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Luises Familie hatte eine Zivilklage eingereicht. Sie verlangt von den beiden Täterinnen Schmerzens- und Hinterbliebenengeld sowie Beerdigungskosten in Höhe von insgesamt etwa 180.000 Euro.
Die geforderte Summe setzt sich laut Landgericht aus einem Anteil für die Eltern und Luises Schwester zusammen sowie dem Schmerzensgeld für Luise selbst. Der Anspruch darauf ist vererbbar.
Mitschülerinnen gaben Tötung zu
Mitschülerinnen hatten gestanden, Luise getötet zu haben. Die damals zwölf und 13 Jahre alten Mädchen gaben an, dass sie Luise am 11. März 2023 erstochen hatten. Laut Obduktion war sie verblutet.
Ein Kreuz und Kerzen zum Gedenken an Luise am Fundort ihrer Leiche kurz nach ihrem Tod
Luises Leiche wurde einige Kilometer entfernt von ihrem Zuhause in einem Waldstück im Kreis Altenkirchen bei Friesenhagen gefunden. Deshalb ist das Landgericht Koblenz zuständig.
Wie lange musste Luise leiden?
Bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes ist die Frage wichtig, wie lange Luise leiden musste. Auch die psychische Belastung der Familie wird berücksichtigt. Zu beidem werden Gutachten zugrunde gelegt, die eine Sachverständige angefertigt hat.
Der Zivilprozess hatte bereits im vergangenen Juli mit einem Gütetermin begonnen. Der war aber gescheitert, weil man sich nicht einigen konnte. Die beiden mutmaßlichen Täterinnen waren im Prozess per Video zugeschaltet und vernommen worden - ohne Öffentlichkeit.
Schmerzensgeld: Bestrafung für die mutmaßlichen Täterinnen?
Einen Strafprozess gegen die beiden Mädchen, die zugegeben haben, Luise getötet zu haben, gab es nicht. Sie waren bei der Tat noch keine 14 Jahre alt und damit strafunmündig.
Für ein mögliches Schmerzensgeld sind sie aber verantwortlich. Das heißt, sobald sie volljährig sind und eigenes Geld verdienen, müssten sie zahlen. Ihre Eltern haften nicht für sie.
Im Gespräch mit dem WDR sagte eine Siegener Kinderpsychiaterin, Schmerzensgeld gelte nach deutschem Recht nicht als Strafe, sondern als eine Form von Schadensersatz.
Keine "Wiedergutmachung"
Für die mutmaßlichen Täterinnen könne es als Strafe empfunden werden. Es sei zumindest eine logische Konsequenz, so die Psychiaterin weiter, an der die beiden noch lange abbezahlen werden, je nachdem, wie hoch die Summe sein wird. Natürlich müsse dabei klar sein, dass es für eine solche Tat keine "Wiedergutmachung" gebe.
Unsere Quellen:
- Landgericht Koblenz
- Siegener Kinderpsychiaterin
- Recherchen der WDR-Reporterin
Sendung: WDR 5, Morgenecho, 28.05.2026, 6:10 Uhr
