Symbolbild: Ein Fußball im Tor.

Fußball-Weltmeisterschaft WM-Tippspiel ohne Ärger (mit dem Chef)

Stand:

Zu einer Weltmeisterschaft gehört für viele ein WM-Tipp. Mit kleinem Einsatz auf den Ausgang der Spiele wetten – wann wird daraus illegales Glücksspiel? Und muss der Chef zustimmen, wenn auf der Arbeit getippt wird? Juristen haben einige Empfehlungen für die wichtigsten Fragen.

Von Jörg Marksteiner

Es gibt keine exakten Grenzen, was die Zahl der Teilnehmer oder Höhe der Gewinne angeht, sagen Juristen. Entscheidend ist vor allem der private Charakter. Das heißt, das Tippspiel darf sich nur an einen eingeschränkten, definierten Teilnehmerkreis richten.

Deshalb Vorsicht mit öffentlichen Aufrufen etwa über Social Media. Rechtsanwalt Arndt Kempgens aus Gelsenkirchen: "Wenn es allgemein zugänglich angeboten wird, dann ist die Grenze zum Zulässigen überschritten." Eine geschlossene Gruppe - etwa die Mitglieder eines Vereins, einer Firma, Abteilung oder ein Freundeskreis - ist dagegen unproblematisch.

Symbolbild Architektur: Der britische Architektenverband Riba kritisiert in einer neuen Studie die anhaltend toxische Arbeitskultur in vielen Architekturbüros.

Gleichzeitig darf ein privates Tippspiel nicht kommerziell oder auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet sein. Das kann der Fall sein, wenn ein Teil der Einsätze an den Veranstalter geht oder der damit Gewinne erzielen will. "Wer es organisiert und ausrichtet, sollte daran nichts verdienen", sagt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Gütersloh.

Nein. Gewinne aus privaten Tippspielen, Sportwetten oder Glücksspielen sind Deutschland grundsätzlich steuerfrei.

Anders kann es nach Aussage von Fachleuten aussehen, wenn der Arbeitgeber ein Tippspiel mit Geld oder Sachpreisen veranstaltet. Bei einem Geldgewinn kann es sich dann um eine Einnahme mit Lohncharakter handeln. Die muss unter Umständen wie Arbeitslohn versteuert werden. Für Sachgewinne gibt es Freigrenzen.

Ein großer Fußball im New Yorker Stadtteil Staten Island vor dem Hintergrund von Lower Manhattan.

Das ist ärgerlich. Aber rein rechtlich haben die übrigen Teilnehmer dann Pech: Spielschulden, Einsätze oder auch Gewinne aus privaten Tippspielen lassen sich in der Regel nicht einklagen. "Das hört sich ein bisschen schräg an. Aber rechtlich spricht man von unvollkommenen Verbindlichkeiten", sagt Rechtsanwalt Arndt Kempgens.

Das bedeute: Wettschulden sind Ehrenschulden. So steht es sinngemäß auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 762). Wer allerdings die Wettkasse unterschlägt und sich das Geld der Teilnehmer einsteckt, ist davon nicht geschützt. Im Gegenteil: Damit macht er sich unter Umständen sogar strafbar, warnt Kempgens.

Das kommt darauf an. Rechtsanwältin Schulze Zumkley: "Wenn Sie in ihrer Freizeit mit Kollegen Tipp-Spiele machen, ist das nichts, was ihren Arbeitgeber irgendwie zu interessieren hat." Das gilt aber nur, wenn vor oder nach der Arbeit oder während der Pause getippt wird.

DFB Logo auf dem Trikot der deutschen Nationalmannschaft

Anders sieht es aus, wenn während der Arbeitszeit Geld eingesammelt oder Tipps organisiert, ausgefüllt oder ausgewertet werden. Das ist grundsätzlich nicht zulässig. Dafür braucht es eine Genehmigung des Chefs, um auf der sicheren Seiten zu sein, warnt Rechtsanwalt Kempgens.

War beim letzten großen Fußballturnier ein Tippspiel auf der Arbeit erlaubt, hat der Chef damals selbst mitgespielt - dann können Arbeitnehmer das unter Umständen als Gewohnheitsrecht und damit als erlaubt betrachten. Allerdings darf diese Genehmigung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Auch hier gilt: Besser nachfragen.

Eine ganz schlechte Idee ist es, trotz Verbots während der Arbeitszeit private Dinge wie WM-Tipps heimlich zu erledigen. Kempgens: "Das kann zu einer Abmahnung führen. Wenn ich das schon einmal gemacht habe - etwa bei der letzten WM - sogar zu einer Kündigung."

