Mitte Juni 2026 treten in der Europäischen Union neue Regeln für den Umgang mit Flüchtlingen in Kraft, das so genannte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS). Beschlossen wurde die Reform schon im Sommer 2024, inzwischen haben die entsprechenden Gesetze den Bundestag und in der vergangenen Woche auch den Bundesrat passiert. Nun sind die Länder und die Kommunen am Zug, sie müssen die Neuerungen umsetzen. Dafür bleibt nur noch wenig Zeit, und viele Punkte sind noch offen. Hier die wichtigsten Neuerungen:
Wie funktionieren die neuen Asylgrenzverfahren?
In bestimmten Fällen soll direkt bei der Einreise in die EU über den Asylantrag entschieden werden, in neu eingeführten so genannten Asylgrenzverfahren. Da Deutschland keine EU-Außengrenze hat, sind hiervon lediglich Einreisen über Flug- und Seehäfen betroffen.
Das neue Verfahren soll laut Bundesinnenministerium nur für bestimmte Personengruppen gelten: für Menschen, die die Behörden bei der Einreise über ihre Identität getäuscht haben (zum Beispiel mit einem gefälschten Pass) sowie für Personen, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellen. Außerdem soll das Verfahren auch für Flüchtlinge gelten, deren Asylantrag nur eine geringe Chance auf Anerkennung hat, weil die Schutzquote für den Herkunftsstaat bei unter 20 Prozent liegt.
Was passiert bei der Einreise?
Wer unter das neue Asylgrenzverfahren fällt, darf erstmal nicht nach Deutschland einreisen. Stattdessen kommen die Betroffenen in eine spezielle, geschlossene Einrichtung, in der sie warten müssen, bis über ihren Antrag entschieden wurde. Das darf nicht länger als 12 Wochen dauern.
Das neue Verfahren soll das bisher in Deutschland existierende so genannte Flughafenverfahren ersetzen, das maximal 19 Tage dauern darf. Verglichen mit der Gesamtzahl der Asylanträge spielt es kaum eine Rolle, im vergangenen Jahr gab es nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) deutschlandweit etwas mehr als 200 Flughafenverfahren. Fast alle betrafen demnach Einreisen über den Flughafen Frankfurt/Main. Deshalb gibt es bislang auch nur dort eine Einrichtung für Menschen, deren Asylverfahren so abläuft.
Sollen Asylgrenzverfahren auch in NRW stattfinden?
Fluchtministerin Verena Schäffer
Der Bund möchte gern, dass es künftig mehrere Einrichtungen für Menschen gibt, die das Asylgrenzverfahren durchlaufen. Deshalb laufen aktuell Gespräche zwischen den Ländern und dem Bundesinnenministerium über weitere Standorte. Dass einer davon in NRW entstehen könnte, ist durchaus wahrscheinlich. Die nordrhein-westfälische Fluchtministerin Verena Schäffer bestätigt gegenüber dem WDR entsprechende Verhandlungen: "Mein Ministerium ist an den Gesprächen mit dem Bundesinnenministerium beteiligt, noch sind die Gespräche allerdings nicht abgeschlossen."
Was sind Sekundärmigrationszentren?
Der Bund gibt den Ländern mit den neuen Flüchtlingsregeln auch die Möglichkeit, eigene Rückführungszentren für so genannte Dublin-Fälle einzurichten. Das sind Menschen, die bereits in einem anderen EU-Staat Schutz bekommen haben und deshalb dorthin zurück geschickt werden sollen. Ob auch NRW solche Zentren einrichten wird, ist noch offen – die Fluchtministerin sieht noch viele offene Fragen, die zunächst mit dem Bund geklärt werden müssten.
Welche Informationen werden bei der Einreise erfasst?
Bei der ersten Einreise von Asylbewerbern soll es ein so genanntes Screening geben, in dem umfangreiche Daten erhoben werden. Dazu gehören neben der Erfassung der Identität auch Daten zum Gesundheitsstatus und zu möglichen Sicherheitsbedenken. Dafür sollen laut NRW-Fluchtministerium erstmals auch europäische Polizeidatenbanken wie Europol abgefragt werden. Außerdem erfasst das Screening auch Informationen zu einer möglicherweise vorhandenen besonderen Schutzbedürftigkeit.
Unsere Quellen:
- Eigene Recherche
- Informationen des Bundes-Innenministeriums zu GEAS
- Statistik des Bundesmats für Migration und Flüchtlinge
- Stellungnahme des NRW-Fluchtministeriums
Sendung: WDR 5, Westblick, 30.03.2026, 17:05 Uhr
