Wo gibt es überall Bezirksvertretungen?
Nur in den 22 kreisfreien Städten in NRW und in der Städteregion Aachen wählen die Bürgerinnen und Bürger am 14. September 2025 auch die Bezirksvertretungen. Konkret sind das die Städte Bielefeld, Bochum, Bonn, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Münster, Oberhausen, Remscheid, Solingen und Wuppertal.
In diesen kreisfreien Städten gibt es jeweils zwischen drei und zehn Stadtbezirke mit einer eigenen Bezirksvertretung. Die größte Stadt in NRW, Köln, ist beispielsweise in neun Stadtbezirke aufgeteilt. Was genau eine Bezirksvertretung macht, legt die "Gemeindeordnung NRW" fest.
Was ist eine Bezirksvertretung?
In Düsseldorf gibt es drei Stimmzettel, einen für die Bezirksvertretung
Die Bezirksvertretung ist eine Volksvertretung unterhalb der der Ratsebene. Um eine größere Nähe zwischen Bürgerinnen und Bürgern herzustellen, wählen diese in ihrem Stadtbezirk eine eigene Vertretung, eine Art "Mini-Stadtrat". Im Gegensatz zum Stadtrat gibt es in der Bezirksvertretung aber keine Fach-Ausschüsse.
Den Vorsitz des Gremiums hat die Bezirksvorsteherin beziehungsweise der -vorsteher. Häufig heißen sie aber auch Bezirksbürgermeisterin, oder -meister. Wie genau der Titel lautet, entscheidet die Bezirksvertretung.
Wie groß sind die Bezirksvertretungen?
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße sind elf Mitglieder, die maximale Größe sind neunzehn Mitglieder. Die Anzahl muss immer ungerade sein.
Was entscheiden die Bezirksvertretungen?
Die Bezirksvertretungen entscheiden über Angelegenheiten, "deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht". Die Gemeindeordnung NRW führt als Beispiele auf:
- Ausstattung von öffentlichen Einrichtungen wie Sportplätzen, Altenheimen, Friedhöfen und Bibliotheken. Auch Straßensanierungen oder der Bau von Radwegen gehören dazu.
- Denkmalschutz und Pflege des Ortsbilds und die Grünpflege
- Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und Initiativen
- Kunst im öffentlichen Raum, Heimat- und Brauchtumspflege, Pflege von Städtepartnerschaften
Damit sie diese Aufgaben wahrnehmen können, erhalten die Bezirksvertretungen einen Teil des städtischen Etats, über den sie frei verfügen können. Die Bezirksvertretungen können zudem dem Rat Vorschläge machen und Anregungen geben. Und sie haben ein Anhörungsrecht im Rat bei allen Belangen des Bezirks.
In der Praxis ergeben sich immer wieder Konflikte mit dem Rat über Zuständigkeiten: Ist das noch eine Aufgabe, die den Bezirk betrifft oder nicht doch eher die ganze Stadt? Oder wurde über den Kopf der Bezirksvertretung hinweg etwas vom Rat beschlossen?
Seit wann gibt es Bezirksvertretungen?
Die Bezirksvertretungen in NRW sind aus der kommunalen Neuordnung hervorgegangen. Sie startete in den 1960er Jahren und wurde 1975 abgeschlossen. Städte, Kreise und Regierungsbezirke wurden neu sortiert, Grenzen neu gezogen und aus ehemals eigenständigen Städten wurden Stadtteile. Die Bezirksvertretungen wurden neu in die Gemeindeordnung NRW aufgenommen, um so eingemeindeten Städten weiterhin eine eigene Volksvertretung zu gewähren.
Klingt so ähnlich wie...
Achtung, es besteht Verwechslungsgefahr! Auch wenn "Bezirksregierung" so ähnlich klingt, ist das etwas ganz anderes. Die Bezirksregierungen sind mittlere Landesbehörden, sie sind also Teil der Landesverwaltung. In NRW gibt es fünf Regierungsbezirke: Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster.
Unsere Quellen:
- Gemeindeordnung NRW
- Eigene Recherche