Hubig will Schwarzfahren entkriminalisieren
Aktuelle Stunde . 07.04.2026. 23:32 Min.. UT. Verfügbar bis 07.04.2028. WDR. Von Alexander Roettig.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) nutzt die nachrichtenarme Zeit nach Ostern, um einen Dauerbrenner auf die Tagesordnung zu setzen: Das Entkriminalisieren von Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln ohne gültiges Ticket. Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) sagte Hubig: "Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung. Die Verfahren binden viele Ressourcen in der Justiz, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten." Darum müsse "die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens" neue bewertet werden.
Das hatte vor ihr auch schon Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) angestrebt, doch die Ampel-Koalition zerbrach vor der Umsetzung. Bereits der damalige NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) - er war von 2017 bis 2022 im Amt - forderte eine Änderung des Strafrechts. Paragraf 265a ("Erschleichen von Leistungen") des Strafgesetzbuchs stellt das "Erschleichen von Leistungen" im Verkehr unter Strafe. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu einem Jahr Haft.
NRW-Justizminister begrüßt Vorstoß
Bei dem aktuellen NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) rennt Stefanie Hubig offene Türen ein, er fordert die Strafrechtsänderung bereits seit vielen Jahren. Den Vorstoß von Hubig nannte Limbach auf WDR-Anfrage ein "verspätetes Ostergeschenk".
Unsere Gefängnisse sind kein Ort für Menschen, die lediglich zu arm für ein Bahnticket sind. Benjamin Limbach
Diese Praxis sei sozial ungerecht und binde wertvolle Ressourcen, "die wir dringend für die Jagd auf echte Verbrecher, wie Wirtschaftskriminelle oder Gewalttäter brauchen". Die Bundesjustiziministerin habe jetzt zwar "die richtige Spur eingeschlagen", aber nun müsse sie auch Tempo machen, forderte der Grünen-Politiker.
Dass die Bundesjustizministerin sich in der Frage bewege sei ein "später Sieg der Vernunft". Dass Bewegung in die Debatte kommt, ist nach Ansicht von Limbach ein Verdienst des Landes: "Wir hier in NRW sind seit Jahren der Antreiber." Limbach verwies dabei auch auf seinen Amtsvorgänger Biesenbach.
Anwälte dafür, Gewerkschaft der Polizei dagegen
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält es für überfällig, das Strafgesetzbuch entsprechend zu ändern. Der soziale Nutzen der Strafbarkeit sei zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen hoch. Die Verfahren und Freiheitsstrafen für Fahrten ohne Fahrschein kosteten den Steuerzahler im Jahr rund 200 Millionen Euro, sagte Swen Walentowski vom DAV der NOZ.
Fahrkartenautomat in Westfalen
Er sprach von einem "sozialpolitischen Irrsinn", verfolgt würden vor allem Menschen, die sich den Fahrschein nicht leisten können. Eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit reicht nach Ansicht des DAV nicht aus: "Andernfalls würde zwar die Ersatzfreiheitsstrafe entfallen, dennoch könnten Betroffene im Rahmen der Erzwingungshaft trotzdem im Gefängnis landen." Darum brauche es eine echte Entkriminalisierung.
Für eine Beibehaltung des Paragrafen 265a plädiert jedoch die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Andreas Roßkopf warnte in der "Rheinischen Post", Fahren ohne Ticket würde sonst zum Kavaliersdelikt. Würde es nicht mehr als Straftat behandelt, "laufen wir Gefahr, dass es sehr vielen einfach egal ist, ob sie einen Fahrschein haben oder nicht".
Schwarzfahren - ein umstrittener Begriff
Das Fahren im öffentlichen Verkehr ohne gültiges Ticket wird von dem meisten Menschen als "Schwarzfahren" bezeichnet. Dieser Begriff ist wegen rassistischer Konnotationen umstritten. Die "Initiative Schwarze Menschen in Deutschland" (ISD) lehnt den Begriff ab und argumentiert: "Ungeachtet der Frage, ob der Begriff schon ursprünglich für die Herabwürdigung von Schwarzen Menschen durch die Assoziation mit Illegalität, strafbarem Verhalten, Betrug, dem Erschleichen von Leistungen, dem verdächtig- und Fehl-am-Platz Sein verwendet wurde, entfaltet er in der rassistischen Gegenwart in Deutschland seit Jahrzehnten eben diese Wirkung."
