Es ist eine breit angelegte Studie zu den Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer, zu den Angeboten der Beratung und Versorgung. ELSA heißt sie in Kurzform und umfasst 999 Seiten. Das Bundesgesundheitsministerium hat sie am Mittwoch veröffentlicht. Auch wenn die wesentlichen gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene getroffen werden, so spielen die Länder doch eine entscheidende Rolle.
Denn es gibt einen Sicherstellungsauftrag für die Beratung und Versorgung durch die Länder. Der ELSA-Bericht stellt in der Umsetzung große Unterschiede zwischen den Bundesländern fest.
Wie ist die Versorgungslage in NRW?
Im Ländervergleich weist NRW laut Studie einen mittleren Versorgungsgrad auf, ähnlich wie im Saarland, Hessen, Brandenburg und Niedersachsen. Gering sei er in Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.
Für alle anderen Länder - also Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Bremen, Hamburg, Berlin und Sachsen - verzeichnet die Studie einen hohen Versorgungsgrad.
Welche Vorschläge stehen in der ELSA-Studie zur Verbesserung der Lage?
Geleitet wurde die ELSA-Studie von Daphne Hahn, Professorin für Gesundheitswissenschaften an der Hochschule Fulda. Sie stellt in einer zusammenfassenden Einleitung fest:
Um die gesellschaftliche Stigmatisierung des Schwangerschaftsabbruchs zu reduzieren, muss dieser als Teil der Lebensrealität respektiert werden. Daphne Hahn
Konkret dazu beitragen könnten die Liberalisierung und Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Die Beratung müsse ausgebaut werden, Defizite sieht Hahn zum Beispiel bei der Zugänglichkeit von Informationen für "Menschen mit sprachlichen und kognitiven Einschränkungen". Hier sei der Ausbau und eine auskömmliche Finanzierung der Beratung nötig.
Die Professorin schlägt vor, auf verschiedenen Ebenen anzusetzen: "Bei den rechtlichen Regelungen, der Finanzierung durch die Krankenkassen, der Integration des Schwangerschaftsabbruches in die fachärztliche Weiterbildung, der Verbesserung des Zugangs zu Informationen, der Aufhebung der Trennung von Beratung und Schwangerschaftsabbruch sowie der Aufhebung der Beratungspflicht."
Steuert die Landesregierung die Versorgungslage im Krankenhaus?
In den letzten Wochen wurde nicht nur in NRW diese Frage kontrovers diskutiert: Welchen Einfluss darf beziehungsweise soll die Kirche und welchen der Staat auf Krankenhäuser haben? Konkret ging es um den Fall eines Chefarztes in Lippstadt. Er hatte vor dem Arbeitsgericht in Hamm geklagt, weil ihm der neue kirchliche Träger seines Krankenhauses Schwangerschaftsabbrüche untersagte, die er vor dem Wechsel durchgeführt hatte. Der Arzt unterlag im Rechtsstreit und wird wohl in Berufung gehen.
Das NRW-Gesundheitsministerium teilte auf WDR-Nachfrage mit, dass die medizinische Versorgung im Bereich des Schwangerschaftsabbruchs nicht von der Landesregierung geplant werde: "Es steht den Krankenhäusern frei, Schwangerschaftsabbrüche – auch nur für bestimmte Indikationen – anzubieten." Zudem gelte es zu berücksichtigen, dass Schwangerschaftsabbrüche in der Regel als ambulante Leistungen erbracht würden, also in Arztpraxen vorgenommen werden.
Was sagen die Parteien im Landtag dazu?
Das Thema Schwangerschaftsabbruch ist sehr kontrovers, das zeigen auch die Positionen der im NRW-Landtag vertretenen Parteien. Auf WDR-Anfrage teilten die Fraktionen diese Positionen mit:
Die drei Parteien SPD, Grüne und FDP sind sich auch einig in dieser Forderung: "Krankenhäuser, die von der gesamten Gesellschaft finanziert werden, müssen auch der gesamten Gesellschaft dienen und dürfen nicht länger Abbrüche verweigern", so formuliert es die Sozialdemokratin Lisa Kapteinat. Auch die Liberale Schneider unterstützt die Forderung, dass öffentliche Krankenhäuser Schwangerschaftsabbrüche nicht verweigern dürfen. "Die Entscheidung, ob ein gewünschter Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird, sollte bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt liegen – auch in konfessionellen Krankenhäusern. Der Arztberuf ist ein freier Beruf und das muss er bleiben." İlayda Bostancıeri von den Grünen meint: "Gleichzeitig erwarten wir von Krankenhäusern, die Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt im Rahmen des NRW-Krankenhausplans anbieten, dass sie medizinisch und kriminologisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche vornehmen." Dies erwarte sie ausdrücklich auch von christlich geführten Krankenhäusern.
Marco Schmitz
Marco Schmitz, Sprecher der CDU-Fraktion für Arbeit, Gesundheit und Soziales, sieht es hingegen "kritisch" konfessionelle Krankenhäuser zur Durchführung von Abbrüchen zu verpflichten. Schmitz verweist auf die "Trägerfreiheit und die Religionsfreiheit", die Respekt verdienten. Ansonsten betont der Christdemokrat: Wenn sich eine Frau für einen Abbruch entscheide, müsse die medizinische Versorgung sichergestellt sein. "Niemand darf in dieser Situation allein gelassen werden."
Die Grünen-Abgeordnete Bostancıeri fordert zudem eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Sie würde die Stigmatisierung von betroffenen Frauen und Ärztinnen und Ärzten beenden. Zudem ließe sich so die Versorgung ungewollt Schwangerer verbessern und die Kostenübernahme der Eingriffe durch die Krankenkassen erleichtern. "Auch die Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten kann sich durch die Entkriminalisierung verbessern."
Über dieses Thema berichten wir heute auch im WDR-5-Landesmagazin Westblick ab 17.04 Uhr.
Unsere Quellen:
- Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD auf Anfrage
- ELSA-Studie
- NRW-Gesundheitsministerium auf Anfrage
- Eigene Recherche