Wer zahlt für den Rettungswagen? Wie NRW-Kommunen die Kosten regeln wollen
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Die Krankenkassen wollen künftig nicht mehr für Leerfahrten von Rettungswagen zahlen. Auf den Kosten bleiben so die Träger der Rettungsdienste sitzen. Die Kreise, kreisfreien Städte und Kommunen in NRW hoffen auf eine Einigung in den aktuellen Verhandlungen - aber die kommen nur stockend voran, zeigen interne Papiere. Einige planen darum schon für den Notfall. Eine Option ist, dass die Patienten selbst dafür zahlen müssen.
Von
Jörn Kießler
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Zu den Kommentaren [2]Wer in NRW den Notruf wählt, kann sich sicher sein, dass er Hilfe bekommt. Wählt man bei einem medizinischen Notfall die 112, landet man 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche in einer der insgesamt 52 Rettungsleitstellen des Landes. Die Mitarbeitenden dort bewerten die Lage und schicken dann gegebenenfalls einen Rettungswagen, einen Notarzt oder beides los. Die Kosten für den Einsatz übernimmt die Krankenkasse - zumindest war das bislang so.
Denn im vergangenen Jahr haben die Krankenkassen angekündigt, nicht mehr ausnahmslos für die Kosten bei Rettungseinsätzen aufzukommen. Demnach wollen sie nicht mehr für sogenannte Leer- oder Fehlfahrten zahlen. Das sind Einsätze, bei denen ein Rettungswagen ausrückt, aber am Ende kein Patient ins Krankenhaus transportiert wird - etwa weil eine Behandlung vor Ort ausreicht.
Denn nach der aktuellen Gesetzeslage bezahlen die Krankenkassen einerseits die Behandlung vor Ort und für den Transport ins Krankenhaus. Wird der Patient oder die Patientin jedoch nicht ins Krankenhaus gebracht, fand demnach kein Transport statt, der abgerechnet werden kann.
Leerfahrten fallen an, wenn Patienten vor Ort versort werden können.
Verhandlungen mit Krankenkassen stocken
Derzeit laufen zu diesem Thema noch Verhandlungen zwischen den Krankenkassen und den kommunalen Spitzenverbänden in NRW, die NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) moderiert. Allerdings gehen diese nur sehr schleppend voran, wie ein interner Vorbericht für eine Präsidiumssitzung des Städte- und Gemeindebunds NRW zeigt, der dem WDR vorliegt. Zunächst hatte die "Rheinische Post" darüber berichtet.
Der Städte- und Gemeindebund sieht demnach das Land in der Verantwortung "eine Lösung zu finden, dass die Gebührensatz-Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr von dort streitig gestellt werden hinsichtlich der Fehleinsätze", heißt es darin. Zudem fordert der Städte- und Gemeindebund, dass nicht nur im NRW-Rettungsgesetz, sondern auch im Sozialgesetzbuch (SGB) V festgeschrieben wird, dass auch Rettungseinsätze, bei denen am Ende kein Patient transportiert wird, von den Krankenkassen refinanziert werden müssen.
Für eine Anpassung des SGB V, das die Refinanzierung des Rettungsdienstes über die Krankenkassen regelt, setzt sich das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) schon "seit geraumer Zeit" ein, wie es auf eine Anfrage des WDR heißt. Über einen entsprechenden Entwurf soll demnach noch vor Ende April im Bundeskabinett beraten werden.
Weil diese Änderung aber noch dauern kann, laufen parallel die Verhandlungen zwischen den Kommunen in NRW und den Krankenkassen. Diese sollen laut MAGS bis Ostern zu einer Zwischenlösung führen.
Krankenkassen und Spitzenverbände diskutieren über Kompromiss
Laut dem Vorbericht wird in den Verhandlungen über eine Kompromisslösung diskutiert. Demnach solle für einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren "die Rettungsdienstinfrastruktur auf Basis bestehender Rettungsdienstbedarfspläne eingefroren" werden. In diesem Zeitraum müssten die Krankenkassen dann weiterhin für Leerfahrten zahlen. Diesen Aufschub könne per Anweisung durch das MAGS erfolgen, heißt es in dem Papier. Dieses bezweifelt jedoch, "dass eine solche Weisung möglich sei".
