Strengere Regeln für Mountainbiker | Aktuelle Stunde
WDR. 00:21 Min.. Verfügbar bis 15.05.2028.
Wer mit dem Mountainbike quer durch den Wald fährt, soll in Zukunft teuer dafür zahlen. Mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro soll künftig unerlaubtes Radfahren in nordrhein-westfälischen Wäldern bestraft werden. Entsprechende Pläne von NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen (CDU) wurden am Freitag (15.05.2026) bekannt.
Der Deutsche Interessenverband Mountainbike (DIMB) stellte einen Gesetzentwurf ins Netz, den er im Zuge der Verbändeanhörung bekam. Auf der Internetseite des Landtags ist er noch nicht veröffentlicht.
Besonders Mountainbiker dürfte die Neuregelung nämlich betreffen. Denn künftig soll das Radfahren nur noch auf "Fahrwegen" statt auf "festen Wegen" erlaubt sein. Für Mountainbiker, die gern über Stock und Stein fahren, würde dies den Wald wohl eher zur Tabuzone machen.
Ministerium bestätigt strengere Regeln
Ein Sprecher des NRW-Landwirtschaftsministeriums wollte den ins Netz gestellten Gesetzentwurf im Detail nicht bestätigen, sagte aber auf WDR-Anfrage: "So wird das neue Gesetz regeln, dass Radfahren im Wald nur auf Fahrwegen beziehungsweise klar gekennzeichneten Trails möglich ist - und die Anlage von Trails die Zustimmung der Waldbesitzer erfordert."
Zunächst hatte das Ministerium mitgeteilt, zum Schutz der Natur und der Tiere werde das Befahren des Waldes "mit Motorrädern, Mofas, Pedelecs und E-Scootern" ausgeschlossen. Gemeint sind bei diesem Verbot aber S-Pedelecs, wie das Ministerium dem WDR auf Nachfrage bestätigte.
Weil diese Speed-Pedelecs bis zu 45 km/h unterstützen, gelten sie als Kleinkraftrad, also ähnlich wie Mopeds. Sie dürfen grundsätzlich nur auf Straßen gefahren werden. Nötig sind Führerschein, Versicherungskennzeichen und Helm. Herkömmliche Pedelecs, die eine Tretunterstützung bis 25 km/h bieten, wären demnach von dem Verbot nicht betroffen. Sie werden häufig auch als E-Bikes bezeichnet.
NRW-Landwirtschatsministerin Silke Gorißen (CDU)
Zum Schutz des Waldes sieht das Gesetz laut Ministerium auch erweiterte Möglichkeiten der Verhängung von Bußgeldern und Betretungsverboten vor, wenn man sich nicht an die Vorgaben hält. Die genauen Höhen der Bußgelder nannte der Sprecher nicht.
Zum Schutz des Waldbodens soll das Radfahren im Wald laut dem von DIMB veröffentlichten Entwurf "auf die mit Zustimmung des Waldbesitzes und der Forstbehörde gekennzeichneten Trails beschränkt" werden. Die neue Radregelung werden demnach "durch das bußgeldbewährte Verbot ergänzt, außerhalb von gekennzeichneten Trails Bauwerke, Aufschüttungen und Rampen zum Zwecke des Radfahrens anzulegen".
Mountainbike-Verband sauer
Der DIMB kritisierte in einem Statement: "Die geplante Änderung sind gegenüber der bisherigen Regelung ("auf Straßen und festen Wegen") eine deutliche Einschränkung des zulässigen Radfahrens im Wald." In der Praxis seien dadurch vor allem schmalere Wege zum Radfahren verboten, so dass faktisch nur noch breite Forstwege offiziell befahren werden dürften.
Mahnung der Ministerin
Die Ministerin hatte die Bevölkerung im November 2025 bei der Vorstellung des Waldzustandsberichts zu einem respektvollen Umgang mit dem Wald aufgerufen, der "ein wertvoller Schatz" sei, "der leidet". Sie sprach von "Mountainbike-Fahrern, die quer durch die Wälder rasen, ohne Rücksicht auf Verluste". Sie kritisierte zudem Vandalismus, Abkippen von Müll, Beschädigung alter Bäume sowie das Rauchen im Wald.
Tatsächlich gibt es mehrere Beispiele von illegalen Mountainbike-Strecken in NRW. So wurden in den Testerbergen bei Hünxe Mitte April Bäume gefällt und der Boden aufgegraben, um eine Mountainbike-Strecke zu bauen. Im vergangenen Jahr wurde in Kleve der Reichswald für eine Strecke stark beschädigt. Und bereits 2023 wurde am Bonner Venusberg eine illegale Strecke geräumt.
Mit den Gesetzesplänen wolle Ministerin Gorißen ihre im April 2026 vorgestellte Waldstrategie konkret umsetzen, so ihr Sprecher.
Aktueller Nachtrag vom 22.05.2026: Ministerium reagiert auf Kritik aus der Öffentlichkeit
Am Freitag (22.05.2026) teilte das Landwirtschaftsministerium mit, "dass Rückfragen aus der Öffentlichkeit insbesondere zum Befahren des Waldes mit Zweirädern vorliegen, die zum Teil auch auf Missverständnissen beruhen". Man nehme die Kritik ernst, bereits in der kommenden Woche werde sich das Ministerium mit betroffenen Verbänden austauschen, "um gegebenenfalls weitere Klarstellungen gemeinsam zu erarbeiten".
Auch zukünftig solle das Fahren mit Fahrrädern und Pedelecs im Wald erlaubt bleiben. Zudem stellte das Ministerium klar: "Es wird ausdrücklich keine Mindestbreite oder zur Beschaffenheit von Waldwegen vorgegeben." Das entspräche dann weitgehend der bestehenden Regelung im aktuellen Landesforstgesetz. Sie erlaubt das Radfahren "auf Straßen und festen Wegen".
Unsere Quellen:
- eigene Recherchen
- Ministeriumssprecher auf WDR-Anfrage
- DIMB-Mitteilung
- Mitteilung des Ministeriums
Sendung: WDR.de, Mountainbike-Verbot im Wald, 15.05.2026, 16:30 Uhr
Sendung: WDR-Fernsehen, Aktuelle Stunde, 15.05.2026, 18.45 Uhr

