Der 39-Jährige war angeklagt, seine Tochter mehrfach sexuell missbraucht und sie zusammen mit einem Bekannten vergewaltigt zu haben. Auch dieser war angeklagt und wurde ebenfalls von dem Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen.
In ihrer Begründung erklärte die Richterin, dass ein Gericht nicht verurteilen kann, wenn es keine eindeutigen Beweise gibt. Und das sei hier der Fall. Der Opferanwalt hält aber vor allem die Vergewaltigung für klar nachweisbar.
Viele verschiedene Versionen der angeklagten Taten
Der Missbrauchsprozess ist juristisch abgeschlossen.
In der Urteilsbegründung heißt es weiter, das mutmaßliche Opfer habe in seinen Vernehmungen, unter anderem bei der Polizei, einer Gutachterin und auch vor Gericht jeweils unterschiedliche Versionen der Vorfälle erzählt. Deshalb habe das Gericht nicht feststellen können, was im Einzelnen genau passiert ist. "Wir konnten nicht feststellen, ob die Schilderungen einen Erlebnisbezug haben oder nicht", so die zuständige Richterin.
Dass die 19-Jährige verschiedene Versionen der Übergriffe erzählt habe sei bei der Vielzahl nicht ungewöhnlich, erklärte eine Gutachterin. Für ein Urteil reicht das aber nicht.
Deutliche Hinweise auf sexuelle Kontakte
Das Gericht hat in Chatverläufen zwischen den beiden Angeklagten eindeutige Hinweise auf sexuelle Kontakte gefunden. Aber auch diese reichten für eine Verurteilung nicht aus, so die Richter, weil daraus nicht eindeutig hervorgeht, was genau passiert ist.
Auch Zeugenaussagen seien nicht so gewesen, dass man ein Urteil darauf hätte stützen können. Die Aussagen der verschiedenen Personen hätten nicht übereingestimmt, es habe immer wieder Variationen gegeben.
Verurteilung wegen Kinder-und Jugendpornografie
Verurteilt wurde der 39-jährige Vater aber für den Besitz und die Verbreitung kinder- und jugendpornografische Fotos und Videos. Dafür bekam er ein Jahr und vier Monate Haft auf Bewährung. Bis zum Schluss haben beide Angeklagten zu den Vorwürfen geschwiegen.
Wie der Anwalt der 19-Jährigen als Nebenklagevertreter auf Nachfrage des WDR erklärte, ist das Urteil für ihn absolut unverständlich. Er will jetzt mit seiner Mandantin klären, ob er in Revision geht. Der Anwalt hatte für den Hauptangeklagten eine Gefängnisstrafe "jenseits von sieben Jahren" gefordert, ebenso, wie die Staatsanwaltschaft, die sieben Jahre Haft wollte.
Unsere Quellen:
- Gespräch mit dem Nebenklagevertreter
- WDR-Reporterin vor Ort