Rückkehrpflicht für Uber und Co.
Aktuelle Stunde . 03.06.2026. 20:32 Min.. Verfügbar bis 03.06.2028. WDR. Von Per Quast.
Mietwagen von Fahrdienst-Anbietern wie Uber und Bolt dürfen auch in Zukunft nicht am Bahnhof oder in der Innenstadt auf Kunden warten. Sie müssen weiterhin nach jeder Fahrt zu ihrer Zentrale zurückkehren. Es sei denn, sie bekommen auf dem Weg dahin einen Folgeauftrag. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch entschieden.
Eine Kölner Taxigenossenschaft hatte gegen ein Mietwagenunternehmen geklagt, das über Subunternehmen Fahrten für Uber X anbietet. Der Vorwurf: Ein Fahrer war nicht sofort zum Betriebssitz zurückgefahren, nachdem er einen Fahrgast am Hauptbahnhof abgesetzt hatte. Stattdessen hatte er dort gewartet - und damit gegen die sogenannte Rückkehrpflicht verstoßen.
Rückkehrpflicht soll Taxibranche schützen
Die Taxibranche sieht darin ein wichtiges Instrument, um sich gegen die häufig billigere Konkurrenz durch Mietwagen-Apps zu behaupten. Dahinter steckt die Idee, dass Taxiunternehmen mehr Pflichten haben; im Gegenzug müssten sie auch besonders geschützt werden.
Taxis zählen zum öffentlichen Nahverkehr, Taxiunternehmen müssen sich dementsprechend an strenge Regeln halten. Sie benötigen eine Lizenz der Stadt, die Tarife sind festgelegt, und es gilt die Beförderungspflicht. Das heißt, sie müssen jeden Fahrgast mitnehmen, unabhängig von Uhrzeit und Länge der Strecke. Andererseits genießen sie Privilegien: Sie dürfen häufig Busspuren benutzen oder durch die Fußgängerzone fahren - und sie dürfen an Taxiständen auf Fahrgäste warten oder sich heranwinken lassen.
Uber und Bolt kritisieren Rückkehrpflicht
Mietwagenunternehmen dagegen können Fahrten auch ablehnen und ihre Preise selbst festlegen. Die Taxi-Privilegien gelten für sie nicht. Vor allem dürfen sie nicht in der Innenstadt oder am Flughafen auf Kunden warten. Neue Aufträge dürfen sie nur in der Zentrale oder während einer Fahrt annehmen.
Gegen diese Regelung kämpfen Uber und Bolt schon lange. Sie kritisieren die Rückkehrpflicht, weil sie zu mehr Verkehr auf den Straßen führe, die Umwelt belaste und höhere Kosten für die Mietwagenfirmen bedeute. Bisher waren sie mit ihrem Kampf allerdings nicht erfolgreich.
Weiterer Streitpunkt: Mindestpreise für Uber
Seit dem 1. Juni gelten in Köln neue Regeln für Fahrdienste wie Uber oder Bolt. Die Stadt hat Mindestpreise eingeführt. Damit soll der Wettbewerb zwischen klassischen Taxis und Plattformanbietern ausgeglichener werden. Fahrten mit sogenannten Mietwagen-Diensten dürfen jetzt höchstens 20 Prozent unter dem Taxitarif liegen.
Taxiruf Köln unterstützt die neuen Regeln. Mit etwa 700 Mitgliedern und rund tausend Taxis zählt sie zu den größten Taxigenossenschaften in Deutschland.
"Wir freuen uns, dass wir jetzt endlich mit gleichen Waffen in diesem Wettbewerb kämpfen können." Aleksandar Dragicevic, Taxiruf Köln
Für Nutzerinnen und Nutzer dürfte sich vor allem eines ändern: Fahrten über Plattformen wie Uber oder Bolt können in vielen Fällen teurer werden. Bislang konnten diese Anbieter ihre Preise frei gestalten. Abhängig von der Nachfrage waren sie oft deutlich günstiger als Taxis. Umgekehrt können nach der neuen Regelung auch Taxiunternehmen Tarife anbieten, die bis zu 20 Prozent unter dem regulierten Preis liegen. Der Preisvorteil für Uber und andere Fahrdienste könnte also jetzt öfter futsch sein.
Mehr Mietwagen als Taxis in Köln
In Köln gibt es inzwischen mehr Mietwagen als Taxis. Ende 2025 waren über 1600 Mietwagen registriert, aber nur noch rund 1140 Taxis, schreibt die Stadt Köln auf Anfrage des WDR. Die Stadt argumentiert, dass Mindestpreise notwendig seien, um diesen Unterschied auszugleichen und zu garantieren, dass der Taxiverkehr weiter funktioniert.
Auch andere Städte in Nordrhein-Westfalen planen neue Preisregeln für Uber und andere Fahrdienstleister, zum Beispiel Dortmund. Im Januar hatte Essen Mindestpreise für Mietwagenfahrten vorgegeben. Nach einer gewonnenen Klage dürfen sie Fahrvermittler ihre Preise aber wieder nach Belieben festsetzen.
Unsere Quellen:
- Urteil des Bundesgerichtshofs
- WDR-Gespräch mit Aleksandar Dragicevic, Taxiruf Köln
- Bekanntmachung der Stadt Köln
- dpa Agenturmeldungen
Sendung: WDR.de, "BGH bestätigt die Rückkehrpflicht für Anbieter wie Uber ", 03.06.2026, 12.45 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Aktuelle Stunde, 03.06.2026, 18.45 Uhr