Fahrkartenkontrolle

"Freedom Day" Initiative kauft 110 Schwarzfahrer in NRW frei

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Wer ohne Ticket fährt und die Strafe nicht zahlen kann, dem droht Gefängnis. Eine Initiative kauft solche Schwarzfahrer frei.

Wer ohne Ticket mit Bus und Bahn fährt, muss 60 Euro zahlen, als "erhöhtes Beförderungsentgelt". Wer mehrfach ohne Ticket unterwegs ist, muss womöglich zusätzlich vor Gericht. Denn Fahren ohne Ticket kann mit einer Geldstrafe oder sogar mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Das regelt Paragraf 265a im Strafgesetzbuch, der das "Erschleichen von Leistungen" unter Strafe stellt. 

Meist verurteilen die Gerichte dann zu einer Geldstrafe. Doch wer die nicht bezahlt - oder nicht zahlen kann, weil er zu arm ist - muss diese Geldstrafe stattdessen später im Gefängnis absitzen. Das nennt sich "Ersatzfreiheitsstrafe". In solchen Fällen übernimmt die Initiative Freiheitsfonds regelmäßig die Geldstrafe von Betroffenen und kauft sie damit quasi frei.

Bisher hat die Initiative bundesweit nach eigenen Angaben seit Ende 2021 über 1.800 Menschen freigekauft. Allein aus NRW kommen jetzt nochmal 110 dazu. Meist würden Menschen wegen Schwarzfahren im Gefängnis landen, die arbeitslos (87 Prozent), ohne festen Wohnsitz (15 Prozent) oder suizidgefährdet (15 Prozent) sind, schreibt die Initiative auf ihrer Internetseite. Sie fordert deswegen, das Schwarzfahren zu entkriminalisieren.

Staat könnte viel Geld sparen

Dem Staat könnte das viel Geld sparen. Das Land Nordrhein-Westfalen zahlt pro Tag und Person in Haft rund 215 Euro - aufs Jahr hochgerechnet sind das fast 80.000 Euro. Im Gespräch mit WDR 5 berichtet der Gründer der Initiative, Arne Semsrott, dass mittlerweile die Gefägnisse selbst auf sie zukämen.

"Es ist inzwischen tatsächlich so, dass inzwischen vor allem Gefägnisse bei uns melden und sagen, hier sind Leute, die gehören hier nicht her, bitte kaufen Sie die frei." Arne Semsrott, Gründer der Initiative Freiheitsfonds

Laut Semsrott will die Initiative mit den erneuten Freilassungen Druck auf die Justizministerinnen und -minister der Länder ausüben, die gleichzeitig bei ihrer halbjährlichen Konferenz zusammengekommen sind. Die alte Ampelregierung hatte bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht. Verabschiedet konnte er wegen des Bruchs der Regierung allerdings nicht mehr.

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) ist dafür, Schwarzfahren nicht weiter zu kriminalisieren. Er kritisiert, man verschwende viel Zeit, für die Verkehrsunternehmen Strafverfahren durchzuführen. 60 Euro und zivilrechtliche Möglichkeiten für die Verkehrsunternehmen seien ausreichende Maßnahmen, so ein Sprecher des Justizministeriums.

110 Schwarzfahrer sollen aus dem Gefängnis entlassen werden

WDR 12.06.2026 00:57 Min. Verfügbar bis 11.06.2028 WDR Online

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NRW-Städte haben Strafverfolgung eingestellt

Einige Städte in NRW gehen bereits voran. So erstatten die Verkehrsbetriebe in Münster, Köln, Bonn und Düsseldorf keine Strafanzeigen mehr. Damit kommt es auch nicht mehr zur Strafverfolgung und die Staatsanwaltschaft wird nicht eingeschaltet. Das heißt, die Verkehrsbetriebe müssen das anfallende Bußgeld von 60 Euro selbst eintreiben, mit zivilrechtlichen Mitteln.

Ein Sprecher der Stadtwerke Münster gibt an, dass nicht mehr Menschen ohne Ticket erwischt würden, seit die Strafverfolgung eingestellt wurde. Gleichzeitig würde man feststellen, dass einige das ausnützen würden. Die Düsseldorfer Rheinbahn weist darauf hin, weiterhin Inkassounternehmen zu beauftragen, wenn das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro nicht gezahlt wird.

Darf man noch "Schwarzfahren" sagen? 

Der umgangssprachliche Begriff ist nicht unproblematisch. Die "Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland" (ISD) argumentiert: "Auch wenn Schwarzfahren überhaupt nicht rassistisch angelegt war, ist trotzdem die Wirkung bei Betroffenen, dass schwarz für etwas Negatives steht, für Kriminalität etwa oder Illegalität." Deshalb solle man den Begriff vermeiden.

Recherchen zeigen: Der Begriff "schwarz" wurde im Deutschen auf Dinge übertragen, die im Verborgenen geschehen. Zum Beispiel "Schwarzarbeit", "Schwarzmarkt", "Schwarzhandel". Außerdem gibt es auch eine Verbindung in die Gaunersprache: "Schwärzen" stand früher für schmuggeln.

Das heißt: Es gibt keinen rassistischen Kontext bei der Begriffsentstehung – gleichzeitig eine negative Empfindung bei Schwarzen. Weil der Begriff "Schwarzfahren" in der deutschen Alltagssprache zum Beispiel auch von Verkehrsunternehmen und Juristen wegen seiner eindeutigen Verständlichkeit verwendet wird, haben auch wir uns an dieser Stelle dazu entschieden, ihn zu verwenden.

Schwarzfahren kostet Verkehrsbetriebe viel Geld

Die Verkehrsbetriebe kostet das Schwarzfahren viel Geld. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) schätzt den Schaden auf bis zu einer Milliarde Euro pro Jahr. Das Geld fehle für Personal, Fahrzeuge, Infrastruktur und Sicherheit, so der VDV. Er setzt sich deswegen dafür ein, Erschleichen von Beförderung als Straftat beizubehalten. Die Entkriminalisierung sei ein falsches Signal.

"Erstmal ist die Ersatzfreiheitsstrafe ein riesen Schock. In der weiteren Folge ist Haft etwas, das sich immer negativ auswirkt." Nicole Bögelein, Institut für Krimonologie an der Universität Köln

Anders sieht das die Krimonologin Nicole Bögelein. Sie kritisiert generell, dass Menschen ins Gefängnis müssen, wenn sie eine Geldbuße nicht bezahlen müssen. Sie würde Armut bestrafen und sei eine "entbehrliche Sanktionsmaßnahme".

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Textes hatten wir verkürzt dargestellt, wann man für Fahren ohne gültigen Fahrschein im Gefängnis landen kann. Die gesetzlichen Regeln dafür haben wir nachträglich präziser dargestellt.

Unsere Quellen:

Sendung: WDR5, WDR aktuell, 12.06.2026, 10:00 Uhr

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