Fast zwölf Prozent der Bürgergeld-Haushalte müssen Teil der Miete selber zahlen | WDR Aktuell

00:27 Min. Verfügbar bis 14.08.2027

Bürgergeld-Empfänger: Wie groß ist die Mietlücke in NRW?

Stand:

In NRW zahlen Bürgergeld-Haushalte fürs Wohnen drauf. Eine Anfrage der Linken an die Bundesregierung zeigt: es trifft 12 Prozent.

Die Jobcenter in NRW haben im vergangenen Jahr knapp 90.000 Haushalten im Bürgergeld nicht die volle Warmmiete erstattet, also fast jedem Zehnten. Die mussten dann im Schnitt 103 Euro im Monat selbst finanzieren (Vorjahr: 90 Euro). Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag hervor. Damit übersteige die sogenannte Wohnkostenlücke in NRW erstmals 100 Euro, kritisiert die Linke.

Für die Partei liegt das oft nicht daran, das Bürgergeld-Empfänger in zu teuren, also nicht angemessenen Wohnungen leben, "sondern schlicht, weil es keinen günstigeren Wohnraum gibt". Dagegen hatte Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) zuletzt von Fehlanreizen im Sozialstaat gesprochen. Man dürfe "nicht länger für Bürgergeldempfänger sehr große und sehr teure Wohnungen bezahlen".

Linke spricht von einem sozialpolitischen Skandal

Die höchste Wohnkostenlücke bei den betroffenen Haushalten gab es demnach bei den Jobcentern Düsseldorf (151 Euro) und Mülheim/Ruhr (148 Euro). Besonders viele Bedarfsgemeinschaften seien im Jobcenter Höxter (30 Prozent) betroffen.

15.05.2025, Berlin: Cansin Köktürk (Die Linke) steht an einem Pult und spricht im Plenarsaal im Bundestag zu den Abgeordneten.

Cansin Köktürk (Die Linke)

Cansin Köktürk aus Bochum, für die Linke im Bundestag, spricht von einem "sozialpolitischen Skandal". Der Staat schaffe es nicht, "Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern die tatsächlichen Wohnkosten zu erstatten". Für Sefika Minte, für die Linke im Landesvorstand NRW und sozialpolitische Sprecherin, sind die Angemessenheitsgrenzen in den meisten Kommunen in NRW deutlich zu niedrig.

Die Betroffenen müssen also entscheiden, ob sie ihre Miete zahlen oder Lebensmittel kaufen. Sefika Minte, sozialpolitische Sprecherin der Linken in NRW

Für Bürgergeld-Empfänger werden die Kosten für Miete und Heizung übernommen, „soweit diese angemessen sind“. Das regelt das Sozialgesetzbuch II. Über die Angemessenheit entscheiden die Kommunen, unter der Fachaufsicht des Landes-Sozialministeriums. NRW liegt mit den Zahlen unter dem bundesweiten Durchschnitt. Dort sind der Antwort der Bundesregierung zufolge 12,6 Prozent der Haushalt in der Grundsicherung betroffen und mussten dann im Schnitt 116 Euro selbst finanzieren.

Landes-Sozialministerium: keine problematischen Abweichungen

Im Vordergrund liegen einige Euro-Scheine auf einem Haushaltsbuch, im Hintergrund ist eine Familie zu erkennen.

Das Landes-Sozialministerium verweist auf einen schon älteren Bericht (September 2024) zu dem Thema - an dieser Sichtweise habe sich nichts geändert. Angesichts sehr unterschiedlicher Wohnungsmärkte sei es gut, dass vor Ort über die Angemessenheit entschieden werde. Es gebe auch keine Hinweise, dass es bei den Kommunen problematische Unterschiede bei der Übernahme "tatsächlich anfallender Unterkunftskosten" gebe. Warum es dennoch zu einer Wohnkostenlücke kommt, könne viele Ursachen haben. Ein Beispiel: Teile der Wohnung werden anderweitig genutzt (etwa Untervermietung) und deshalb nicht anerkannt. Oder es lebt eine weitere Person im Haushalt, für die das Jobcenter keine Leistung erbringen muss.

Sozialverband NRW: "Strukturelle Schieflage"

"Alarmierend" findet dagegen der NRW Landesverband vom Sozialverband Deutschland (SoVD) die Zahlen. Das bedeute für viele, dass dann Geld für Lebensmittel, Kleidung, Mobilität oder notwendige Anschaffungen fehle. "Das Bürgergeld soll das Existenzminimum sichern, aber unter diesen Bedingungen leben viele Menschen dauerhaft darunter", so die Vize-Landesgeschäftsführerin Greta Lutterbach. Sie spricht von einer strukturellen Schieflage. Die Grenzen dafür, was angemessen ist, seien oft viel zu niedrig angesetzt. Lutterbach fordert zudem, dass der soziale Wohnungsbau massiv gestärkt werden müsse.

Über dieses Thema berichten wir auch in den WDR Hörfunknachrichten und auf WDR 5 im "Westblick" ab 17.05 Uhr.

Unsere Quellen:

  • Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag
  • Statement der Linken
  • Statement des SoVD NRW
  • Bericht des MASG zu "Wohnkostenlücken beim SGB II in NRW" vom 13.09.2024

Weitere Beiträge zur Politik in NRW

1 / 2