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Düsseldorf: AfD-Schiedsgericht hält eigene Wahlliste für ungültig

Stand:

Damit droht der Partei der Ausschluss von der Kommunalwahl. Schon in Jüchen wurde die AfD wegen Formfehlern ausgeschlossen.

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Die AfD in Düsseldorf hat nach einem neuen Urteil des eigenen Landesschiedsgerichts keine gültige Kandidatenliste für die Kommunalwahl eingereicht. Über die Zulassung der Liste entscheidet der Wahlausschuss des Rates am Freitag.

Dem Düsseldorfer Kreisverband der AfD droht damit ein Ausschluss von der Kommunalwahl. Schon in Jüchen am Niederrhein war die Partei vergangene Woche wegen Formfehlern von der Wahl im Herbst ausgeschlossen worden.

Deutliche Worte des Gerichts

Das Schiedsgericht findet in seinem Urteil deutliche Worte für das Vorgehen des Kreisverbandes. Er hätte demnach für die Neuwahl der Liste viel zu knapp eingeladen und auch ohne nachvollziehbare Gründe.

Letzten Herbst wurde eigentlich eine gültige Liste aufgestellt, der Kreisvorstand hob diese jedoch auf und veranlasste eine kurzfristig Neuwahl. Mit der wollten Teile des Vorstandes mutmaßlich unliebsame Mitglieder von aussichtsreichen Listenplätzen entfernen. Ein Ausdruck des offenkundigen Richtungsstreits innerhalb des Kreisverbandes, der sich in den vergangenen Monaten zugespitzt hat.

Helferich-Anhänger wollten neue Ratsliste

Der Dortmunder AfD-Politiker Matthias Helferich

Matthias Helferich nimmt Einfluss auf den Kreisverband

Dieser Streit eskalierte, als führende Mitglieder des Kreisvorstands, von Sprecher Elmar Salinger bis zu OB-Kandidat Claus Henning Gahr, den bekannten Rechtsextremisten Martin Sellner nach Düsseldorf einladen wollten. Sie gelten als Anhänger des gerade erst aus der Partei ausgeschlossenen, rechtsextremen Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich.

Die Sellner-Einladung löste enormen innerparteilichen Widerstand auf Landes-, Bezirks- und Kreisebene aus - vor allem bei Gefolgsleuten des NRW-Landesvorsitzenden Martin Vincentz, einem Gegenspieler Helferichs.

Als dadurch die Einladung Sellners nicht zu halten war, setzten Teile des Kreisvorstands durch, die bereits gewählte Ratsliste aufzuheben und zu einem Kreisparteitag einzuladen, auf dem eine neue Liste aufgestellt und einige Vorstandsmitglieder abgewählt werden sollten. Vertreter des anderen parteiinternen Lagers sollten offenkundig von ihren Ämtern und aussichtsreichen Listenplätzen verdrängt werden.

Erfolgreiche Klage vor Landesschiedsgericht

Die betroffenen AfD-Mitglieder wandten sich daraufhin an das Landesschiedsgericht der Partei - vor allem wegen des gewählten Termins für die neue Wahlversammlung, die Ende Juni parallel zum Sommerfest der AfD-Landtagsfraktion stattfinden sollte. Bei dieser sind mehrere Kreisvorstandsmitglieder beschäftigt.

Das parteiinterne Gericht gab den Mitgliedern schließlich recht. Die Einladung zur neuen Wahlversammlung sei unwirksam, es sei mit einer Verzerrung des Wahlergebnisses zu rechnen, weil mehrere Mitglieder, deren Abwahl geplant war, wegen ihrer dienstlichen Verpflichtung auf dem Sommerfest nicht teilnehmen könnten.

Kreisvorstand setzt sich über Urteil hinweg

Abstimmungskarten auf den AfD-Parteitag in Marl

Der Kreisvorstand ließ eine neue Ratsliste aufstellen

Der Kreisvorstand der Düsseldorfer AfD ignorierte die Entscheidung des Schiedsgerichts jedoch, sprach in E-Mails, die dem WDR vorliegen, von einem "Willkürurteil". Der neu angesetzte Kreisparteitag wurde trotzdem abgehalten, die betroffenen Mitglieder aus dem Vorstand gewählt und eine neue Reserveliste aufgestellt.

Diese Liste wurde dann offenbar auch beim Wahlleiter der Stadt Düsseldorf eingereicht. Aus Sicht von Kreisvorstand Elmar Salinger ist alles rechtskonform abgelaufen: "Der Wahlleiter hat bestätigt, dass wir eine vollständige Liste eingereicht haben. Wir haben uns streng an die Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes gehalten."

Urteil nicht beanstandet - Ausschluss droht

Elmar Salinger

AfD-Kreissprecher Elmar Salinger

Der Kreisvorstand hat das ihm nicht genehme Urteil des Landesschiedsgerichts bisher jedoch nicht beanstandet, auch wenn er das angekündigt hat. Damit wäre das Hinwegsetzen über den Gerichtsbeschluss ein Verstoß gegen das Parteienrecht. Aus Sicht von Kris Schnappertz, eines der betroffenen Mitglieder, wäre es eine "Katastrophe", würde die AfD ausgerechnet in der NRW-Landeshauptstadt nicht auf dem Wahlzettel stehen.

Die Stadt Düsseldorf hat sich auf WDR-Anfrage bisher nicht zu dem Fall geäußert. Nach WDR-Informationen soll sich das Wahlamt aber bereits nach dem Urteil des AfD-Landesschiedsgerichts erkundigt haben. Offiziell entscheidet der Kommunalwahlausschuss über die Zulassung der Reservelisten. Er kommt am Freitagvormittag im Rathaus zusammen.

Unsere Quellen:


  • AfD-Kreisvorstand Elmar Salinger
  • AfD-Mitglied Kris Schnappertz
  • Interne E-Mails des AfD-Kreisverbandes Düsseldorf
  • Urteile des AfD-Landesschiedsgerichts
  • Stadt Jüchen

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