Ein Krankenwagen fährt mit Blaulicht

Kreise warnen: Ohne Einigung müssen Bürger Rettungswagen selbst zahlen

Stand:

Erste Kreise in NRW stehen kurz davor, Patienten an Rettungsdienst-Kosten zu beteiligen. Grund ist ein Konflikt mit den Krankenkassen.

Von
Anja Lordieck
Anja Lordieck
,
Nadja Bascheck
Nadja Bascheck
und Maria Koch

Kommt es nicht zu einer Einigung mit den Krankenkassen, müssen Patienten im Ennepe-Ruhr-Kreis demnächst 452 Euro für eine Fahrt mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus bezahlen - auch rückwirkend ab September 2025. Seitdem bekommt der Kreis zu wenig Geld von den Krankenkassen, um den Rettungsdienst zu finanzieren.

Neben dem Ennepe-Ruhr-Kreis plant der Oberbergische Kreis, in den nächsten Wochen Gebührenbescheide an Patienten zu verschicken. Nach Westpol-Recherchen stehen zwei weitere Kreise ebenfalls kurz davor. Viele andere Kreise und Kommunen stehen vor großen Problem bei der Finanzierung ihres Rettungsdienstes.

Landrat fürchtet: Menschen rufen keinen Krankenwagen mehr

Landrat im Ennepe-Ruhr-Kreis

Jan-Christoph Schaberick, Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises, sieht sich zu diesem Schritt gezwungen, obwohl er das unbedingt verhindern will: "Bei den Bürgerinnen und Bürgern löst das natürlich eine ganz, ganz große Verunsicherung aus und das darf nicht sein." Er fürchtet, dass Menschen in Not bei diesen Kosten zögern könnten den Rettungsdienst zu rufen.

Hintergrund des Konflikts ist ein Bundesgesetz. Demnach müssen die Krankenkassen nur für den Transport im Rettungsdienst zahlen, nicht für andere Leistungen. Konkret wollen sie die Ausgaben für Leerfahrten nicht mehr übernehmen. Das sind Fälle, in denen der Rettungsdienst ausrückt, aber den Patienten nicht ins Krankenhaus bringt.

Wer zahlt, wenn der Rettungswagen kommt?

Wer zahlt, wenn der Rettungswagen kommt?

18 Millionen. Der Podcast für Politik in NRW 10.04.2026 29:47 Min. Verfügbar bis 09.04.2031 WDR Online

Seit Wochen gibt es Streit zwischen Krankenkassen und Kommunen über die Kosten von Krankenwagen-Fahrten. Im Fokus stehen dabei vor allem Fälle, in denen der Notfall-Patient nicht mit in die Klinik genommen wird. Weil es bislang keine Einigung gibt, drohen jetzt erste Kommunen damit, die Kosten an die betroffenen Patienten weiterzureichen. Warum ist der Streit so verfahren? Darüber spricht Daniela Junghans mit der WDR-Journalistin Nadja Bascheck und dem Medizin-Journalisten Christian Hermanns.

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Krankenkassen unter Sparzwang

Gesundheitsökonom Hendrik Jürges Uni Wuppertal

"Bisher haben die Krankenkassen diese Kosten gewissermaßen aus Kulanz übernommen.", erklärt Gesundheitsökonom Hendrik Jürges. "Das können sie sich jetzt nicht mehr leisten." Die Krankenkassen erwarten bis 2027 eine Finanzierungslücke von 15 Milliarden Euro und müssen ihre Ausgaben senken. Der Gesundheitsökonom findet es richtig, dass die Krankenkassen nicht mehr für die Leerfahrten zahlen. Das sei gesetzlich nicht vorgesehen.

Durch die Leerfahrten entstehen für den Ennepe-Ruhr-Kreis jedoch hohe Kosten. Im letzten Jahr waren es 36.000 Einsätze, die insgesamt 7,2 Millionen Euro Ausgaben verursacht haben. Bisher hat der Kreis, wie andere Kreise und Kommunen in NRW, die Gesamtkosten des Rettungsdienstes zusammengerechnet und durch alle Einsätze geteilt. So wurde festgelegt, wie viel ein Einsatz die Krankenkasse kostet. Darin waren auch die Leerfahrten erhalten.

Kreise müssen Kosten an Bürger weiter geben

Weil die Krankenkassen jetzt weniger bezahlen wollen, muss der Kreis den Bürgern demnächst Rettungsdienstfahrten in Rechnung stellen - zumindest kommt ein Rechtsgutachten einer Kanzlei zu dem Schluss. Aber nur denen, die transportiert werden und nicht für Leerfahrten. Diese müsse der Kreis weiter mitfinanzieren und sich so das Geld nun dort holen, wo es rechtlich geht. Laut Bundesgesetz eben nur bei Fahrten, bei denen die Patienten auch tatsächlich transportiert werden.

Der Kreis kann diese Lücke aber nicht selbst ausgleichen. Das zeigt das Rechtsgutachten, welches er selbst in Auftrag gegeben hat. Das würde der Logik folgen, dass eine Rettungsdienstfahrt eine individuelle Leistung für eine Person ist.

Für Kreise kommt hinzu, dass sie mehr Geld von ihren zugehörigen Städten fordern müssten, wenn sie selbst für die Lücke aufkommen wollen. Das dürfen sie aber nicht, wenn sie die Kosten auch anders decken könnten. Im Fall der Rettungsfahrten, indem sie die Bürger zur Kasse bitten.

Auch der Landkreistag stützt diese Einschätzung. Demnach wäre diese Regelung auf alle Kreise übertragbar. Es sei nicht auszuschließen, dass auch andere Kreise künftig Gebührenbescheide an Patienten versenden müssten.

Bundesgesetz muss geändert werden

Die Lösung des Problems: eine Änderung des Notfallgesetzes, wie die Bundesregierung sie schon länger plant. Bereits frühere Bundesregierungen haben daran gearbeitet. Die Reform soll regeln, dass die Krankenkassen nicht nur für den Transport aufkommen müssen, sondern auch für andere Leistungen.

Das Gesetzesvorhaben stockt jedoch. Laut Bundesgesundheitsministerium ist unklar, wann die Reform kommt. Viele hoffen darauf, dass sie Anfang 2027 in Kraft tritt.

In NRW arbeiten Krankenkassen und kommunale Spitzenverbände an einer Übergangslösung für die Kreise und Kommunen, konnten sich aber bislang nicht einigen. Die Gespräche dazu laufen seit einem knappen Jahr. Moderiert werden sie von NRW-Gesundheitsminister Laumann, mittlerweile ist auch das Kommunalministerium involviert. Laumann hatte eigentlich auf eine Einigung vor Ostern gehofft. Am Dienstag laufen die Verhandlungen weiter.

Unsere Quellen:

  • Rechtsgutachten der Kanzlei Dombert
  • Interview mit Landrat Jan-Christoph Schaberick
  • Interview mit Gesundheitsökonom Hendrik Jürges
  • Referentenentwurf zur Reform des Notfallgesetzes
  • Ennepe-Ruhr-Kreis
  • Oberbergischer Kreis
  • Bundesgesundheitsministerium
  • Eigene Recherchen

Sendung: Podcast 18 Millionen, Wer zahlt, wenn der Rettungswagen kommt?, 10.04.2026, 14.30 Uhr
WDR Fernsehen, Westpol, Kosten für den Krankenwagen, 12.04.2026, 19.30 Uhr

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