Ratssaal Dortmund

Was genau machen eigentlich Stadtrat und Kreistag?

Stand:

Nicht nur Bürgermeister und Landräte werden bei den Kommunalwahlen gewählt, sondern auch die Räte und Kreistage. Aber wofür sind diese demokratischen Vertretungen vor Ort zuständig? Ein Überblick.

Von Martin TeiglerMartin Teigeler

14 Jahre lang saß der spätere NRW-Ministerpräsident Johannes Rau (SPD) im Wuppertaler Stadtrat. Auch der aktuelle Regierungschef Hendrik Wüst (CDU) begann seine politische Laufbahn im Rat seiner Heimatstadt Rhede (Kreis Borken). Die gewählten kommunalen Vertretungen gelten als Basis unserer Demokratie. Viele Lokalpolitiker verstehen sich als "Kümmerer" vor Ort.

Bei den NRW-Kommunalwahlen stehen die Abstimmungen über Räte und Kreistage in der medialen Aufmerksamkeit gleichwohl etwas im Schatten der Bürgermeister- und Landratswahlen.

Dabei ist ihr Status in Artikel 28 des Grundgesetzes abgesichert: "In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist." Ein Überblick über wichtige Informationen zu Räten und Kreistagen:

Wie groß sind Stadtrat und Kreistage?

Abhängig von der Höhe der Einwohnerzahl gehören dem Rat der Stadt und Gemeinde in Nordrhein-Westfalen laut Uni Münster zwischen 20 und 90 Vertreter an, dazu kommt der Bürgermeister. Ein Kreistag setzt sich aus 48 bis 72 Vertretern und dem Landrat zusammen.

Wofür sind Stadt-/Gemeinderäte und Kreistage zuständig?

Die Kompetenzen der Räte und Kreistage sind in der Gemeindeordnung sowie in der Kreisordnung des Landes geregelt. Die Gemeinden sind nach Angaben des NRW-Innenministeriums auf ihrem Gebiet, sofern Gesetze nichts anderes bestimmen, "ausschließliche und eigenverantwortliche Träger der öffentlichen Verwaltung". Der Rat einer Stadt oder Gemeinde ist demnach grundsätzlich für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig („Allzuständigkeit“). Er muss alles regeln - kann aber Aufgaben an den Bürgermeister delegieren.

Das Entscheidungsspektrum der Räte in den Städten und Gemeinden ist sehr vielfältig - wie auch einige Beispiele aus Kommunen zeigen:

Kommunalexperte Laurenz Döring von der Uni Münster

Kommunalexperte Laurenz Döring von der Uni Münster

Bei den Kreistagen ist es etwas anders. Zum einen gibt es sie naturgemäß eben nicht in den kreisfreien Großstädten, sondern nur als gemeinsame demokratische Vertretung der Bürger in kreisangehörigen Gemeinden. Und: "Dem Kreistag kommt keine Allzuständigkeit zu", sagt Laurenz Döring, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Freiherr-vom-Stein-Institut der Universität Münster. Er forscht dort zu Fragen des öffentlichen Rechts.

Döring betont "die starke Rolle der Landräte" in den Kreisen. Auch das NRW-Innenministerium erklärt, der Zuständigkeitsbereich des Kreistags sei unter anderem "eingegrenzt auf Entscheidungen von besonderer Bedeutung". "Sofern dem Landrat staatliche Aufgaben übertragen sind, bestehen grundsätzlich keine Entscheidungsrechte des Kreistags." Die Landräte sind in NRW zum Beispiel auch Chefs der Kreispolizeibehörde.

Aber auch die Kreistage behandeln wichtige Themen - gerade wenn es um übergeordnete Fragen wie die Wirtschaftsförderung geht, die alle Gemeinden im Kreis angehen. Einige Beispiele aus den letzten Jahren:

Worin unterscheiden sich die "Kommunalparlamente" von Landtag und Bundestag?

"Genau genommen stellen Rat der Gemeinde und Kreistag, anders als Bundestag oder Landtag, keine Parlamente, sondern vielmehr Verwaltungsorgane dar", sagt Laurenz Döring vom Freiherr-vom-Stein-Institut der Universität Münster.

Döring nennt einen weiteren wichtigen Unterschied: "Mitglieder der Kommunalvertretungen genießen in der Ausübung ihrer Tätigkeit keine Immunität oder Indemnität. Sie können also strafrechtlich verfolgt und im Schadensfalle in Haftung genommen werden." Der rechtliche Status der gewählten Rats- und Kreistagsmitglieder ist also nicht mit Abgeordneten vergleichbar. Die Gemeinde- und Kreisordnung betont, dass sie dem "öffentlichen Wohl" verpflichtet und nicht an Aufträge gebunden sind.

Wie viel Geld bekommen Mitglieder von Stadträten und Kreistagen?

Im Unterschied zu Abgeordneten sind die Mitglieder in den Räten und Kreistagen in der Regel keine Berufspolitiker. "Die Mitgliedschaft erfolgt im Grunde ehrenamtlich, wobei das Kommunalrecht überschaubare finanzielle Entschädigungen zugunsten der Mitglieder vorsieht", sagt der Kommunalwissenschaftler Laurenz Döring.

Die Höhe der Aufwandsentschädigungen für gewählte Rats- und Kreistagsmitglieder ist in einer Verordnung geregelt. Bei Räten in kleinen Gemeinden unter 10.000 Einwohnern liegt die monatliche Vollpauschale bei rund 234 Euro. In einer Großstadt mit einer Bevölkerung über 450.000 sind es etwa 642 Euro pro Monat. In den Kreistagen ist die magische Grenze 200.000 Einwohner. Darunter liegt die monatliche Zahlung bei 387, darüber bei rund 494 Euro.

In den Kommunen gibt es verschiedene Modelle mit Sitzungsgeldern, Erstattungen für Fahrtkosten sowie Zahlungen für Mitglieder in Kontrollgremien kommunaler Unternehmen. Aber finanzielle Gründe dürften bei den meisten nicht im Vordergrund stehen, wenn sich Menschen sehr zeitintensiv kommunalpolitisch engagieren. Zumal viele von ihnen in den letzten Jahren zunehmend Anfeindungen ausgesetzt sind.

Unsere Quellen:

Wie arbeiten Parteien im Rat zusammen?

WDR 5 Westblick - aktuell 03.09.2025 03:48 Min. Verfügbar bis 03.09.2026 WDR 5


Download

  • Laurenz Döring, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Freiherr-vom-Stein-Institut der Universität Münster auf WDR-Anfrage
  • Innenministerium NRW auf WDR-Anfrage
  • Gemeindeordnung NRW
  • Kreisordnung NRW

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