Neun Jahre Haft im Prozess um Totschlag in Bornheim

01:49 Min. Verfügbar bis 02.06.2028

Totschlag an Hotelier in Bornheim Freund muss neun Jahre in Haft

Stand:

Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Hotelbetreibers in Bornheim-Hersel hat das Bonner Landgericht den Angeklagten zu neun Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt.

Von Christoph Hensgen

Für alle Prozessbeteiligten ist das ein überraschendes Urteil. Denn die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haftstrafe wegen Mordes, die Verteidigung hingegen Freispruch gefordert.

Indizien überzeugen das Gericht von der Schuld des Angeklagten

Das Gericht ist davon überzeugt, dass der 64-Jährige seinen langjährigen Freund im Büro erdrosselt und den Kopf des Toten dann mit Klebebändern umwickelt hat. Schließlich sorgt eine Reihe von Indizien dafür, dass die Richter den Angeklagten verurteilen.

Ende August 2025 wird die Polizei zur Pension "Zur Erholung" nach Bornheim-Hersel gerufen. Der Betreiber, der das Hotel 30 Jahre lang geführt hatte, liegt tot in seinem Büro.

Schauspielerei beim Fund des Toten

Die Leiche seines langjährigen Freundes hatte ausgerechnet der Angeklagte entdeckt. Zusammen mit einem Bewohner des Hotels. Schon die Situation, wie man den Toten gefunden habe, sei vom Angeklagten konstruiert gewesen, sagt das Gericht.

In diesem dreigeschossigen Haus, dem Hotel "Zur Erholung" in Bornheim-Hersel, wurde das Opfer, der Betreiber der Pesnion, ermordet.

Der Tatort in Bornheim-Hersel: Der Betreiber des Hotels "Zur Erholung" wurde im Büro der Pension ermordet.

Denn obwohl er Schlüssel hatte und sich bestens im Gebäude auskannte, habe er den Bewohner regelrecht dazu gezwungen, ihm Türen zu öffnen und bis ins Büro zu folgen.

DNA des Angeklagten am Klebeband

Zwischen den Schichten der Klebebänder, die um den Kopf des Toten gewickelt waren, hatten Ermittler zudem die DNA des 64-Jährigen gefunden. Er sei außerdem nachweislich der Letzte gewesen, der den 70-Jährigen lebend gesehen hätte, so das Gericht.

Vor allem aber werten die Richter das Aussageverhalten des Angeklagten als zentralen Beweis für seine Schuld. Er habe im Laufe des Ermittlungsverfahrens und der Hauptverhandlung seine Aussagen angepasst, wenn sich die Beweislage geändert hätte.

Angeklagter wollte Hotel des Opfers weiterführen

Die Staatsanwaltschaft war von Mord aus Habgier, Heimtücke und niedrigen Beweggründen ausgegangen. Der Bonner soll seinen Freund von hinten erwürgt haben, um ihm eine Halskette und einen Ring abzunehmen. Und er habe nach dessen Tod das Hotel weiterführen wollen. Der genaue Ablauf der Tat blieb für das Gericht aber unklar, ebenso wie das Motiv.

64-Jähriger beteuert seine Unschuld

Der 64-Jährige hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert. Für die Verteidigung ist die Bewertung der verschiedenen Indizien durch das Gericht zu einseitig.
Prozessbeobachter rechnen damit, dass nicht nur die Verteidigung, sondern auch Staatsanwaltschaft und Nebenklage in Revision gehen.

Hotelier-Freund muss neun Jahre in Haft

WDR 02.06.2026 00:25 Min. Verfügbar bis 02.06.2028

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Unsere Quellen:

  • Polizei Bonn
  • Landgericht Bonn
  • Beobachtungen des WDR-Reporters vor Ort

Sendung: WDR 2 Rheinland, Lokalzeit, 02.06.2026, 12:30 Uhr

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