Der vermummte Angeklagte auf der Anklagebank

Zehnjährige geschwängert – Stiefvater muss acht Jahre ins Gefängnis

Stand:

Das Urteil gegen einen Bad Berleburger, der seine Stieftochter geschwängert hat, ist rechtskräftig. Das hat der BGH bestätigt.

Von Gaby Rosenkranz

Ein Mann aus dem Siegerland, der seine zehnjährige Stieftochter geschwängert hatte, muss für acht Jahre ins Gefängnis. Dieses Urteil des Landgerichts Siegen hat der Bundesgerichtshof überprüft und jetzt bestätigt. Laut BGH gab es keine Rechtsfehler, die für den damaligen Angeklagten von Nachteil gewesen wären.

Damit ist das Urteil vom 11. März 2025 rechtskräftig. Die Richter verurteilten den heute 38-jährigen Stiefvater wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen zu acht Jahren Haft. Gegen dieses Urteil hatte der Mann Revision eingelegt.

DNA-Gutachten überführte 38-Jährigen

Im Frühsommer 2024 hatte die heute 13-Jährige ein Baby bekommen. Die Schwangerschaft sei auf den sexuellen Missbrauch zurückzuführen, befanden die Richter. Ein DNA-Gutachten, das die Siegener Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben hatte, bestätigte eindeutig: Der Angeklagte ist der Vater des Kindes. Das war laut Gericht der Hauptgrund für die Verurteilung.

Stieftochter sagte aus, in ihren Stiefvater verliebt gewesen zu sein

Das damals elfjährige Mädchen hatte ausgesagt, in ihren Stiefvater verliebt gewesen zu sein und sich mit einem gebrauchten Kondom selbst geschwängert zu haben. Dies wurde jedoch von zwei Sachverständigen nahezu ausgeschlossen. Drei Jahre lang soll der heute 38-Jährige seine Stieftochter missbraucht haben. In dieser Zeit hatte er ihre Mutter geheiratet.

Zehnjährige geschwängert – Stiefvater muss acht Jahre ins Gefäng

WDR Studios NRW 23.02.2026 00:20 Min. Verfügbar bis 23.02.2028 WDR Online

Unsere Quellen:

  • WDR Reporterin
  • Bundesgerichtshof

Sendung: WDR 2 Südwestfalen, Lokalzeit, 23.02.2026, 16:31 Uhr

Weitere Beiträge aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein

1 / 2