Blumen und Kerzen in Erinnerung an Luise

Zivilprozess Fall Luise Landgericht Koblenz kündigt Urteil an

Stand:

Im Zivilverfahren um die Tötung der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg im Siegerland will das Landgericht Koblenz am 28. Mai 2026 ein Urteil verkünden. Es geht vor allem um Schmerzensgeld. Einen Strafprozess gibt es wegen des Alters der Mädchen - damals 12 und 13 Jahre alt - nicht.

Zu Beginn des Verfahrens im Juli 2025 hatten zwei etwa gleichaltrige Mädchen die Tat gestanden. Für ihre Vernehmung wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Wie ein Richter vergangenen Sommer mitgeteilt hatte, wurde Luise mit 74 Messerstichen getötet. Demnach hatte sie auch Verletzungen im Gesicht und starb schließlich an Blutverlust und einem Pneumothorax. Gefunden wurde das getötete Mädchen am nächsten Tag - einige Kilometer entfernt von ihrem Zuhause in einem Waldstück an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen in Rheinland-Pfalz.

Landgericht Koblenz kündigt Urteil an

WDR 21.04.2026 00:46 Min. Verfügbar bis 20.04.2028 WDR Online

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Kein Strafprozess gegen Täterinnen

In dem Verfahren klagen die Eltern und die Schwester der 2023 getöteten Luise gegen die beiden geständigen Mädchen. Es geht vor allem um Schmerzensgeld. Einen Strafprozess gibt es wegen des Alters der Mädchen - damals 12 und 13 Jahre alt - nicht.

Laut Aussagen des Richters zu Prozessbeginn halten die Kläger 50.000 Euro Schmerzensgeld für Luise und je 30.000 Euro Schmerzensgeld für die klagenden Angehörigen für angemessen.

Schmerzensgeld und Leidensdauer

Im Fokus des Verfahrens stand daher zum Auftakt unter anderem die Frage, wie sehr und wie lange Luise gelitten hat. Das ist laut einer Gerichtssprecherin für die Höhe eines möglichen Schmerzensgelds relevant.

Während die Kläger sagten, Luise sei noch eine ganze Weile bei Bewusstsein gewesen, argumentieren die Beklagten, dass das Schmerzensgeld zu hoch angesetzt sei, und bestreiten, dass es einen langen Todeskampf gegeben habe.

Zudem will Luises Familie nach Angaben ihres Anwalts mit dem Zivilprozess ein Zeichen für andere Eltern setzen. Es solle deutlich werden, dass eine solche Tat nicht straflos ist.

Quellen:

  • dpa

Sendung: WDR.de, Landgericht Koblenz kündigt Urteil im Fall Luise an, 21.04.2026, 18:20 Uhr

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