Nicht nur diese aktuellen Entwicklungen führen dazu, dass sich viele Menschen in NRW fragen, ob sie künftig Gefahr laufen, auf hohen Geldbeträgen sitzen zu bleiben, wenn sie den Notruf wählen, anschließend aber nicht in eine Klinik gebracht werden.
Nicht ganz ohne Grund: Bereits im Dezember hatte die Stadt Essen angekündigt, dass Patienten ab 2026 einen Eigenanteil von 267 Euro pro Rettungseinsatz zahlen müssten. Nach intensiven Verhandlungen setzte Essen diese Pläne jedoch vorübergehend aus.
Kommunen denken über eine Beteiligung der Patienten nach
Mit der Idee, die Kosten auf Patienten und Patientinnen umzulegen, ist die Stadt im Ruhrgebiet aber nicht allein. Der WDR hat die Träger der Rettungsdienste in NRW gefragt, ob sie bereits Pläne haben, sollte es keine Einigung mit den Krankenkassen geben. Ein Großteil der befragten Kreise, kreisfreien Städte und Kommunen gab an, das Ende der Verhandlungen abwarten zu wollen. Nur für den Fall, dass diese scheitern, wolle man über andere Finanzierungswege nachdenken.
Es gibt aber auch Träger, die schon jetzt konkrete Pläne haben. So denkt der Kreis Steinfurt darüber nach, Patienten und Patientinnen an den Kosten zu beteiligen, die durch den Ausfall der Krankenkassen entstehen, sollte es keine NRW-weite Lösung geben.
Ähnliche Pläne gibt es demnach im Ennepe-Ruhr-Kreis und im Hochsauerlandkreis. Letzterer betont aber, dass das "Ergebnis der derzeit stattfindenden Gespräche zwischen MAGS, den Krankenkassen und den Kommunalen Spitzenverbänden abzuwarten" bleibt.
Auch die Stadt Haltern am See (Kreis Recklingshausen) denkt über eine "komplette Abrechnung gegenüber den Patienten" nach.
Zahl der Rettungseinsätze in NRW steigt seit Jahren
Der Grund für die Überlegungen ist simpel: Sollten die Krankenkassen an ihren Plänen festhalten und Leerfahrten nicht mehr zahlen, bleiben die Kommunen auf den Kosten sitzen. Und die sind immens. Der Vorsitzende des Städtetages NRW Thomas Eiskirch schätzt sie landesweit auf eine Viertelmilliarde Euro pro Jahr. Das bestätigt auch die WDR-Umfrage unter den Trägern. Demnach rechnen viele der Kreise und kreisfreien Städte durch die angedachte Neuregelung der Krankenkassen mit Mehrkosten von mehreren Millionen Euro.
So beziffert der Kreis Steinfurt die Kosten für Leerfahrten im vergangenen Jahr auf mehr als neun Millionen Euro. Im Kreis Siegen-Wittgenstein lagen sie nach Auskunft der Verwaltung bei 9,5 Millionen Euro.
Dazu kommt, dass die Zahl der Rettungswageneinsätze in NRW seit Jahren steigt - und mit ihnen die Zahl der Fehlfahrten. "Man glaubt nicht, aus welchen Gründen viele Menschen mittlerweile den Rettungsdienst rufen", sagt dazu Professor Roland Goertz, Direktor des Feuerwehrwissenschaftlichen Instituts (FSI) an der Bergischen Universität Wuppertal.
Dadurch, dass der Druck auf die Krankenkassen in den vergangenen Jahren immer weiter angestiegen sei, suchen sie laut Goertz nach Möglichkeiten, ihre Kosten zu senken. "Den Streit um die Kosten für Leerfahrten gibt es seit Jahren", sagt er. "Doch jetzt wollen sie den Kostendruck an die Träger des Rettungsdienstes weitergeben."
Stadt Köln einigt sich mit Krankenkassen
Wie diese damit umgehen, ist dabei extrem unterschiedlich. So einigte sich die Stadt Köln im Januar mit den Krankenkassen auf eine Regelung, mit der keine Kosten für Patienten und Patientinnen entstehen. Dafür änderte die Stadt die Rettungsdienstgebührensatzung. Demnach berechnet die Stadt den Krankenkassen künftig eine Gebühr für die Leitstelle sowie einen Kilometersatz für Rettungsfahrten - was zuvor nicht der Fall war.
