bezahlen kann. Das ist inzwischen der modernisierte Bankraub durch den Staat, besonders zum Vorteil von Wirtschaftlobbys, Finanzmediären , Finanzheuschrecken ,die bereits am dicksten sind und in den Medien mit Hilfe solcher angeblichen Topökonomen , wie z.B. V. Grimm, Werding. M. Schnitzer, B. Raffelshüschen, M. Fratschzer,L. Feld, Fuest am lautesten schreien und jammern.Je mehr es ihnen gelingt, daß die Rentner am Lebensabend beklaut werden, umso größer ist der Kuchen, den sie vom Staat bekommen.
Kommentar 103: Paul S. schreibt am 12.10.2025, 16:59 Uhr :
Ja, wenn sich Arbeiten nicht lohnen würde, dann gebe es auch kein Bürgergeld. Woher soll sonst das Geld herkommen, was der Staat sozial den Bürgern zahlt? Von nichts kommt nichts, ohne Arbeit und Lohn somit von den Steuerzahlern.
Antwort von Bernd , geschrieben am 12.10.2025, 22:07 Uhr :
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Kommentar 102: Joe schreibt am 12.10.2025, 16:46 Uhr :
Bis Ende 2023 galt für diverse Jobcenter ein Sanktion-Moratorium aufgrund der Coronakrise (Quelle: unter anderem KSTA, Jobcenter Köln) Wie und in welchen Umfang während der Coronakrise Termine vereinbart wurden, entzieht sich meiner Kenntnis. Man darf wohl annehmen, dass es keinen Normalbetrieb gab, so wie im Rest des Landes auch nicht - das zur Erinnerung. Eingeführt wurde das "Bürgergeld" zum 1. Januar 2023. Der Gesetzentwurf dazu wurde im September 2022 verabschiedet. Das Gesetz musste in den Vermittlungsausschuss. Der zwischen CDU, SPD, Grünen und FDP verhandelte Kompromiss wurde unter anderem mit den Stimmen von Herrn Linnemann u. Friedrich Merz beschlossen und zu Anfang 2023 rechtlich wirksam. Keine 2 Monate später hat Hr. Linnemann in einem Interview auf n-tv wieder für die Abschaffung geworben. Zu diesem Zeitpunkt war die neue Grundsicherung nirgendwo im Regelbetrieb! Quellen: FAZ, 3.8.2024, von Wibke Becker n-tv ksta Jobcenter Köln
Kommentar 101: Brigitta S. schreibt am 12.10.2025, 13:50 Uhr :
2024 haben Jobcenter das Bürgergeld 369.000 mal gekürzt, weil die Regeln nicht eingehalten wurden, dass sind 369.000 viel. Der Anstieg von 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zeigt, anscheinend ist manchen Bürgergeldempfängern es egal, wenn sie eine Kürzung riskieren. Jeder weiß doch als Betroffener was auf sie zukommen könnte. Es gibt Ausnahmen von Gründen warum zum Bsp. Termine nicht eingehalten werden, es gibt aber auch gesagte Gründe die nicht haltbar sind. Psychisch kranke Menschen oder Menschen, die schwere andere gesundheitliche Hemmnisse haben“ würden lt. Bärbel Bas (SPD) zufolge nicht automatisch in der gleichen Weise sanktioniert, wenn sie etwa Beratungstermine verpassten oder Jobangebote nicht angenommen werden. Dazu würde ich aber raten, nur nach Vorlage von einem Arzt- Attest, da ist jeder auf der sicheren Seite. Es ist „keine soziale Kälte“ was die Grünen sagen. Regeln, Vorschriften beim Bürger - Fehlverhalten, da zahlen alle Bußgelder wenn sie die nicht einhalten.
Antwort von Janno , geschrieben am 12.10.2025, 17:00 Uhr :
Du spekulierst wild herum was die Gründe sind, ohne die Fakten zu kennen. Psychisch kranke Menschen z.B. haben i.d.R. bereits ein Gutachten das ihre Krankheit belegt. Woher sollte das Amt sonst vorher wissen, dass sie in diese Kategorie gehören und mit Nachsicht behandelt werden müssen? Und wie sollen diese Menschen einen Arzttermin zwecks Attest (rechtszeitig) wahrnehmen können, wenn sie aus psychischen Gründen den Termin beim Amt nicht wahrnehmen können? Die Grünen haben also zwar recht in diesem Punkt, aber ihre eigene soziale Kälte haben sie bereits damals als sie die Agenda 2010 mit eingeführt haben selbst entlarvt.
