Regionalverband Ruhr

Der Regionalverband Ruhr (RVR) in Essen. Hier tagt auch das Ruhrparlament.

Regionalplan Ruhr gekippt Ruhrparlament hält trotz OVG-Urteil dran fest

Stand:

Das Ruhrparlament hat erstmals über die Folgen des gekippten Regionalplans Ruhr beraten. Viele Fragen sind noch offen.

Der Planungsausschuss des Ruhrparlamentes hat sich heute erstmals öffentlich mit den Folgen des gekippten Regionalplans Ruhr beschäftigt. Fünf Tage nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster hat der Regionalverband Ruhr (RVR) deutlich gemacht: Trotz des Urteils soll der Regionalplan zunächst weiter Grundlage für kommunale Planungen bleiben. Investoren müssten deshalb nicht nervös werden, sagte Regionaldirektor Garrelt Duin (SPD).

Regionalplan soll vorerst weiter gelten

Nach Angaben des RVR sollen laufende Planungen zunächst wie bisher weitergeführt werden. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, werde der Regionalplan weiter angewendet. Der RVR will zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Erst danach soll entschieden werden, ob eine Nichtzulassungsbeschwerbe eingelegt wird.

Sollte das nicht erfolgreich sein, müsste der Regionalplan überarbeitet werden. Im schlimmsten Fall könnte es laut RVR bis zu drei Jahre dauern, bis ein neuer Plan vorliegt. Investitionsvorhaben könnten sich dadurch verzögern. Für laufende Projekte werde es aber Lösungen geben, betonte Duin. Er fasste es in der Sitzung mit einer Metapher zusammen: "Die Entscheidung von Freitag ist eine Havarie, aber kein Untergang." Die Frage, wer Schuld an der Situation hätte, helfe aber nicht weiter

"Es gibt genügend Rettungsboote, wir fahren zurück in den Hafen und arbeiten jetzt weiter." Garrelt Duin (SPD), Regionaldirektor des RVR

Weitere Schritte werden dauern

Garrelt Duin, Regionaldirektor des RVR, spricht vor im Planungsausschuss des Ruhrplaments

Garrelt Duin (SPD), Regionaldirektor des RVR, im Planungsausschuss des Ruhrplaments

Schon in den vergangenen Tagen hatten Städte und Kommunen mitgeteilt, erst einmal auf die vollständige Urteilsbegründung abwarten und diese auswerten zu wollen, um anschließend über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Beim Bundesverwaltungsgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen, dafür hätte der RVR einen Monat Zeit. Einen weiteren Monat Zeit haben sie für eine Begründung. "Solange die Entscheidung des OVG nicht rechtskräftig ist, ist der Reginalplan anzuwenden", sagt Duin.

Das Ruhrparlament und der Regionalplan

  • Das Ruhrparlament ist die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr. Es trifft politische Entscheidungen, die das gesamte Ruhrgebiet betreffen.
  • Seit 2020 wird das Ruhrparlament parallel direkt gewählt.
  • In der aktuellen Legislaturperiode sind Mitglieder der SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, Die Linke und FDP vertreten.
  • Das Ruhrparlament beschließt den Haushalt des RVR, entscheidet unter anderem Regionalplanung der Metropole Ruhr.
  • Der Regionalplan steuert unter anderem die Flächennutzung. Sie legt zum Beispiel fest, wo gewohnt und Industrie angesiedelt werden darf oder Natur geschützt werden soll und welche Flächen für Rohstoffabbau freigegeben werden könnten.
  • Der Plan gilt für Flächen in elf kreisfreien Städten und vier Kreisen an Niederrhein und im Ruhrgebiet.

Urteil betrifft das gesamte Ruhrgebiet

Das OVG hatte den Regionalplan Ruhr am vergangenen Freitag für unwirksam erklärt. Damit hatten Beobachter nicht gerechnet. Geklagt hatten unter anderem der Kreis Wesel, mehrere Kommunen am Niederrhein sowie weitere Kläger. Eigentlich aber gegen die Festlegung zum Kies- und Sandabbau. Das Gericht erklärte jede nicht nur diesen Teil für unwirksam, sondern den gesamten Regionalplan.

Formfehler sorgt für Verwunderung

Sitzung im Ruhrparlament, Abgeordnete im Saal vor dem Vorsitz

In der Sitzung des Ruhrparlaments war der Regionalplan Ruhr das wichtigste Thema heute.

Neben den inhaltlichen Punkten beanstandete das Gericht auch einen formellen Fehler. Im Beteilungsungsverfahren 2018 hatte der RVR erklärt, Einsendungen handschriftlich anzunehmen, sofern sie "in lesbarer Druckschrift" verfasst seien. Das OVG wertete diese Formulierung als unzulässige Einschränkung der Beteiligungsmöglichkeiten. 

Beim RVR sorgt dieser Formfehler für Unverständnis. Die Entscheidung müsse man aber akzeptieren, sagte Duin. Jetzt werde das Urteil "mit aller Intensität" aufgearbeitet.

Ruhrparlament äußert sich erstmals zum gekippten Regionalplan

WDR 17.06.2026 00:49 Min. Verfügbar bis 17.06.2028 WDR Online

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Unsere Quellen:

  • Regionalverband Ruhr
  • Pressemitteilung des OVG NRW
  • Interview mit Garrelt Duin, Regionaldirektor des RVR
  • Anfrage der Fraktion Die Linke im Ruhrparlament
  • Pressemitteilung der Grünen-Fraktion im Ruhrparlament
  • Vorherige WDR-Berichterstattung
  • Beobachtungen einer WDR-Reporterin vor Ort

Sendung: WDR.de, Ruhrparlament berät über Folgen des gekippten Regionalplans, 17.06.2026, 11:47 Uhr
Sendung: WDR.de, Ruhrparlament äußert sich erstmals zum gekippten Regionalplan, 17.06.2026, 16:27 Uhr

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