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AfD-Bürgermeisterkandidat in Lage endgültig nicht zugelassen

Stand:

Der Bürgermeisterkandidat der AfD in Lage darf nicht bei den Kommunalwahlen antreten. Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Minden bestätigt. Mitte Juli hatte der Wahlausschuss der Stadt Lage den Kandidaten vom Wahlzettel gestrichen.

AfD-Kandidat Uwe Detert wird bei der Bürgermeisterwahl in der Stadt Lage nicht auf dem Wahlzettel stehen. Das hat am Mittwoch (20.08.) das Verwaltungsgericht Minden bestätigt und einen Eilantrag der AfD abgewiesen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Mitte Juli hatte der Wahlausschuss der Stadt Lage dem AfD-Kandidaten die Zulassung zur Bürgermeisterwahl verwehrt. Eine Mehrheit der Ausschussmitglieder zweifelte an der Verfassungstreue des Kandidaten. Rund eine Woche später bestätigte der Wahlausschuss des Kreises Lippe die Entscheidung. In dritter Instanz musste nun das Verwaltungsgericht entscheiden.

AfD-Bürgermeisterkandidat in Lage endgültig nicht zugelassen

WDR Studios NRW 22.08.2025 00:25 Min. Verfügbar bis 22.08.2027 WDR Online


Zweifel an Verfassungstreue des AfD-Kandidaten

AfD-Kandidat Uwe Detert soll in den vergangenen Jahren verfassungsfeindliche Inhalte im Internet weiterverbreitet haben, unter anderem auf Facebook. So soll Detert unter anderem antisemitische Verschwörungstheorien geteilt und die These weiterverbreitet haben, Deutschland sei kein souveräner Staat.

Die Ratsfraktion von Bündnis90/Die Grünen in Lage hatte die mutmaßlich verfassungsfeindliche Aussagen von Detert auf mehreren Seiten zusammengetragen. Im Juli beantragten die Grünen dann vor dem städtischen Wahlausschuss, AfD-Mann Detert als Kandidaten abzulehnen.

Wahlausschüsse von Stadt und Kreis hatten AfD-Kandidaten nicht zugelassen

Bürgermeister sind sogenannte Wahlbeamte und müssen laut Beamtengesetz verfassungstreu sein. Der Wahlausschuss der Stadt Lage, der mit Kommunalpolitikern von CDU, SPD, FDP, Grünen und AfD besetzt ist, entschied daher: Uwe Deterts darf nicht bei der Bürgermeisterwahl antreten. Nach einer Beschwerde der AfD bestätigte Ende Juli auch der Kreiswahlausschuss Lippe die Entscheidung.

Kreiswahlausschuss entscheidet über lippische AfD-Kandidaten

Lokalzeit OWL 24.07.2025 03:16 Min. Verfügbar bis 24.07.2027 WDR Von Michel Krasenbrink, Arndt Möller

Diskussionen um Zulassung von AfD-Kandidaten auch in anderen Städten

Auch Ludwigshafen, Rheinland-Pfalz und in Neukloster, Mecklenburg-Vorpommern lehnten städtische Wahlausschüsse erstmalig AfD-Bürgermeisterkandidaten ab. Ebenfalls aufgrund von Zweifeln an der Verfassungstreue der Kandidaten.

Insbesondere die Nichtzulassung des AfD-Kandidaten Joachim Paul in Ludwigshafen sorgte bundesweit für Diskussionen. Die Entscheidungen der Wahlausschüsse in Ludwigshafen, Neukloster und Lage sind eine Art Präzedenzfälle.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden kann die AfD beim Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde einlegen. Nach den Kommunalwahlen am 14. September kann die AfD außerdem einen Einspruch im sogenannten Wahlprüfungsverfahren einreichen.

Die AfD werde alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und möglicherweise Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen, kündigte Uwe Detert auf Facebook an. 

Unsere Quellen:

  • WDR-Reporter vor Ort
  • Interview mit Kreiswahlleiter
  • Interview mit Vorstand AfD, Kreisverband Lippe
  • Verwaltungsgericht Minden

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