Antwort von Brigitta S. , geschrieben am 12.10.2025, 17:57 Uhr :
@Janno, Sie sagen, "Spekulierst wild herum was die Gründe sind, ohne die Fakten zu kennen". Vorsicht, in bin ein wildes Tier, was nur den Hunger stillt ohne Bildung zu haben. Ansonsten, was soll ich auf "Ihre" Antwort sagen? Kein Amt vergibt Termine von einen Tag auf den anderen. Bitte keine persönliche Unterstellung, eine Antwort sachlich und höflicher wäre besser im Ton. Nice evening!
Antwort von Janno , geschrieben am 12.10.2025, 18:38 Uhr :
Ich war sachlich und an keiner Stelle unhöflich, vielleicht erträgst du einfach keinen Widerspruch. Auch wenn ein Termin Tage oder Wochen vorher vergeben wird, was hat das damit zu tun, dass der Betroffene genau an dem Tag des Termins einen depressiven Schub oder ähnliches hat? Ich kenne z.B. einen Fall da hat ein Betroffener extra einen Termin verstreichen lassen, weil er vor hatte sein Leben zu beenden. Er hatte kalkuliert, dass wenn ihm alles gestrichen wird, ihm das den letzten Schubs geben würde den er brauchte, um den Suizid durchzuziehen.
Antwort von Franziska 1 , geschrieben am 12.10.2025, 19:40 Uhr :
@Janno, vielleicht sollten "Sie" besser einzelne Leute hier mit "Sie" ansprechen, dann wäre es schon Mal höflich. Noch gibt es diese Form der Anrede in Deutschland. @Briditta sehr souverän Ihre Antwort, das muss einem erstmal einfallen (wildes Tier) als Antwort.
Antwort von Janno , geschrieben am 12.10.2025, 21:05 Uhr :
@Franziska1: Im Internet wird traditionell geduzt, außerdem schreiben wir inzwischen das Jahr 2025. Unhöflichkeit ist was anderes. Es ist aber immer wieder ironisch wie die selben die auf solche übertriebene Höflichkeit bestehen, gleichzeitig keine Hemmungen haben, wenn es darum geht bestimmte Gruppen pauschal etwas zu unterstellen oder schlimmeres. Das ist nämlich mehr als nur unhöflich.
Antwort von Franziska 1 , geschrieben am 12.10.2025, 22:41 Uhr :
Janno, wo steht traditionell, gesetzlich das Gesetz zum Duzen? Traditionell sehe ich im Internet, wo man ihr und euch schreibt, wenn alle in der Gesellschaft gemeint sind. Dabei wird keiner persönlich angesprochen. Traditionell kann man ein Dirndl oder Lederhose tragen. Wie hört sich das an, wenn die Presse schreibt, Du Bundeskanzler oder mit Du anspricht? Was heißt, wir schreiben inzwischen das Jahr 2025? Deswegen muss keiner Knigge begraben und alles nachmachen was andere im Internet sagen und meinen sie hätten Narrenfreiheit für alles bei der Sprache.
Antwort von Janno , geschrieben am 13.10.2025, 08:57 Uhr :
@Franziska: Nirgends im Gesetz steht, dass man Siezen muss. Aber du hast recht, die Welt würde untergehen, wenn man den Bundeskanzler einfach so duzen würde, während das mit dem Klimawandel völlig übertrieben wird, das ist doch klar! Ich diskutiere bald schon dreizig Jahre in Internetforen, daher kenne ich die Gepflogenheiten sehr gut. Das Duzen war Standard. Und ich kenne es auch schon zu genüge, dass wenn dem Gegenüber keine Gegenargumente zum eigentlichen Thema mehr einfallen, er versucht davon abzulenken. Sich über vermeintlich fehlenden Respekt aufzuregen ist dabei ein Klassiker.
Kommentar 100: Anonym schreibt am 12.10.2025, 13:11 Uhr :
Offiziell ist noch kein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht worden. Die derzeitige Diskussion um die Änderungen wurden durch Stellungnahmen der Regierenden angeheizt, ohne zu liefern. Verbindlich ist das noch lange nicht. Aber es lenkt prima von den aktuell ungelösten Problemen ab - mangelndes Wirtschaftswachstum und zu hohe Lebenshaltungskosten, insbesondere die Wohnungsmieten.