Issa al Hasan legt seinen Kopf auf einem Tisch ab

Solingen-Attentäter: Was am Tag der gescheiterten Abschiebung geschah

Stand:

Außendienstmitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld sollten den späteren Attentäter Anfang Juni 2023 in seiner damaligen Unterkunft in Paderborn abholen und trafen ihn nicht an.

Etwa eine halbe Stunde dauerte der Einsatz am frühen Morgen des 05. Juni 2023. Dann rückten die fünf Mitarbeiter der Ausländerbehörde und die Polizei unverrichteter Dinge wieder ab. Sie trafen weder den späteren Solingen Attentäter Issa al H. an, noch einen weiteren Mann, der an diesem Tag aus der damaligen Landesunterkunft in der ehemaligen Dempsey Kaserne in Paderborn abgeschoben werden sollte.

Gescheiterte Abschiebung war "Gang und Gäbe"

So schilderten es drei Mitarbeiter der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld und ein Polizist am Montag dem Untersuchungsausschuss im Düsseldorfer Landtag. Und alle vier betonten: Ungewöhnlich war an diesem vergeblichen Einsatz nichts. "Es war kein besonderer Fall, dass wir eine Person nicht antreffen", gab ein Außendienstmitarbeiter im Ausschuss zu Protokoll. Vor allem in Paderborn sei so ein Fall "Gang und Gäbe" gewesen: Die Unterkunft sei "eher schlecht organisiert" gewesen, Abschiebungenen dort seltener gelungen, als aus anderen Unterkünften.

Untersuchungsausschuss zum Messerangriff von Solingen im Landtag NRW

Untersuchungsausschuss zum Messerangriff von Solingen

Ein Problem: Die polizeiähnlichen Behördenfahrzeuge, mit denen die Mitarbeiter der Ausländerbehörde anrückten, seien aus der Unterkunft schon auf der Straße vor dem Kasernengelände sichtbar gewesen. Die Bewohner "bekamen mit, wenn wir kamen." Das habe sich rumgesprochen.

"Dann braucht man nur eine Etage weiter runter und schon hat man sich der Maßnahme entzogen." Außendienstmitarbeiter Zentrale Ausländerbehörde Bielefeld

So war es vermutlich auch im Fall von Issa al H. Obwohl der Sicherheitsdienst der Unterkunft das Fahrzeug zügig durchwinkte und das Abschiebeteam zum Zimmer begleitete, war er nicht mehr auf seinem Zimmer. Auch eine Durchsuchung von Duschen, Toiletten und Gemeinschaftsräumen blieb ohne Erfolg.

"Ich kann bei 400 Bewohnern schlecht jedes Zimmer abklappern"

Die Zimmer anderer Bewohner durfte man damals noch nicht durchsuchen. Das ist erst seit einer Gesetzesverschärfung Anfang 2024 erlaubt. Allerdings: In der Abschiebepraxis der Bielefelder Ausländerbehörde werde diese Möglichkeit bis heute nicht genutzt, schildet ein Mitarbeiter: "Ansonsten muss man jeden Tag das Haus auf den Kopf stellen." Dafür seien die Kapazitäten aber gar nicht da: "Das ist schwierig umzusetzen, wenn wir einen strikten Zeitplan haben." Das gelte vor allem in großen Unterkünften: "Ich kann bei 400 Bewohnern schlecht jedes Zimmer abklappern." Frühmorgens sei das vor allem gegenüber Familien mit Kindern auch nicht "respektvoll."

Flugzeug vor Abendhimmel, davor Stacheldrahtzaun

Flieger zur Mittagszeit schon in der Luft

Was sich seit dem Solinger Anschlag wirklich verändert habe: Seitdem müssten sie als Außendienstmitarbeiter schriftlich auf einer Seite zusammenfassen, wie ein gescheiterter Einsatz abgelaufen sei. Issa al H. war übrigens schon beim Mittagessen am Tag der gescheiterten Abschiebung wieder in der Unterkunft. Der für ihn vorgesehene Abschiebeflug war da schon ohne ihn in der Luft. Einen weiteren Versuch, ihn nach Bulgarien abzuschieben, unternahmen die Behörden nicht.

Quelle:

  • Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses "Terroranschlag vom 23.08.2024" am 27.10.25

Weitere Beiträge zur Politik in NRW

1 / 2