True-Crime-Wörterbuch: Jurist Hans Reinhardt erklärt Fachbegriffe
Ab welchem Alter sind Kinder und Jugendlich strafmündig?
Der Begriff der Strafmündigkeit ergibt sich aus dem Jugendgerichtsgesetz. Dort unterscheidet man zwischen Jugendlichen und Heranwachsenden.
Personen unter 14 Jahre sind strafunmündig und können überhaupt nicht bestraft werden. Personen ab 14 Jahren bis unter 18 sind sogenannte Jugendliche und über 18 und unter 21 ist man Heranwachsender.
Bei Jugendlichen wird geprüft, ob sie die Einsichtsfähigkeit besitzen, die sogenannte Strafmündigkeit. Das bedeutet, ob sie einsichtig sind, dass ihr Verhalten überhaupt strafrechtlich relevant gewesen sein könnte. Bei Heranwachsenden wird später noch geprüft, ob sie eher einem Erwachsenen oder noch einem Jugendlichen gleichzustellen sind und dadurch dann entweder das Jugendstrafrecht oder das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden kann.
Warum über Strafmündigkeit viel diskutiert wird
Ab welchem Alter sollten Kinder und Jugendliche als strafmündig gelten? Ab wann besitzen sie die Reife, einsehen zu können, dass sie gerade etwas Falsches tun? Über diese Fragen wird gesamtgesellschaftlich immer wieder diskutiert.
Europaweit haben Länder darauf ganz unterschiedliche Antworten gefunden, für die es jeweils ganz eigene Argumente gibt. In Frankreich oder Großbritannien beispielsweise gilt man bereits mit zehn Jahren als strafmündig. In Norwegen hingegen erst ab 15 und in Luxemburg sogar erst ab 18 Jahren.
Was man sich immer bewusst machen muss: Auch wenn ein Kind unter 14 Jahren in Deutschland eine Straftat begeht, bleibt das nicht folgenlos. Das Jugendamt kann in diesem Fall Maßnahmen ergreifen und mitunter drohen zivilrechtliche Konsequenzen. Bei letzteren können Kinder bereits ab dem siebten Lebensjahr haftbar gemacht werden, wenn es zum Beispiel um die Zahlung von Schmerzensgeld geht. Allerdings gibt es auch hier die Einschränkung, dass das Kind verstehen können musste, dass es etwas Falsches getan hat.
Ein Fallbeispiel: Als ein 14-Jähriger aus Liebeskummer tötet
2018 erwürgt in Wenden ein 14-jähriger Jugendlicher seinen 16-jährigen Mitschüler. Der Grund für die Tat soll Liebeskummer gewesen sein. Es kam zum Prozess vor dem Jugendgericht. Das Gericht hielt den Jungen allerdings wegen einer psychischen Krankheit für nicht oder nicht voll schuldfähig. Deswegen wurde er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Es ist einer von immer mehr Fällen, in denen Kinder und Jugendliche gewalttätig werden. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen ermittelte 2022 gegen knapp 21.000 tatverdächtige Kinder unter 14 Jahren - ein Anstieg um 41,1 Prozent innerhalb eines Jahres.
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