Wie geht es weiter nach dem Messerangriff einer 13-Jährigen?
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Nach dem mutmaßlichen Messerangriff einer 13-Jährigen auf eine Betreuerin einer psychiatrischen Klinik in Paderborn ist weiter unklar, wo das Mädchen langfristig untergebracht werden soll. Die LWL-Klinik Marsberg, zu der auch die Einrichtung in Paderborn gehört, muss die junge Paderbornerin jetzt nach WDR-Informationen aber bis mindestens Ende September weiter aufnehmen.
"Es herrscht Ratlosigkeit", sagte eine mit dem Fall betraute Person gegenüber dem WDR. Die 13-jährige Paderbornerin, die eine Betreuerin mit einem Messer in den Rücken gestochen haben soll, stellt die Behörden vor große Probleme.
Nach der Tat am Samstag war das Mädchen zunächst von der Polizei in Gewahrsam genommen worden. Die darf aber laut Gesetz nicht länger als bis zum Ende des nächsten Tages dauern, es sei denn, es liegt ein richterlicher Beschluss vor.
Klinik will Mädchen nicht aufnehmen
Seit Sonntagabend drängt sich also die Frage auf: Wohin mit dem Mädchen? Weil sie mit ihren 13 Jahren noch nicht strafmündig ist, kann sie für die Tat nicht verurteilt werden. Eine Untersuchungshaft kommt somit nicht in Frage.
Nach dem Gewahrsam kam das Mädchen nach WDR-Informationen in die LWL-Klinik in Marsberg, zu der auch der Standort in Paderborn gehört, an dem die Tat geschah. Die weigert sich aber offenbar, das Kind aufzunehmen. Sie sei zu gefährlich.
Klinik muss 13-Jährige vorerst weiterbehandeln
Erst auf Druck des Innenministeriums soll sich die Klinik schließlich bereiterklärt haben, das Kind für einen Übergangszeitraum doch aufzunehmen, so eine mit dem Fall betraute Person gegenüber dem WDR. Die Klinik versuchte sich demnach auch juristisch gegen die Aufnahme des Kindes zu wehren – ohne Erfolg.
Das Oberlandesgericht Hamm hat jetzt entschieden, dass die Klinik die junge, gewaltbereite Islamistin bis zum 26. September weiterbehandeln muss. Das hat ein Gerichtssprecher dem WDR bestätigt. Währenddessen soll sie weiter von der Polizei bewacht werden. Noch ist unklar, wie es danach weitergeht.
Grundlage für Unterbringung in Psychiatrie fraglich
Offen ist außerdem, auf welcher Grundlage das Mädchen überhaupt in der psychiatrischen Klinik untergebracht werden kann. Denn laut WDR-Informationen ist fraglich, ob es überhaupt eine Diagnose gibt, die das rechtfertigt. So hat auch die Klinik eine fehlende Diagnose als Grund für die Nicht-Aufnahme der 13-Jährigen vor dem OLG Hamm angeführt.
Zuständigkeit beim Kreisjugendamt Paderborn, Gefahrenabwehr steht im Vordergrund
Zuständig für die Unterbringung des Mädchens ist das Kreisjugendamt Paderborn. Der Fall ist aufgrund der enormen Gewaltbereitschaft des Mädchens herausfordernd und juristisch komplex. Priorität hat derzeit der Aspekt der "Gefahrenabwehr": Es gilt also zu verhindern, dass die junge Islamistin weitere Menschen gefährdet.
Daher überwacht bereits seit mehreren Monaten auch die Polizei das Mädchen. Und zwar rund um die Uhr. In Polizeikreisen stößt das mittlerweile auf Unmut, wie eine Quelle dem WDR gegenüber erzählte:
Viele mit dem Fall betraute Personen sind genervt, dass es keine Strukturen gibt, eine Dreizehnjährige zu bändigen. Und stattdessen Unmengen an Beamten und Personen gebunden werden müssen, um das Mädchen zu überwachen. Für viele erzeugt der Fall das Bild, dass hier nur Kosten und kein Nutzen entstehen. Eine mit dem Fall betraute Person, die anonym bleiben will.
Die an dem Fall beteiligten Akteure versuchen weiterhin, das Mädchen zu deradikalisieren. So soll versucht werden, Handlungsoptionen aufzuzeigen und sie von Extremismus- und Gewaltvorstellungen abzubringen.
Unsere Quellen:
- Gespräch mit einer dem Fall vertrauten Person
- Oberlandesgericht Hamm
