Fall der getöteten Luise - Gütetermin um Schmerzensgeld gescheitert

Lokalzeit Südwestfalen 24.07.2025 02:26 Min. Verfügbar bis 24.07.2027 WDR Von Denis Stephan

Fall der getöteten Luise - Gütetermin um Schmerzensgeld gescheitert

Stand:

Im Fall der getöteten 12-jährigen Luise aus Freudenberg ist ein Gütetermin vor dem Landgericht Koblenz gescheitert. In dem Zivilverfahren fordern Luises Eltern Schmerzensgeld und die Kosten der Beerdigung von den mutmaßlichen Täterinnen. Dabei geht es um rund 180.000 Euro.

Von Gaby Rosenkranz

Nachdem sich Luises Familie in dem Gütetermin nicht mit den beiden mutmaßlichen Täterinnen einigen konnte, ist es am Nachmittag mit einer mündlichen Verhandlung weitergegangen. Luises Eltern sind nicht im Gerichtssaal anwesend, sie werden von ihrem Anwalt vertreten.

Mutmaßliche Täterinnen per Video zugeschaltet

Die beiden mutmaßlichen Täterinnen sind per Video zugeschaltet und werden angehört. Eine Sachverständige wird ihre Aussagen verfolgen und dann ein Gutachten erstellen, sodass die Richter später urteilen können, wie viel Schmerzensgeld die beiden zahlen müssen.

Dabei geht es insgesamt um eine Summe von mehr als 180.000 Euro. Das Gericht wird nun klären, ob und in welcher Höhe den Angehörigen Schadensersatzansprüche zustehen. Hierbei geht es auch darum, wie sehr Luise vor ihrem Tod leiden musste.

Die damals 12 und 13 Jahre alten Mitschülerinnen hatten gestanden, Luise mit einem Messer getötet zu haben. Ein Urteil wird heute noch nicht erwartet. Die Öffentlichkeit werde ausgeschlossen, so ein Sprecher des Gerichtes.

Mit zig Messerstichen getötet

Der gewaltsame Tod von Luise im März 2023 hatte ganz Deutschland erschüttert. Die Schülerin war in einem Waldstück von zwei Freundinnen, damals zwölf und 13 Jahre alt, mit etlichen Messerstichen getötet worden.

Die beiden hatten die Tat damals gestanden. Sie konnten aber strafrechtlich nicht belangt werden, da sie mit unter 14 Jahren strafunmündig waren.

Die Siegener Staatsanwaltschaft hatte ihre Ermittlungen nach detaillierten Untersuchungen eingestellt. Im Gegensatz zum Strafrecht erlaubt das Zivilrecht, Kinder spätestens ab dem siebten Lebensjahr zu verklagen, wie jetzt in diesem Fall.

Die Eltern der beiden Mädchen haften nicht für deren Tat und müssten somit ein Schmerzensgeld nicht zahlen.

Zivilprozess könnte weiteren Aufschluss zu Motiv liefern

Beide Mädchen leben nicht mehr bei ihren Familien in Freudenberg, sie sind seit der Tat getrennt voneinander außerhalb des Siegerlandes untergebracht. Bis sie volljährig sind, befinden sie sich in der Obhut des Jugendamtes und werden psychologisch betreut.

Zum Motiv für die grausame Tat gibt es bislang nur die Erklärung, dass ein Post in den sozialen Medien dazu geführt habe. Möglicherweise liefern die beiden Mädchen im Prozess weitere Details zum Hintergrund.

Der Zivilprozess findet in Koblenz statt, weil Luise in Freudenberg-Hohenhain, einem Grenzgebiet zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, auf rheinland-pfälzischer Seite gefunden worden war.

Fall der getöteten Luise - Gütetermin um Schmerzensgeld gescheitert

00:51 Min. Verfügbar bis 25.07.2027

Unsere Quelle:

  • Landgericht Koblenz

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