Klarer Tipp: Besser vorher den Vorgesetzten fragen. Denn Räume, Papier oder Mailprogramme sind Betriebsmittel des Arbeitgebers. Er darf deshalb auch entscheiden, ob die aktuelle Tabelle ausgehängt oder per Dienstmail vergeschickt werden darf.

Dagegen könnte sprechen, sagt Arbeitsrechtlerin Schulte Zumkley, wenn der innerbetriebliche Frieden gestört wird. Etwa weil ein Kollege nicht möchte, dass alle sehen und spotten, wie schlecht er tippt. Das ist aber Theorie: "Wir sind eine fußballaffine Nation. Ich glaube, in den allerwenigsten Fällen werden die Chefs sagen: Nein, das machen wir nicht."

In Einzelbüros und an Arbeitsplätzen ohne Publikumsverkehr ist das in der Praxis oft möglich. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Denn: Der Arbeitgeber hat Hausrecht in seinem Betrieb.

Damit darf er auch festlegen, ob Fan-Deko am Arbeitsplatz gestattet wird oder nicht. Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht: "Wenn ein Arbeitgeber sagt: Ich dulde hier keine Fanartikel, keine Aufsteller oder Fahnen, dann wird man das respektieren müssen."

Fußballfan fährt mit seinem mit WM-Artikeln geschmückten Auto

Der Chef darf entscheiden, wann es zu viel wird

Vorsicht: Sich einfach krank zu melden, kann Arbeitszeitbetrug sein! Denn nur "müde" bedeutet nicht automatisch "arbeitsunfähig", warnen Juristen. Ihr Tipp: Wenn möglich, dann besser nach Absprache später anfangen und die Zeit nachholen. Auch möglich: Überstunden abfeiern oder einen Tag Urlaub nehmen.

"Krankheit und Müdigkeit sind zwei Paar Schuhe." Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Symbolbild: Eine junge Frau ist an ihrem Arbeitsplatz eingeschlafen

Auch keine gute Idee: Das erfolgreiche Elfmeterschießen bis in den frühen Morgen mit Alkohol feiern - trotz Schichtbeginn um 6 Uhr morgens. Anwältin Schulze Zumkley: "Wenn ich mich wissentlich in einen Zustand versetze, in dem ich am nächsten Tag nicht arbeitsfähig bin, dann ist das arbeitsrechtlich ein großes Problem." Auch hier kann eine Abmahnung drohen.

Hier sind sich die Rechtsanwälte Kempgens und Schulz Zumkley einig: Deutschland schafft es! Das glauben nach dem ARD-Deutschlandtrend rund 20 Prozent der Fußballfans hierzulande.

Mario Götze hält den WM-Pokal nach dem Finalsieg der deutschen Mannschaft in Argentinien 2014

Tatsächlich ist es schwierig bis unmöglich, Spielergebnisse richtig vorherzusagen. Das wollte auch Investmentbanker Joachim Klement demonstrieren. Mehr zum Spaß hat der Ökonom und studierte Mathematiker 2014 ein Weltmeister-Vorhersage-Modell entwickelt. Das berücksichtigt unter anderem Wohlstand, Größe, Fußballbegeisterung und Weltranglistenposition eines Landes.

Das Problem: Zu seiner Überraschung lag Klement jedes Mal richtig mit seiner Vorhersage des Weltmeisters. Das beschert ihm nun Interviewanfragen aus aller Welt. Seine Vorhersage für den Weltmeistertitel 2026 lautet übrigens: die Niederlande. Deutschland scheidet nach seiner Prognose schon im Achtelfinale aus.

Ein Orakel gibt es auch in NRW: Im Allwetterzoo Münster wird Ameisenbär Taio den Ausgang der Spiele des deutschen Teams voraussagen. WM-Tipper sollten aber vorsichtig sein: Sein Vorgänger als Orakel, Flachland-Tapir Theo, lag bei der EM 2024 jedes Mal falsch.

Unsere Quellen:

  • WDR-Gespräch mit Dr. Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • WDR-Gespräch mit Rechtsanwalt Arndt Kempgens, Gelsenkirchen
  • Information des Deutschen Anwaltvereins zu arbeitsrechtlichen Spielregeln
  • Interview mit Ökonom Joachim Klement auf spiegel.de
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Information des Fachmagazins Der Betrieb
  • Vereinigte Lohnsteuerhilfe zur Steuerfreiheit von Sportwetten

WM-Tipp im Büro: So läuft es sauber

WDR 04:19 Min. Verfügbar bis 07.06.2028 WDR Online

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Sendung: WDR.de, "WM-Tipp im Büro - So läuft es sauber", 08.06.2026, 05:03 Uhr

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