Streit um Kosten für die Lebensretter

Westpol 21.12.2025 28:32 Min. UT DGS Verfügbar bis 21.12.2030 WDR

Für den Rettungsdienst selbst zahlen? Antworten auf eure Fragen

Stand:

Müssen sich Patienten an den Kosten für den Rettungsdienst beteiligen? Und was würde das konkret bedeuten? Fragen und Antworten.

Ein Streit zwischen Kommunen und Krankenkassen könnte viele Patienten in eine unangenehme Lage bringen. Denn die gesetzlichen Kassen hatten angekündigt, einen bestimmten Teil der Kosten im kommenden Jahr nicht mehr zu übernehmen. Als erste Stadt in NRW hatte Essen angekündigt, sie müsse Patienten künftig rund 267 Euro Eigenanteil pro Rettungseinsatz in Rechnung stellen. Dies wurde am Mittwoch vorübergehend ausgesetzt - endgültig vom Tisch ist das Thema aber noch nicht.

Wie rechtfertigen Kommunen und Krankenkassen die neuen Gebühren? Unter welchen Umständen werden Patienten zusätzlich zur Kasse gebeten? Und wie kann man einschätzen, ob man einen Rettungswagen braucht oder nicht? Unsere Berichterstattung hat zu vielen Fragen von euch geführt, deswegen hier noch ergänzende Antworten auf eure Fragen.

Zentraler Streitpunkt zwischen Krankenkassen und Kommunen ist die Finanzierung sogenannter Leerfahrten. Solche Fahrten fallen immer dann an, wenn ein Rettungswagen zum Einsatzort gerufen wird, aber der Patient letztlich nicht mitgenommen werden muss. Stellt sich vor Ort heraus, dass dem Patienten oder der Patientin sofort geholfen werden kann und keine Einweisung in die Klinik notwendig ist, kehrt das Fahrzeug leer zu seiner Basis zurück.

Fehlfahrten im Rettungsdienst: Droht Bürgern Rechnung?

WDR 5 Westblick - aktuell 18.11.2025 03:06 Min. Verfügbar bis 18.11.2026 WDR 5

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Solche Leerfahrten machen laut den Kommunen rund 25 Prozent aller Einsätze aus. Laut Städte- und Gemeindebund NRW laufen so jährlich Kosten von 25 Millionen Euro auf. Bisher wurden die dabei entstandenen Kosten einfach auf alle Einsatzfahrten umgelegt und der Fehlbetrag anteilig von den Krankenkassen und den Kommunen übernommen - also von der Allgemeinheit.

Die Krankenkassen wollen aber ab dem kommenden Jahr teilweise aus der Finanzierung aussteigen. Begründung: Die Rechtslage lasse ihnen keine Wahl. Sie dürften nach geltendem Recht nur für jene Kosten aufkommen, die für die Versorgung ihrer eigenen Versicherten entstehen, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Sonstige Kosten - etwa für Fehlfahrten von Rettungswagen - müssten die Kommunen selbst tragen. Städte und Gemeinden rufen deshalb die Bundesregierung auf, bestehende Rechtslücken schnell zu schließen und die Finanzierung für die Zukunft zu sichern.

Die Krankenkassen fordern darüber hinaus eine Reform des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen. Es müsse "deutlich effizientere und schlankere Strukturen" geben, denn das würde auch Kosten sparen.

Das ist noch nicht geklärt. Bisher hat nur die Stadt Essen eine Musterrechnung veröffentlicht, die ursprünglich ab Januar zum Tragen kommen sollte, nun aber vorerst ausgesetzt wurde. 1.020 Euro kostet demnach der Einsatz eines Rettungswagens laut Gebührenordnung. Die Rechnung dafür will die Stadt auch künftig zunächst an die Krankenkasse des Betroffenen schicken.

Allerdings sei zu erwarten, dass die Krankenkassen wegen des Streits um die Fehlfahrten den Rechnungsbetrag ab dem kommenden Jahr mindern und nur einen Teil der Summe überweisen, schreibt die Stadtverwaltung. Konkret geht sie davon aus, dass von jeder Rechnung für einen Rettungswagen-Einsatz 267 Euro offen bleiben. Auch Gebühren für Krankenfahrten zur Dialyse oder Chemotherapie könnten steigen.

