Die Beschwerde des Umweltverbands BUND gegen den Transport von Castor-Behältern von Jülich nach Ahaus hatte keinen Erfolg. Dies teilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Montag mit. Die Entscheidung ist den Angaben zufolge unanfechtbar (Aktenzeichen: OVG 7 S 2/26).
Streitpunkt Störung durch Drohnen
Es geht um Atommüll aus dem Forschungsreaktor Jülich. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) war bereits in erster Instanz mit einem Eilantrag gescheitert. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte der Umweltorganisation abgesprochen, klageberechtigt zu sein. Das sah der Verband anders und zog vor das OVG.
Das Argument des BUND: Der Schutz der Castor-Behälter gegen Störmaßnahmen oder etwa Angriffe durch Drohnen sei nicht gewährleistet. Laut Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts ist aber die Entscheidung, den Transport zu genehmigen, im Ergebnis "nicht zu beanstanden".
OVG sieht öffentliches Interesse
Zwar dürfe der BUND, entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts, gerichtlich gegen die Beförderungsgenehmigung vorgehen. "Der Antrag ist aber unbegründet. Das öffentliche Interesse an einer baldigen Räumung des Lagers in Jülich – dessen Genehmigung bereits vor Jahren ausgelaufen ist – überwiegt", teilte das OVG mit.
Die Genehmigung der geplanten Castortransporte sei "nicht offensichtlich rechtswidrig". So sei "nicht ersichtlich", dass die Genehmigungsbehörde "die Gefahr von Drohnenangriffen auf die Transporte unterschätzt haben könnte", entschied das Gericht. Die geplanten Transporte aus dem rheinischen Jülich nach Ahaus im westlichen Münsterland sorgen schon seit Monaten für Diskussionen und Proteste.
Bürgerinitiativen entsetzt
Symbolische Atommüllbehälter in der Zufahrt zum Zwischenlager
Die Entscheidung sorgt für Frust, beispielsweise bei der Bürgerinitiative "Kein Atommüll in Ahaus". Zwar komme das Urteil nicht unerwartet, sagte ein Sprecher, man könne aber einfach Atommülltransporte nicht nachvollziehen, so lang es kein Endlager für hochradioaktive Abfälle gibt. Die aktuelle Genehmigung für das Zwischenlager Ahaus läuft 2036 aus.
BUND zweifelt weiter an Sicherheit
"Wir sind fassungslos", sagt außerdem Kerstin Ciesla vom BUND NRW. Die Umweltschutzorganisation hatte per Eilantrag gegen die Transporte geklagt. Ciesla sieht ungeklärte Sicherheitsfragen zu den nun anstehenden Castortransporten. Es fehle zudem an Transparenz, weil wichtige Atom-Akten geheim gehalten würden.
Start in wenigen Wochen?
Auftraggeberin der geplanten Transporte ist die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen. Sie reagiert erfreut auf das OVG-Urteil. Man werde die Umsetzung nun vorbereiten. Die Gesellschaft rechnet mit wenigen Wochen bis zu den ersten Lkw-Fahrten nach Ahaus.
Die Genehmigung hierfür gilt bis Ende August 2027. Wann es konkret losgeht, entscheiden unter anderem die Atomaufsicht NRW und die Polizei Münster.
Unsere Quellen:
- Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg
- Bürgerinitiative "Kein Atommüll in Ahaus"
- BUND NRW
- Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen
Sendung: WDR.de, OVG-Entscheidung: Castortransporte in NRW dürfen stattfinden, 03.03.2026, 07:30 Uhr
