Wegen des geplanten Reanimationsunterricht an den NRW-Schulen, der ab dem Schuljahr 2026/27 verpflichtend eingeführt werden soll, gibt es Kritik. Es geht um die angedachte Finanzierung. Einzelne Hilfsorganisationen beklagen, dass sie unter anderem eigenes Geld und Material einbringen sollen.
So steht es in der Kooperationsvereinbarung, die das NRW-Schulministerium mit mehreren Vereinen und Verbänden schließen möchte. Von den Hilfsorganisationen hat bisher lediglich das DRK Nordrhein unterschrieben.
SPD fragt nach Finanzierung
Denn viele Rahmenbedingungen des Projektes sind bisher noch unklar, vor allem eben die Finanzierung. Die SPD-Landtagsopposition hat deshalb jetzt zum Wiederbelebungsunterricht eine Kleine Anfrage an die Landesregierung eingereicht.
ASB: Landesmittel "völlig unzureichend"
Das Land will laut Vereinbarung jährlich 300.000 Euro für den Unterricht bereitstellen sowie Reanimationspuppen für alle Schulen. "Völlig unzureichend" nennt das ASB-Landesgeschäftsführer Stefan Sandbrink: "Das kann für ein Pilotprojekt funktionieren, aber nicht für einen flächendeckenden Unterricht, der eine nachhaltige Finanzierung braucht."
Land fordert Beteiligung
In der Kooperationsvereinbarung des Schulministeriums heißt es unter anderem, dass die Partner "das Land aktiv mit zweckgebundenen Geld- und Sachmitteln unterstützen" sollen, auch ggf. bei der Ausstattung der Schulen mit Reanimationspuppen sowie mit "unentgeltlichen Dienstleistungen" bei der Projektbegleitung.
Schulministerin Feller hatte den neuen Unterricht angekündigt
Das sorgt bei den Hilfsorganisationen für Verwunderung. Das Schulministerium teilt dazu gegenüber dem WDR mit: "Gemäß Paragraf 4 der Kooperationsvereinbarung leisten die Partner 'im Rahmen ihrer Möglichkeiten' einen Beitrag. Es gibt hierfür keine Vorgaben des Schulministeriums oder Mindestbeiträge." Eine Vergütung der Schulungsarbeit sei nicht vorgesehen, heißt es weiter.
Jutta Palm, Leiterin der Erste-Hilfe-Ausbildung beim Malteser Hilfsdienst in NRW, erwartet trotzdem ein deutliches Entgegenkommen das Landes: "Wir haben zwar viele ehrenamtliche Strukturen, aber das unsere Kosten und Auslagen gedeckt werden müssen, das ist ganz klar."
Organisationen wollen zügige Lösung
In den Vorgesprächen zur Kooperationsvereinbarung war offensichtlich nur das DRK Nordrhein eingebunden, stellvertretend für alle anderen Organisationen. Auch das sorgte bei den anderen für Verwunderung. Eine Begründung dafür lieferte das Schulministerium auf WDR-Anfrage am Mittwoch nicht.
Erste Schulungen sollen im September beginnen
Schüler sollen Wiederbelebung lernen
Ab dem Schuljahr 2026/27 wird der Reanimationsunterricht laut Ministerium an Schulen im Bereich der Sekundarstufe I in NRW verpflichtend eingeführt. Jeder Schüler soll mindestens einmal in den Klassen 7, 8 oder 9 eine Schulung zur Reanimation im Umfang von 90 Minuten erhalten. Bereits im September sollen landesweit die ersten Schulungen von Lehrkräften beginnen.
Damit der Reanimationsunterricht flächendeckend und zuverlässig umgesetzt werden kann, sollen nach Angaben des Ministeriums alle rund 2.100 Schulen mit Sekundarstufe I in NRW spätestens im Laufe des Schuljahres 2026/27 über jeweils zehn Reanimationspuppen sowie mindestens zwei entsprechend geschulte Lehrkräfte verfügen.
Unsere Quellen:
- WDR-Interview mit Lisa Kapteinat, SPD-Landtagsfraktion und ASB-Landesvorsitzende
- WDR-Interview mit Stefan Sandbrink, Arbeiter-Samariter-Bund NRW
- WDR-Interview mit Jutta Palm, Malteser Hilfsdienst NRW
- NRW-Schulministerium
Über diese Thema berichten wir auch im Hörfunk im Westblick auf WDR5 am 16.07.2025 ab 17:05 Uhr.