Die Idee war, dass der Patient einen Gebührenbescheid über die offene Summe erhält. Kann er nicht zahlen, soll der Fehlbetrag über die Sozialverwaltung finanziert werden, heißt es bei der Stadt. Wer genau berechtigt ist, eine solche Beihilfe zu erhalten, ist noch nicht geklärt.

Essen ist dabei nicht die einzige NRW-Kommune, die bereits Pläne für die künftige Finanzierung des Rettungsdienstes in der Schublade hat: Auch die Kreise Unna und Rhein-Sieg hatten bereits intensiv über neue Gebühren für Patienten nachgedacht. Konkrete Zahlen haben die Kommunen allerdings nicht veröffentlicht.

Laut der Stadt Essen setzen sich die Kosten aus der Vorhaltung von Rettungswagen, dem medizinischen Equipment und dem Personal zusammen. Trotz sinkender Einsatzzahlen seit 2022 hätten sich die Kosten für den Rettungsdienst aufgrund von Ressourcenmangel und allgemeinen Preissteigerungen deutlich erhöht.

Um eine flächendeckende Abdeckung des Rettungsdienstes im Stadtgebiet zu gewährleisten, müsse man außerdem verstärkt Hilfsorganisationen wie die Johanniter, die Malteser und das Deutsche Rote Kreuz in Anspruch nehmen. Auch das trägt laut Stadt zur Kostensteigerung bei.

So gab es 2022 in Essen laut Stadt 166.152 Einsätze im Rettungsdienst, die Kosten lagen in diesem Jahr bei rund 50,1 Millionen Euro. 2024 gab es mit 140.941 über 20.000 weniger Einsätze im Rettungsdienst als 2022. Die Kosten steigerten sich allerdings auf 59,2 Millionen Euro.

"Das müssen Sie nicht selber machen", sagt Timo Krupp, Pressesprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Sowohl unter der 112 (Rettungsdienst) als auch unter der 116 117 (Ärztlicher Bereitschaftsdienst) würde man Profis erreichen, die "den richtigen Behandlungsweg finden." Das passiere nach einem wissenschaftlich geprüften Einschätzungsverfahren, so Krupp.

Grundsätzlich ist die 112 aber für akute, potenziell lebensbedrohliche Notfälle gedacht, heißt es auf der Website der Johanniter. Dazu zählen beispielsweise:

  • Bewusstlosigkeit oder schwere Bewusstseins-Störungen
  • Atemnot oder keine Atmung
  • Anzeichen eines Herzinfarkts (zum Beispiel starke Brustschmerzen oder Engegefühl)
  • Verdacht auf einen Schlaganfall (zum Beispiel Lähmung oder Sprachstörung)
  • starke Blutungen oder schwere Verletzungen
  • Krampfanfälle oder allergische Reaktionen
  • Vergiftungen und Suizidgefahr
  • Sturz aus großer Höhe, Verkehrsunfälle mit Verletzten

Die Johanniter raten dazu, lieber einmal zu viel als zu wenig die 112 anzurufen und der Leitstelle die Einschätzung zu überlassen.

"Der Patient beziehungsweise die Patientin würde in diesem Fall den Eigenanteil tragen müssen", erklärt eine Pressesprecherin der Stadt Essen. Das gelte auch, wenn der Patient die Behandlung oder den Transport vor Ort ablehne. Auf die Person, die den Notruf absetzt, kämen keine Kosten zu.

Das liegt laut der Stadt Essen an den insgesamt gestiegenen Kosten und der damit einhergehenden Unterfinanzierung des Rettungsdienstes. Um dem entgegenzuwirken, habe die Verwaltung eine neue Gebührensatzung beschlossen, die ab dem 1. Januar 2026 gelte.

Wie Silke Lenz, Pressesprecherin der Stadt erklärt, sei der Rettungsdienst, anders als der Brand- und Katastrophenschutz, gebührenfinanziert. Das bedeutet, die Bürgerinnen und Bürger haben indirekt schon immer die Kosten dafür getragen - allerdings wurden diese Kosten von den Krankenkassen übernommen.