Die Verbindung von illegalen Tätigkeiten mit dem Begriff "Schwarz" leitet sich vermutlich von heimlichen Tätigkeiten ab, die teilweise in der Nacht (zum Beispiel beim "Schwarzbrennen") ausgeführt wurden. Dass Schmuggler sich das Gesicht schwärzten, um sich unkenntlich zu machen, könnte ein weiterer Wortursprung sein.
Alternative Begriffe sind: Beförderungserschleichung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne gültiges Ticket.
Wer landet im Knast?
Nach Angaben der Organisation "Freiheitsfonds" landen jährlich circa 9.000 Menschen im Gefängnis, weil sie ohne gültiges Ticket den öffentlichen Verkehr nutzten. Die Betroffenen seien überwiegend arbeitslos (87 Prozent), ohne festen Wohnsitz (15 Prozent) und suizidgefährdet (15 Prozent). Meist handele es sich um Ersatzfreiheitsstrafen, weil die Betroffenen die Geldstrafen nicht zahlen könnten.
Und hier setzt der Freiheitsfonds an: Mit Spenden kauft die Organisation immer wieder Gefangene frei. Nach eigenen Angaben wurden so bislang knapp 1.700 Inhaftierte für rund 1,4 Millionen Euro aus der Haft gekauft. Was eine Ersatzfreiheitsstrafe für Betroffene bedeuten kann, zeigt der WDR-Podcast "nah dran":
Köln, Bonn und Münster haben es lokal geregelt
Aber auch ohne eine Änderung des Strafgesetzbuches können Kommunen aktiv werden: Sie können per Ratsbeschluss die lokalen Verkehrsbetriebe anweisen, auf Strafanträge wegen Beförderungserschleichung zu verzichten. In NRW haben das beispielsweise Bonn, Köln, Düsseldorf und Münster gemacht. Das bedeutet jedoch nicht, dass Fahren ohne Ticket dort folgenlos bleibt. Ein Bußgeld wird weiterhin fällig - aber das wird dann, wenn nötig, mit zivilrechtlichen Mitteln eingetrieben.
Das Düsseldorfer Verkehrsunternehmen Rheinbahn teilte auf WDR-Anfrage mit, dass dem Unternehmen jährlich durch Fahren ohne gültigen Fahrschein Einnahmeverluste von rund vier Millionen Euro entstehen. Von allen kontrollierten Fahrgästen seien 2,5 Prozent ohne Ticket. Dabei gebe es eine leicht steigende Tendenz in den vergangenen drei Jahren.
"Ein direkter Zusammenhang mit dem Wegfall der Strafanzeigen lässt sich aus unserer Sicht nicht ableiten." Unverändert sei jedoch, dass bei Verstößen ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro fällig werde. "Sollte das Entgelt nicht fristgerecht beglichen werden, erfolgt weiterhin die Übergabe an ein Inkassounternehmen."
Essen gegen eine lokale Lösung
Der Stadtrat in Essen lehnte jüngst einen Antrag der Grünen ab, auf die Strafverfolgung zu verzichten. Der CDU-Fraktionsvorsitzende in Essen, Fabian Schrumpf, sagte dem WDR, es sei nicht Aufgabe der Stadt dieses Regeln zu ändern, das müsse der deutsche Bundestag machen.
Ob der Bundestag in dieser Legislaturperiode über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung abstimmen wird, ist fraglich. Denn die CDU hat den Vorstoß von SPD-Ministerin Hubig bereits abgelehnt. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag Günter Krings (CDU) sagte der "Rheinischen Post", eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne Ticket werde es mit der Union nicht geben. Es handele sich "nicht um einen Streich, sondern um ein gemeinschädliches Betrugsdelikt", so Krings.
Unsere Quellen:
- Stefanie Hubig und DAV in der NOZ
- GdP und Günter Krings in der Rheinischen Post
- Benjamin Limbach auf WDR-Anfrage
- dpa-Meldung
- eigene Berichterstattung
- Freiheitsfonds.de
Sendung: WDR 2, Mittagsmagazin / "Entkriminalisieren von Schwarzfahren", 07.04.2026, 13:40 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Aktuelle Stunde, 07.04.2026, 18:45 Uhr