OVG Münster kippt gesamten Regionalplan Ruhr
WDR. 02:34 Min.. Verfügbar bis 12.06.2028.
Der jahrelange Streit um künftige Kiesabbauflächen am Niederrhein ist damit im "Worst Case" geendet: Die Richter am Oberverwaltungsgericht für das Land NRW mit Sitz in Münster erklärten den Regionalplan Ruhr von 2024 mit sofortiger Wirkung für unwirksam. Revision ließen sie nicht zu. Dagegen kann der Regionalverband Ruhr mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen. Die Erfolgsschancen davon sind aber oft eher gering.
Der Regionalplan ist das zentrale Steuerinstrument für die Entwicklung der Region. Er legt fest, wie die elf kreisfreien Städte und vier Kreise ihre Flächen nutzen - etwa für Klimaschutz, den Ausbau erneuerbarer Energien, Siedlungen oder die Rohstoffgewinnung. Mit dem Urteil steht die Metropole Ruhr nun sprichwörtlich ohne Plan da.
Alte Pläne treten wieder in Kraft
Das OVG NRW hat sein Urteil bislang nur mündlich verkündet. Es ist noch nicht rechtskräftig. Erst wenn das Gericht das Urteil schriftlich vorlegt, beginnt die Frist für die mögliche Nichtzulassungsbeschwerde.
Sollte der aktuelle Plan endgültig für unwirksam erklärt werden, greifen automatisch wieder die älteren Flächennutzungspläne. Diese stammen nicht vom Regionalverband Ruhr, sondern von den jeweiligen Bezirksregierungen. Wo bereits gebaut oder gearbeitet wird, liegen Genehmigungen vor - diese gelten weiter.
Rundum-Plan für Wohnen, Arbeiten und Natur
Im Regionalplan sind unter anderem Flächen am Niederrhein und im Ruhrgebiet ausgewiesen, auf denen in den kommenden 20 Jahren rund 140.000 neue Wohnungen entstehen können. Auch für die Wirtschaft sind zusätzliche Gebiete vorgesehen: In neuen Gewerbeflächen könnten nach Schätzungen bis zu 195.000 Arbeitsplätze entstehen.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden.
Gleichzeitig werden aber auch Flächen gesichert, die für die Lebensqualität wichtig sind - etwa als Naherholungsräume oder als sogenannte Kaltluftschneisen, die für frische Luft in den dicht besiedelten Städten sorgen. Zum Plan gehört außerdem der weitere Ausbau der Windenergie und vor allem: der Kiesabbau.
Kritische Fragen der Richter
Schon zu Beginn der Verhandlung um 10:30 Uhr im Gerichtssaal I wurde deutlich, wohin die Entscheidung tendiert. Der vorsitzende Richter machte klar, dass das Gericht einen zentralen Kritikpunkt der Kläger nachvollziehen könne - die Bedarfsermittlung. So bemängelte das Gericht unter anderem, dass der RVR seine Bedarfsprognosen auf veraltete Zahlen gestützt habe.
"Natürlich müssen wir das Ganze jetzt erst einmal verdauen, aber der Richter hat auch zum Ausdruck gebracht, dass hier durchaus gut gearbeitet worden ist und dass weite Teile des Planwerks die Zustimmung des Gerichts gefunden haben. Aufgrund der hohen Komplexität ist nach Ansicht des Gerichts der ein oder andere Fehler entstanden. Wir müssen das jetzt in Ruhe auswerten." Markus Gerber, Leiter Referat Regionalplanung beim RVR
Das Ruhrparlament als Entscheidungsgremium des RVR hatte den aktuellen Regionalplan am 28. Februar 2024 beschlossen. Darin wurde festgelegt, dass allein im Kreis Wesel 17 neue Baggerlöcher für Sand und Kies entstehen dürfen. Postwendend folgten Klagen: Der Kreis Wesel sowie die Städte Hamminkeln, Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort und Rheinberg sowie die Gemeinden Alpen und Hünxe gingen juristisch dagegen vor.
Der Regionalverband hatte für die kommenden 20 Jahre einen Bedarf von jährlich rund sieben Millionen Kubikmetern Kies prognostiziert. Grundlage war das Abgrabungsmonitoring NRW, zunächst mit Daten von 2017, zuletzt mit Zahlen aus dem Jahr 2021. Genau hier setzte die Kritik des Gerichts an: Denn obwohl der Regionalplan erst 2024 beschlossen wurde, lagen bereits im Jahr zuvor neue Daten des Geologischen Dienstes vor.
Diese hätten auf einen deutlich geringeren Bedarf hingedeutet - nur noch etwa 5,9 Millionen Kubikmeter Kies jährlich. Beim Sand hätte der Bedarf sogar um rund 33 Prozent niedriger gelegen, bei Kies-Sand um etwa 16 Prozent.
Kläger mit gegensätzlichen Interessen
Die Konstellation vor Gericht war ungewöhnlich: Zwar waren sich alle Kläger einig, dass der Regionalplan in seiner aktuellen Form geändert werden muss - bei der Frage, wie, gingen die Meinungen aber weit auseinander.
Auf der einen Seite stehen der Kreis Wesel, die betroffenen Kommunen sowie Grundstückseigentümer. Sie befürchten, dass zusätzliche Abbauflächen Umwelt und Landschaft am Niederrhein zu stark belasten.
"Wir haben unser Hauptziel erreicht, unsere niederrheinische Heimat vor Abgrabungen zu schützen, die nicht bedarfsgerecht ermittelt wurden. Das, was jetzt noch passiert, haben wir dem RVR immer auch als Risiko frühzeitig mitgegeben. Die Scherben muss der RVR nun selbst bewerten und einsammeln." Ingo Brohl, CDU-Landrat Kreis Wesel
Auf der anderen Seite klagt mit der Holemans GmbH aus Rees ein Unternehmen, das selbst Sand und Kies gewinnt und vermarktet. Es sieht die Gefahr, dass zu wenige Flächen ausgewiesen wurden. Deshalb ist auch der geschäftsführende Gesellschafter der Holemans GmbH, Michael Hüging-Holemans, persönlich angereist.
Nochmal zehn Jahre? Ein neuer Regionalplan Ruhr muss her
Und weil Kreis und Kommunen die Verhandlung ebenso ernst nahmen, waren neben dem Landrat des Kreises Wesel, Ingo Brohl (CDU), auch fünf Bürgermeister der sechs klagenden Kommunen nach Münster gereist. Im Gegensatz zum Kiesunternehmer konnten sich die Politiker am Ende freuen: Mit dem Urteil sind die 17 geplanten neuen Abgrabungsbereiche vorerst vom Tisch.
Landrat des Kreis Wesel Ingo Brohl (CDU) im Gerichtssaal
Für den Regionalverband Ruhr bedeutet das im Gegenschluss: Er muss einen neuen Regionalplan erarbeiten. Zur Einordnung: Die Vorbereitungen für den nun gekippten Plan hatten zehn Jahre gedauert.
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Textes hatten wir unsauber dargestellt, wie der Regionalverband doch noch eine Revision erreichen könnte und ab wann die Frist für die entsprechende Nichtzulassungsbeschwerde beginnt. Wir haben die entsprechenden Stellen im Text präzisiert.
Unsere Quellen:
- WDR-Reporter vor Ort
- Pressestelle Oberverwaltungsgericht NRW
- Pressestelle Kreis Wesel
- Pressemitteilung zukunft niederhein
- Regionalverband Ruhr
- Nachrichtenagentur dpa
Sendung: WDR 2 Rhein und Ruhr, Lokalzeit, 12.06.2026, 16:31 Uhr