In NRW sind bei der Kommunalwahl bestimmte Personen nicht wählbar. Das regelt das Kommunalwahlgesetz NRW. Etwa Minderjährige oder Menschen, die gar nicht in der Stadt, Gemeinde oder dem Kreis wohnen, in dem sie antreten. Außerdem kann man für nicht wählbar erklärt werden, wenn man für gewisse Straftaten verurteilt wurde.
Laut Gemeinde Lippetal soll eines dieser Merkmale auf den Mann aus der AfD zutreffen. Er tritt für die Partei im Wahlbezirk 9, Brockhausen-Oestinghausen an, um in den Gemeinderat zu kommen.
Zu dem konkreten Grund, warum der Mann nicht antreten dürfe, sagt die Gemeinde nichts. Dass ein Grund vorliege, sei aber sicher.
Gemeinde Lippetal: Fehler bei der Wählbarkeitsprüfung
Die Gemeinde räumt jedoch ein: Eine Mitarbeiterin der Verwaltung hatte ihm eine Wählbarkeitsbescheinigung ausgestellt. Solche Bescheinigungen brauchen alle, die zu einer Kommunalwahl antreten möchten. Dabei wird normalerweise geprüft, ob die Kandidierenden zur Wahl antreten dürfen.
Auch der Wahlausschuss der Gemeinde hat ihn zur Wahl zugelassen. Als das Ergebnis der Sitzung veröffentlicht wurde, sei aufgefallen: Der AfD-Mann sei, aus uns nicht bekannten Gründen, eigentlich gar nicht wählbar.
Ob er nicht alle nötigen Voraussetzungen erfüllt oder vom Wahlausschuss nicht ausreichend geprüft wurde, ist bisher nicht klar.
Bürgermeister von Lippetal legt Einspruch ein
Lippetals Bürgermeister Matthias Lürbke hat nach eigenen Angaben direkt Einspruch eingelegt. Allerdings kam der Einspruch zu spät. Der AfD-Kandidat bleibt zur Wahl zugelassen. Daran kann auch der Kreiswahlausschuss nichts ändern. Er befasst sich am 24. Juli 2025 mit dem Einspruch. In der Vorlage zur Sitzung heißt es, die Frist zum Ausschluss des Kandidierenden sei abgelaufen.
AfD-Kreis Soest: "Wussten nichts"
Ein Sprecher der AfD im Kreis Soest sagt auf WDR-Nachfrage, sie seien selbst überrascht gewesen. Man habe die Wählbarkeitsbescheinigung der Gemeinde nicht hinterfragt und den Kandidierenden aufgestellt.
Aber man vertraue nun auch erst einmal darauf, dass die Gemeinde nicht ohne Grund die Wählbarkeit nachträglich anzweifelt. Man wolle jetzt abwarten, was die Begründung für die Nichtwählbarkeit ist.
Kandidat bleibt auf Wahlzetteln
Erst einmal bleibt der AfD-Politiker also wohl auf den Wahlzetteln in Lippetal. Nach der Wahl hat der Gemeinderat dann einen Monat Zeit, die Gültigkeit der Wahl zu beanstanden. Dann könnte der Mann nachträglich wieder ausgeschlossen werden.
Unsere Quellen:
- Vorlage für den Wahlausschuss Kreis Soest
- Stellungnahme Gemeinde Lippetal
- Telefoninterview mit der AfD im Kreis Soest