In dem Verfahren hatten sich ein Vater und dessen Bekannter wegen Vergewaltigung verantworten müssen. Ihnen war vorgeworfen worden, die heute 20-jährige leibliche Tochter vergewaltigt zu haben.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision abgelehnt.
Die Männer wurden vom Landgericht Siegen aber aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Der Anwalt der jungen Frau legte dagegen Revision ein. Der Bundesgerichtshof hat den Antrag aber jetzt abgelehnt.
Opferanwalt kann Entscheidung des BGH nicht verstehen
Anwalt Ralf A. Becker hat die Rechte der 20-Jährigen vertreten. Die Entscheidung des BGH, den Fall nicht neu aufzurollen, kann er nicht nachvollziehen:
Ich verstehe das nicht und finde das Urteil enttäuschend und nicht überzeugend. Ralf A. Becker, Nebenklägeranwalt
Vor allem kritisiert er, dass Beweise in einem Chatverlauf nicht ausreichend beachtet worden seien.
Mutmaßliches Opfer ist Schwester der "11-jährigen Mutter"
Die 20-Jährige ist die Schwester des Mädchens, das als 11-jährige Mutter wurde. Sie war von ihrem Stiefvater geschwängert worden. Der wurde vom Landgericht Siegen zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Revision gegen dieses Urteil wurde vom Bundesgerichtshof bereits im Februar abgelehnt.
Unsere Quellen:
- Ralf A. Becker, Nebenklägeranwalt
- Recherchen des WDR-Reporters
Sendung: WDR.de, Missbrauchsprozess endgültig vorbei, 22.05.2026, 13:36 Uhr