Gegenüber dem WDR erklärt die Stadt Köln, dass beide Positionen "Teil einer Gesamtkalkulation zur Ermittlung der Kosten im Rahmen eines Rettungsdiensteinsatzes", sind. "Sie dienen nicht der Gegenfinanzierung von Leer- bzw. Fehlfahrten", so ein Sprecher der Stadt. Gleichzeitig betonen auch die Krankenkassen, dass sie in Köln "auch weiterhin nicht für sogenannte Leer-/Fehlfahrten aufkommen". Fakt ist, dass durch die neue Regelung Patienten und Patientinnen in Köln auch künftig nicht für Leerfahrten von Rettungswagen zahlen müssen.
Immer wieder kommt es vor, dass die Rettungskräfte am Einsatzort niemanden vorfinden.
Möglich sind diese unterschiedlichen Ansätze dadurch, dass jeder Rettungsdienst-Träger einen eigenen individuellen Vertrag mit den Ersatzkassen abschließt. In NRW sind das in der Regel die Kreise und kreisfreien Städte. Es gibt aber auch Ausnahmen, wie beispielsweise den Kreis Recklinghausen. Er hat die Verantwortung für den Rettungsdienst auf die kreisangehörigen Städte übertragen.
Jeder Träger hat einen individuellen Vertrag
Trotz der individuellen Verträge haben alle Träger in NRW seit 2025 dasselbe Problem. Nämlich, dass die Krankenkassen nicht mehr die Kosten für Leerfahrten übernehmen wollen. Sie berufen sich dabei auf das Sozialgesetzbuch (SGB) V, das die Refinanzierung des Rettungsdienstes über die Krankenkassen regelt. "Das SGB V kennt den Rettungsdienst nur als reine Transportleistung in ein Krankenhaus und nicht als die umfassende medizinische Leistung, die er heutzutage ist", beschreibt das Gesundheitsministerium NRW den Kernpunkt der aktuellen Auseinandersetzung.
Das bedeutet, dass die die Krankenkassen nur für die Fahrt eines Rettungswagens aufkommen, wenn dieser einen Patienten transportiert. Ruft ein Patient den Notruf und kann dann vor Ort so versorgt werden, dass er nicht ins Krankenhaus muss, wollen die Kassen nicht mehr dafür zahlen. Dasselbe tritt ein, wenn die Rettungssanitäter am Einsatzort niemanden antreffen oder der Patient schon verstorben ist, bevor sie dort ankommen. Aber auch wenn "ein Einsatz auf der Anfahrt abgebrochen und ein anderes, näheres zum Einsatzort verfügbares Rettungsmittel alarmiert wird", wie das NRW-Gesundheitsministerium auf Anfrage des WDR erklärt.
Ein trauriger Grund für Fehlfahrten: Der Patient verstirbt, bevor er ins Krankenhaus gebracht werden kann.
Wie Krankenkassen und Träger die Gebühren für Rettungseinsätze berechnen
Der Grund für die Problematik liegt laut Roland Goertz im System selbst. "Da sind auf der einen Seite die Kreise und kreisfreien Städte, die einen bedarfsgerechten, flächendeckenden Rettungsdienst vorhalten müssen", sagt er. Auch sie stehen unter einem hohen finanziellen Druck. "Und auf der anderen Seite die Krankenkassen, die rückwirkend die Kosten für Einzelfälle übernehmen."
In der Praxis bedeutet das, dass die Träger ermitteln, was sie brauchen, um einen funktionierenden Rettungsdienst zu betreiben. "Da geht es dann um die Leitstelle, Wachen, Rettungswagen, Personal bis hin zu Details wie Ölverbrauch der einzelnen Fahrzeuge und Abnutzung der Reifen", erklärt Goertz. Die Kosten werden dann durch die Anzahl der erwarteten Einsätze geteilt und so das Entgeld für einen Einsatz berechnet.
"Die Träger rechnen dann meist mit eher hohen Kosten und wenigen Einsätzen, um den Preis pro Einsatz höher ansetzen zu können", sagt Goertz. "Die Kassen versuchen die Kosten zu drücken und gehen von vielen Einsätzen aus, um so die Gebühr pro Einsatz zu senken." Bislang wurden die Kosten für Leer- bzw. Fehlfahrten bei dieser Rechnung berücksichtigt. Genau das wollen die Krankenkassen aber nicht mehr.
Goertz kennt das Ringen mit den Krankenkassen um die Kosten für den Rettungsdienst aus eigener Erfahrung. Von 2004 bis 2007 leitete er in der thüringischen Hauptstadt Erfurt das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz.
"Das SGB V war schon Anfang der 2000er Jahre veraltet und ist dem modernen Rettungsdienst nicht gerecht geworden." Roland Goertz, Uni Wuppertal
Gleichzeitig hat er auch Verständnis für die Krankenkassen. "Gefahrenabwehr ist eine öffentliche Aufgabe, für die die Kommunen aufkommen müssen", sagt er. So sei es auch ganz normal, dass die Kommunen den Aufwand für die rettungsdienstliche Absicherung beispielsweise bei Demos oder Volksfesten zahlen müssten. "Vielleicht sollte ein Teil der Fehlfahrten von Rettungswagen ähnlich betrachtet werden", sagt er.
Unsere Quellen:
- Antwort auf eine Anfrage beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen
- Antwort auf eine Anfrage beim Verband der Ersatzkassen (vdek) NRW
- WDR-Umfrage unter allen Kreisen, kreisfreien Städten und Kommunen in NRW
- Antwort auf eine Anfrage beim Städtetag NRW
- Nachrichtenagentur dpa
- Pressemitteilung des Städtetages NRW vom 14.10.2025
- Interview mit Univ.-Prof. Roland Goertz, Direktor des Feuerwehrwissenschaftlichen Instituts an der Bergischen Universität Wuppertal
- Interner Vorbericht des Städte- und Gemeindebunds NRW zur Sitzung des Präsidiums am 26.02.2026
Sendung: WDR.de, "Wie geht es weiter mit den Kosten für Rettungsfahrten in NRW?", 4.3.2026, 6.00 Uhr
2 Kommentare
Kommentar 2: Rettungsdienstler schreibt am 04.03.2026, 17:57 Uhr :
Ganz so einfach ist es nicht. Es stellt sich ja erst vor Ort heraus, ob ein Transport nötig ist und nicht in den wenigen Sekunden Teledonat mit der Leitstelle. Diese muss in kurzer Zeit entscheiden, welche Fahrzeuge geschickt werden sollen. Die Leitstelle kann den Patienten nicht untersuchen und keine Diagnostik wie EKG oder Blutzucker etc. machen. Fehlfahrten wird es daher immer geben. Die Frage ist nur, wer dafür zahlt. Die Krankenkassen oder die Kommunen. Am Ende zahlt es eh der Bürger, ob über Krankenkassenbeiträge oder über Steuern...
Antwort von Olli , geschrieben am 04.03.2026, 19:30 Uhr :
Typisch deutsch.
Kommentar 1: Herman Melvi schreibt am 04.03.2026, 16:56 Uhr :
Man kann sich so ziemlich jede Krankenhaus-Homepage anschauen, immer heisst es (sinngemäß): "Wenn Sie sich unsicher sind, ob Lebensgefahr besteht, wählen Sie lieber einmal zu viel die 112. Die geschulten Mitarbeiter in der Leitstelle entscheiden am Telefon, welche Hilfe nötig ist". Das heisst ganz klar, die Leitstelle entscheidet, nicht ich als Patient! Mir ist nicht ganz klar, warum ich für Fehlentscheidungen der Leitstelle zahlen soll. (Berechtigt wäre dies natürlich bei Falschangaben oder Vortäuschungen.) Nein, hier geht es mal wieder drum, Verantwortung abzuschieben und schlußendlich den gesetzlich Versicherten über den Tisch zu ziehen.
Antwort von Michael , geschrieben am 04.03.2026, 23:28 Uhr :
Die Krankenhaushomepage hat nichts mit dem Rettungsdienst/ der Leitstellezu tun, daher können deren Aussagen für rettungsdienstliche Dinge nicht herangezogen werden. Die Leitstelle entscheidet, welches Fahrzeug kommt (anhand der am Telefon gemachten Angaben), aber nicht, ob transportiert wird. Diese Entscheidung treffen Sie als Patient, die Rettungsdienstmitarbeiter geben nur Empfehlungen, wie man am besten verfahren könne. Außerdem geht es hier nicht um Verantwortung, wie Sie meinen, sondern um Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Und da entscheiden weder die Leitstelle noch die Rettungsdienste mit, dies liegt alleine bei den Krankenkassen.