Dadurch, dass die Kassen diese Kosten zukünftig nicht mehr vollumfänglich übernehmen wollen, blieben Zahlungen offen. "Da Kommunen keine Gebühren schuldig bleiben können, müssen diese erhoben werden, in dem Fall bei den Bürgerinnen und Bürgern," so Pressesprecherin Lenz weiter.

Bereits seit Monaten berichtet das NRW-Gesundheitsministerium, man sei zusammen mit den Krankenkassen auf der Suche nach einem tragfähigen Kompromiss. Nun ist laut der Stadt Essen eine Lösung in Sicht. "Nach intensiven Gesprächen auf Bundes- und Landesebene mit Essener Beteiligung zeichnet sich eine Lösung ab", hieß es. Im ersten Quartal 2026 solle ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung ins Bundeskabinett eingebracht werden. Eine Beschlussfassung noch vor der Sommerpause sei möglich, berichtete die Stadt.

Bis zu einer einheitlichen Regelung solle unter der Moderation von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) eine Übergangsregelung zur Kostenübernahme von Fehlfahrten mit den Kassen erzielt werden - und zwar bis Ostern.

Kölns Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) hatte zuvor bereits von Bund und Land kurzfristig eine gesetzliche Lösung gefordert. "Die Entscheidung, einen Rettungswagen für sich selbst oder auch für andere hilflose Personen zu rufen, darf nicht von der finanziellen Lage der Betroffenen bestimmt werden", so Burmester. Es dürfe nicht sein, dass Menschen sich in Notsituationen Geldsorgen machen müssten: "Wir dürfen keine Situation schaffen, in der Menschen in kritischen gesundheitlichen Situationen zögern. Sonst gefährden wir die Gesundheit und das Leben von Menschen."

Ja, aber nur unter strengen Bedingungen. Ruft ein Patient zum Beispiel nachweislich nur deshalb einen Rettungswagen, weil er Wartezeiten beim Arzt umgehen möchte, kann ihm der gesamte Einsatz in Rechnung gestellt werden.

Häufiger kommt es vor, dass ein Patient den Transport in die Klinik per Rettungswagen verweigert, weil ihm die schnelle Hilfe vor Ort ausreichend erscheint. Auch in solchen Fällen dürfen ihm die Kosten der "Leerfahrt" berechnet werden.

Bei einem medizinisch notwendigen Einsatz, bei dem der Patient die ärztlichen Anweisungen befolgt, beschränken sich heute die Gebühren auf mindestens 5 und höchstens 10 Euro.

Zwar sei das Land NRW nicht unmittelbar für die neue Situation verantwortlich, sagt Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. "Aber die Konsequenzen werden doch deutlich spürbar sein", so Brysch zum WDR. Besonders chronisch Kranke, die häufig auf den Rettungsdienst angewiesen sind, müssten die Folgen einer verfehlten Planung tragen.

Član odbora njemačke fondacije za zaštitu pacijenata Eugen Brysch

Eugen Brysch

In einem medizinischen Notfall könnten weder Betroffene noch freiwillige Helfer mit Sicherheit sagen, ob der Einsatz des Rettungsdienstes wirklich notwendig ist. Das sei Aufgabe des Leitstellen-Mitarbeiters, der mit gezielten Fragen Dringlichkeit und mögliche Risiken einschätzen soll. Keine einfache Aufgabe, wenn die einzige Informationsquelle (oft nervöse oder überforderte) medizinische Laien sind.

Brysch sieht deshalb die Kommunen in der Pflicht, sich energisch für eine komplette Kostenübernahme einzusetzen. Die Bereitstellung eines Rettungsdienstes gehöre eindeutig zum Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge. Wenn sich Städte und Gemeinden eine Feuerwehr leisten können, müsste dies auch für den Rettungsdienst gelten.

Unsere Quellen:

Sendung: WDR Fernsehen, Aktuelle Stunde, 11.12.2025, 18.45 Uhr

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