Afrikanische Schweinepest jetzt auch in Siegen-Wittgenstein angekommen
Lokalzeit Südwestfalen. 03.07.2025. 02:31 Min.. Verfügbar bis 03.07.2027. WDR. Von Janine Simon.
Wie das NRW-Landwirtschaftsministerium am Mittwoch mitteilt, habe das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit - das Friedrich-Loeffler-Institut - das Ergebnis bestätigt. Damit ist die Afrikanische Schweinepest im zweiten NRW-Kreis nachgewiesen: Zuvor hatte es elf bestätigte Fälle im Nachbarlandkreis Olpe gegeben.
Suche nach weiteren infizierten Kadavern
Der Totfund aus Siegen-Wittgenstein befindet sich nach Ministeriumsangaben innerhalb der infizierten Zone, die Teile der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerlandkreis umfassen. Die Suchteams werden nun auch an der Fundstelle bei Bad Berleburg nach weiteren verendeten Wildschweinen suchen.
Das Land betont, wie schon bei den in Kirchhundem im Kreis Olpe gefundenen Wildschweinkadavern in engem Austausch mit dem zuständigen Kreis und dem Friedrich-Loeffler-Institut zu stehen, um weitere Erkenntnisse über den Fund bei Bad Berleburg zu erhalten.
Mehr Schutzmaßnahmen in Siegen-Wittgenstein?
Seit dem lokalen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei einer Rotte von Wildschweinen bei Kirchhundem gelten bereits Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Tierseuche - über Allgemeinverfügungen der Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein.
Ob der Schutz in Siegen-Wittgenstein ausgeweitet wird, klärt der Kreis Siegen-Wittgenstein zurzeit mit den zuständigen Stellen.
Suchtrupps im Kreis Olpe
Bislang waren elf verendete Wildschweine in der Nähe von Kirchhundem nur im Kreis Olpe von Suchteams des Landes und des Kreises Olpe gefunden worden. Die zuständigen Behörden hatten sie positiv auf die Afrikanische Schweinepest getestet.
Für Menschen ungefährlich - für Schweine hochriskant
Für Menschen ist die Afrikanische Schweinepest ungefährlich. Sie ist allerdings eine hochriskante Bedrohung für Haus- und Wildschweine, da das Virus nur diese Tiere befällt. Fast immer führt sie innerhalb weniger Tage zum Tod der infizierten Tiere.
Unsere Quelle:
- Mitteilung des NRW-Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz