Annahme von Paketen: Wann ist der Nachbar ein Nachbar? | Aktuelle Stunde
Aktuelle Stunde . 05.02.2026. 28:48 Min.. UT. Verfügbar bis 05.02.2028. WDR. Von Thomas Kramer.
"Ihr Paket liegt beim Nachbarn": Diese Mitteilung kennen viele. Ist keiner zuhause, werden Pakete häufig ersatzweise in der Nachbarschaft zugestellt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband findet, dass der Paketzusteller DHL nicht konkret genug festgelegt hat, wer als Nachbar oder Nachbarin gilt.
Deshalb hat die Verbraucherzentrale gegen die Post geklagt. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Klage am Donnerstag (05.02.26) zurückgewiesen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DHL gebe es "keine unangemessene Benachteiligung der Verbraucherinnen und Verbraucher", hieß es zur Begründung.
Worum geht es den Verbraucherzentralen?
Ramona Pop, Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentralen finden es grundsätzlich gut, dass Pakete auch alternativ in der Nachbarschaft abgegeben werden können, wenn die Empfänger nicht zuhause sind. Ramona Pop, Vorständin der Verbraucherzentrale Bundesverband, macht aber eine Einschränkung:
"Für Verbraucherinnen und Verbraucher muss klar sein, unter welchen Voraussetzungen ihr Paket in der Nachbarschaft zugestellt werden darf. Wer kommt als Nachbar oder Nachbarin in Frage? Auch jemand Unbekanntes drei Straßen weiter?" Ramona Pop, Verbraucherzentrale Bundesverband
Die Geschäftsbedingungen von DHL seien zu unbestimmt und ermöglichten zu viel Spielraum für die Zustellerinenn und Zusteller. Zwar ist in den Geschäftsbedingungen von DHL mittlerweile von "unmittelbaren Nachbarn" die Rede - das sei auch nicht sehr viel konkreter, hieß es von den Richtern des Oberlandesgerichtes Hamm. Es sei aber auch nicht notwendig, dass der Paketzusteller genauer in seinen AGB werde.
Mit der Klage vor dem Oberlandesgericht wollten die Verbraucherzentralen nach eigener Aussage für mehr Transparenz sorgen. In einer Reaktion auf das Urteil hieß es vom Bundesverband, man habe sich eine andere Entscheidung gewünscht: "Nun warten wir die schriftlichen Urteilsgründe ab und prüfen anschließend, ob wir Revision beim Bundesgerichtshof einlegen."
Was sagt der Paketzusteller DHL?
Ein DHL-Sprecher hat gegenüber dem WDR das Urteil begrüßt und darauf verwiesen, dass viele Menschen die Ersatzzustellung in der Nachbarschaft schätzten. Sie sei seit vielen Jahren gelebte Praxis und funktioniere in den meisten Fällen. Der Sprecher teilte außerdem mit, dass die Ersatzzustellung an Nachbarn ausdrücklich im Postgesetz vorgesehen sei.
Wenn die Zustellung an einen Nachbarn oder eine Nachbarin nicht möglich ist, werde die Sendung in einer Filiale, einem Paketshop oder einer Packstation hinterlegt, so der DHL-Sprecher. Kundinnen und Kunden würden darüber informiert, wo sich das Paket befinde - etwa per Benachrichtigungskarte im Briefkasten.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DHL, über die das Gericht geurteilt hat, heißt es:
"DHL darf Sendungen an einen Ersatzempfänger abliefern. Ersatzempfänger sind: Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind." aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DHL
Kann ich beeinflussen, welcher Nachbar meine Pakete bekommt?
Ja. Auf der Website dhl.de und in der DHL-App kann man festlegen, welcher Nachbar oder welche Nachbarin ersatzweise die Pakete bekommen soll. Man sollte den Ersatzempfänger oder die Ersatzempfängerin natürlich vorher informieren.
Unsere Quellen:
- Statement Verbraucherzentrale Bundesverband
- Meldung Katholische Nachrichten-Agentur
- Pressesprecherin OLG Hamm
- Website DHL.de
Sendung: WDR 2, Nachrichten, 05.02.2026, 8.00 Uhr
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